Prof. Dr. Antje Tölle
Prof. Dr. Antje Tölle ist seit April 2020 Professorin für Zivilrecht für die öffentliche Verwaltung am Fachbereich Allgemeine Verwaltung.
Prof. Dr. Antje Tölle ist spezialisiert auf Agrarrecht, Arbeitsrecht und die Gesetzgebungslehre. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich zurzeit insbesondere mit Bodenrecht, dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Berliner Landesverfassung. In ihrer Lehre ist sie bestrebt, Studierenden die Wirkung von Normen und gute Gesetzgebung zu vermitteln.
Wer oder was diente für Sie als persönliche Inspiration für Ihren Berufsweg als HAW-Professorin?
Parallel zu meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Potsdam und später an der Humboldt-Universität habe ich als Lehrbeauftragte in Hochschulen hineingeschnuppert. Ich hatte das Glück, als externe Lehrkraft mit einem Materialpool, Semesterauftaktgesprächen, Lehrbeauftragtentreffen und der Einladung zur Weihnachtsfeier super integriert zu werden. Der Kontakt zu hauptamtlichen Lehrkräften, der Austausch mit ihnen und mein großes Interesse an Forschung machte mich neugierig auf den Berufsweg Professorin.
Professorin sein bedeutet für mich …
... immer in Kontakt mit jungen Menschen zu sein und am wissenschaftlichen Diskurs teilzunehmen.
An welchen Projekten oder Forschungsthemen arbeiten Sie derzeit, die Sie besonders spannend finden?
... ich forsche zurzeit in zwei unterschiedlichen Gebieten. Das erste Thema kann man so zusammenfassen: Wer darf zu welchem Preis wie viel der Hälfte von Deutschland kaufen? Die Hälfte der Fläche von Deutschland sind landwirtschaftliche Nutzflächen, so dass eine gesellschaftlich wie rechtlich spannende Frage ist, wie wir mit der begrenzten Ressource umgehen. Das zweite Thema sind Whistleblower. Es begleitet mich seit meiner Zeit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wo damals gerade die Richtlinie auf europäischer Ebene abgestimmt wurde. Jetzt gebe ich einen Kommentar heraus, der das Hinweisgeberschutzgesetz speziell für die Verwaltung aufarbeitet.
Welche Eigenschaften oder Fähigkeiten halten Sie für besonders wichtig, um in Ihrer Disziplin erfolgreich zu sein?
Jura ist immer streitbar, lebt von kritischem Denken, aber auch von kreativen Lösungen.
Was ist aus Ihrer fachlichen Perspektive das Besondere daran, Studierende für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung auszubilden?
Die Verwaltung wird in Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an das Gesetz gebunden. Das ist für unser demokratisches System eine zentrale Vorschrift. Deswegen ist es meines Erachtens sehr wichtig, dass Beschäftigte in der Verwaltung sicher mit den rechtlichen Grundlagen umgehen können. Gleichzeitig gestalten sie auch neue Rechtsregeln, wenn sie Verwaltungsanweisungen, Rechtsverordnungen oder Satzungen verfassen und auf ministerialer Ebene für die Regierung Gesetzesentwürfe vorbereiten. Mit Blick auf diese Tätigkeit ist mir ein wichtiges Anliegen, die Wirkung von Normen und damit einhergehend Bürokratieabbau und gute Gesetzgebung zu vermitteln.
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