Open Access

Open Access (OA) bedeutet, dass öffentlich finanzierte Forschung und daraus resultierende wissenschaftliche Beiträge weltweit frei zugänglich sind.

Mit Open Access eröffnen sich für die HWR Berlin viele positive Möglichkeiten der Hochschulentwicklung. Open-Access-Infrastrukturen können die Sichtbarkeit, die Auffindbarkeit und auch die Aufnahme von Publikationen und Projekten steigern. Auf diese Weise wird maßgeblich zur internationalen und innovativen Kommunikationskultur an der HWR Berlin beigetragen.

Open-Access-Publizieren an der HWR Berlin

Über den institutionellen OPUS-Publikationsserver der HWR Berlin können wissenschaftliche Inhalte von Mitgliedern der HWR Berlin in digitaler Form archiviert und publiziert werden. Dies gilt insb. für Schriftenreihen aus der HWR Berlin, wissenschaftliche Zweitveröffentlichungen, Forschungsberichte von und an der HWR Berlin durchgeführten Forschungsprojekten, von Professorinnen und Professoren der HWR Berlin verantwortete wissenschaftliche Inhalte und herausragende Abschlussarbeiten der Studierenden der HWR Berlin.

Die Abgabe der elektronischen Inhalte zur Veröffentlichung über den Publikationsserver erfolgt durch die Autorinnen und Autoren oder Herausgeberinnen und Herausgeber an die Hochschulbibliothek der HWR Berlin. Autorinnen und Autoren oder Herausgeberinnen und Herausgeber geben die zu veröffentlichenden Inhalte gemeinsam mit der ausgefüllten und unterschriebenen Deposit-Lizenz (d. h. dem Veröffentlichungsvertrag für den OPUS-Publikationsserver) an die Hochschulbibliothek.

Weitere Informationen sowie eine Checkliste zum Veröffentlichen auf dem OPUS-Publikationsserver der HWR Berlin finden Sie hier:  

Publizieren wissenschaftlicher Beiträge

Open-Access-Publikationen sind durch den offenen und unbeschränkten Zugang sichtbarer als Closed-Access-Publikationen, können einfacher gelesen und zitiert werden und erfolgen im Sinne der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen meist unter der Open-Content-Lizenz CC-BY 4.0. So wird eine optimale Nachnutzung ermöglicht.

Open Access: Grüner und Goldener Weg

Open Access ist der weltweit freie Zugang zu mit öffentlichen Geldern geförderten Forschungsergebnissen und daraus resultierenden Artikeln, Monografien und anderen wissenschaftlichen Kommunikationsformaten. Dieses Ziel kann über (viele) verschiedene Wege erreicht werden: die beiden gängigsten Modelle sind mit den Attributen „Gold“ und „Grün“ gekennzeichnet.

Im Goldenen Weg des Open Access werden wissenschaftliche Publikationen direkt als Erstveröffentlichung im Sinne des OA frei zugänglich gemacht; dies kann über die Zahlung von Article Processing Charges (APCs) pro Artikel oder die Kostenübernahme durch Konsortien oder akademische Fachgesellschaften geschehen. Hierfür werden vor allem Journals (Fachzeitschriften) genutzt, die z. B. im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sind. Zusätzlich stellt die Checkliste "Think. Check. Submit" für interessierte Forschende einen guten Startpunkt dar, um die akademische Qualität eines OA-Journals für die potenzielle Publikation einer eigenen Arbeit zu prüfen.

Im Grünen Weg des Open Access werden wissenschaftliche Publikationen als Zweitveröffentlichung global und kostenfrei verfügbar gemacht; dies geschieht üblicherweise nach Ablauf einer Embargofrist und über Publikationsserver (auch Repositorien genannt). Diese Publikationsserver ermöglichen nicht nur den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, sondern auch die Langzeitarchivierung der enthaltenen Beiträge.

Der institutionelle OPUS-Publikationsserver der HWR Berlin wird zur Publikation von wissenschaftlichen Beiträgen HWR Angehöriger und Abschlussarbeiten von HWR Absolventinnen und Absolventen genutzt.

Fachliche Publikationsserver, wie z. B. EconStor (für wirtschaftswissenschaftliche Publikationen) oder <intR>²Dok (für rechtswissenschaftliche Publikationen) ermöglichen ebenso das OA-Publizieren. Des Weiteren fungieren Universal-Publikationsserver (wie z. B. Zenodo) und Pre-Print-Server (wie z. B. arXiv) als Optionen zur wissenschaftlichen Kommunikation.

    Wie kann ich mich weiter über Open Access informieren?

    Open-Access-Transformation

    Die Unterzeichnung der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen durch den Präsidenten Prof. Dr. Andreas Zaby stärkt die Bedeutung von Open Access an der HWR Berlin. In diesem Kontext ist auch das bereits im Sommer 2018 an der Hochschulbibliothek eingerichtete Open-Access-Büro aktiv.

    Im Februar 2020 konnte so die Open-Access-Policy der HWR Berlin vom Akademischen Senat verabschiedet werden. Das Open-Access-Büro der HWR berät zudem Forschende im Open-Access-Kontext und konzipiert und implementiert die strategische Umsetzung der Open-Access-Policy. Das Ziel hierbei ist der Aufbau einer umfassenden Open-Access-Infrastruktur für die Hochschule.

    Open Access FAQ

    Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sind Musterverträge, mit denen anderen Personen Rechte zur Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes unkompliziert übertragen werden. Einfache Übertragung heißt, beispielsweise auf die Titelseite oder in die Fußnote eines Textes das passende Lizenz-Piktogramm und den Link auf die entsprechende Datei mit dem jeweiligen Lizenztext einzusetzen, z. B. in die Endnoten. Die Nutzung der CC-Lizenzen ist kostenfrei.

    Voraussetzungen für die Verwendung von CC-Lizenzen sind, dass Sie als Urheberin bzw. Urheber ihre Nutzungsrechte nicht zuvor ausschließlich (z. B. einem Verlag) übertragen und andererseits die Urheberinnen bzw. Urheber ihnen als Verwerterin bzw. Verwerter die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt haben (z. B. durch die Vergabe einer entsprechenden CC-Lizenz).

    Bei der Lizenzauswahl gilt: Alle CC-Lizenzen erlauben es Ihnen, das Werk bzw. dessen Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Je weniger Einschränkungen eine Lizenz beinhaltet, je besser ist deren wissenschaftliche Nutzung und Verbreitung.

    Die HWR Berlin empfiehlt Ihnen sehr für Ihren Deposit-Lizenzvertrag zur Veröffentlichung auf unserem Open-Access-Publikationsserver die Verwendung der Lizenz „CC BY“ (siehe unten stehende Grafik). Diese ist Open-Access-konform, d. h. Open Access bedeutet nicht nur kostenlosen Lesezugang, sondern auch freie Nachnutzbarkeit, und räumt daher der Öffentlichkeit die Nutzung der wesentlichen Kriterien für eine sinnhafte Open-Access-Stellung unter Nennung Ihres Namens als Urheberin bzw. Urhebers, damit als Autorin bzw. Autor, ein. Dies ist zugleich ganz in Geiste der „Berliner Erklärung (2003)“ die auch von der HWR Berlin unterzeichnet wurde.

    Natürlich erfordert die Erlaubnis zur Bearbeitung die Namensnennung. Werden im Text Änderungen vorgenommen, so ist die ursprüngliche Urheberin bzw. der Urheber dafür rechtlich nicht verantwortlich; ein Werk darf ebenfalls nicht entstellt werden.

    Die Lizenzvarianten „CC BY-NC“, die die kommerzielle Nutzung und eine Bearbeitung ausschließen, ist insbesondere vor dem Hintergrund des Open-Access-Gedankens – freier Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – weniger zweckmäßig, eher hinderlich.

    „CC BY-NC“  bietet Ihnen als wissenschaftliche Autorin bzw. wissenschaftlicher Autor keinen praktischen Vorteil, da die Verwertungsrechte für ihre „CC BY-NC“ lizenzierte Publikation i. d. R. ihrem Verlag übertragen werden und Sie selbst ihre Publikation ggf. nicht mehr bei kommerziellen Plattformen hochladen oder für Firmenausgründungen oder selbstständige Arbeit nebenher verwenden dürfen, die über das normale Zitatrecht hinausgeht. Sie können ebenfalls nicht Ihre mit „CC BY-NC“ versehenen Inhalte in freie Wissensdatenbanken wie Wikipedia, andere offene Medienarchive oder in Open-Source-Projekte stellen.  Diese restriktivere Lizenz ist nicht konform mit den Forderungen der EU-Kommission als Forschungsförderer (”Horizont 2020”) oder Plan  S. Das könnte in der Zukunft zu Problemen für Einreichende führen.

    Mehr unter: “Redhead, C. (2012). Why CC-BY? Open Access Scholarly Publishers Association.

    Eine Veränderung oder das Zurückziehen veröffentlichter Inhalte, die gemäß der Deposit-Lizenz unter freier Lizenz (z. B. unter einer Creative-Commons-Lizenz, d. h. CC-Lizenz) stehen, ist nicht vorgesehen. Es können jedoch überarbeitete oder aktualisierte Versionen hinzugefügt werden, die als solche kenntlich gemacht werden. Liegt ein zwingender rechtlicher Grund vor (z. B. eine Urheberrechtsverletzung oder Rechte Dritter), kann der Online-Zugriff eingeschränkt oder gesperrt werden.

    Die Deposit-Lizenz ist eine Lizenzvereinbarung zur dauerhaften Archivierung und Veröffentlichung, die zwischen Publizierenden und der HWR Berlin - vertreten durch die Hochschulbibliothek - geschlossen wird. Sie kann, in begrenztem Maße, individuell auf die Bedürfnisse der Publizierenden angepasst werden. Sie können sich die Vereinbarung der HWR Berlin hier ansehen und herunterladen.

    Das Ausfüllen der Deposit-Lizenz ist ein unabdingbarer Schritt zur Veröffentlichung auf dem OPUS-Publikationsserver der HWR Berlin.

    Ja, Sie müssen grundsätzlich ein Einverständnis aller Co-Autorinnen und Co-Autoren einholen, um ein Werk zur Veröffentlichung freizugeben. Beachten Sie hier bitte § 8 UrhG zum Miturheberrecht.

    Bei der HWR Berlin wird dies gewährleistet, indem nach unserem Veröffentlichungsprinzip alle Publizierenden eine Deposit-Lizenz und die Einwilligung für in einer Publikation genannten Person ausgefüllt an das OPUS Postfach (opus(at)hwr-berlin.de) zusenden.

    In der Regel darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen bei einem Verleger oder Herausgeber, anderweitig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, unter der Voraussetzung, dass nichts anderes vereinbart wurde.
    Es wird auf § 38 UrhG Absatz 1 und 4 verwiesen.

    Um hier sicherzugehen, kann bei Sherpa Romeo nachgeschaut werden, wie die Regelungen zum Zweitveröffentlichungsrecht bei verschiedenen Verlagen geklärt sind.

    Sherpa Romeo ist ein Verzeichnis für die Richtlinien von Zeitschriften zur Zweitveröffentlichung über den Grünen Weg des Open Access.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass der Vertrag zwischen Verlag und Verfassende endgültig entscheidend ist und von Angaben auf Sherpa Romeo abweichen können.

    Viele Verlage erlauben etwa eine Zweitveröffentlichung, wenn die zu veröffentlichende Version kein Logo oder andere Gestaltungsmerkmale des Verlags aufweist. In diesen Fällen kann oftmals die Postprint Manuskriptversion einer Veröffentlichung herangezogen werden.

    Diese unterscheidet sich von der veröffentlichten Verlagsversion meist nur im Layout.

    Im Rahmen der Zweitveröffentlichungen wird oft von “Preprint” oder “Postprint” gesprochen.

    Preprint meint die Versionen eines Manuskripts, die noch nicht in einem Peer-Review-Verfahren begutachtet wurden. Hier spielt es vertraglich eine Rolle ob Preprint Manuskripte archiviert werden dürfen oder nicht.

    Im Gegenzug dazu sind mit Postprint die Versionen eines Manuskripts gemeint, die nach dem Peer-Review-Verfahren entstanden sind. Der Unterschied zwischen der final veröffentlichten Verlagsversion und der Postprint Version liegt meist also im Layout.

    Der Plan S ist eine internationale Strategie von Forschungsförderern, der vorsieht, dass Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln der cOAlition S die daraus resultierenden Publikationen ohne Embargofrist unter offenen Lizenzen in Open-Access-Zeitschriften, -Plattformen oder offenen Repositorien zur Verfügung stellen können. Das Konsortium cOAlition S ist ein Zusammenschluss verschiedener Forschungsförderer mit Unterstützung der europäischen Kommission, der den Plan S erarbeitete.

    Ein Verzeichnis von qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschriften bietet dieDirectory of Open Access Journals (DOAJ). Für Open-Access-Bücher bietet die Directory of Open Access Books (DOAB) auch eine umfangreiche Auswahl.