Promovieren an der HWR Berlin
Die HWR Berlin informiert interessierte Absolventen/innen über mögliche Wege zur Promotion und unterstützt sie bis zum Abschluss ihrer Dissertation.
Für Absolventen/innen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Promotion möglich. Die Einführung der Masterstudiengänge hat die Zulassung zur Promotion erleichtert: Das Berliner Hochschulgesetz hebt hervor, dass der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums an einer Hochschulen für angewandte Wissenschaften wie an einer Universität als Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion gilt.
Wichtig: Promotionen können nur in Kooperation mit Universitäten durchgeführt werden. Das Promotionsrecht haben nach wie vor ausschließlich Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen. In einem gemeinsamen Promotionsverfahren fungieren die Professoren/innen der HWR Berlin als Zweitgutachter.
Der Weg zur Promotion
Beratung und Betreuung
Promotionskolleg
Laufende Promotionen
Abgeschlossene Promotionen
Partneruniversitäten