Gast- und Nebenhörerschaft

Es gibt auch die Möglichkeit, als Gast- oder Nebenhörer/in an Lehrveranstaltungen der HWR Berlin teilzunehmen. Hier die wichtigsten Informationen:

Gasthörerschaft

Gasthörerinnen und Gasthörer sind an keiner Hochschule eingeschrieben und benötigen weder Abitur noch Fachhochschulreife. Sie können an einzelnen Lehrveranstaltungen der HWR Berlin teilnehmen und in Absprache mit der Dozentin oder dem Dozenten Leistungsnachweise erwerben, dürfen aber keine Bachelor-Prüfung ablegen.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Besuch von Lehrveranstaltungen des ersten Semesters grundsätzlich nicht möglich, in höheren Fachsemestern nur, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Was kostet die Teilnahme?

Die Lehrveranstaltungen sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen und sind mit der Anmeldung zu zahlen:

  • Bis zu 2 Semesterwochenstunden (SWS): 50 Euro
  • Bis zu 4 Semesterwochenstunden (SWS): 65 Euro
  • Bis zu 6 Semesterwochenstunden (SWS): 85 Euro
  • Ab 7 Semesterwochenstunden (SWS): 100 Euro
  • Gut zu wissen: Für geflüchtete Menschen ist die Gasthörerschaft kostenlos.

Der Antrag auf Gasthörerschaft und die schriftliche Zustimmung der Lehrkraft, die die Lehrveranstaltung anbietet, müssen vollständig ausgefüllt im Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation eingereicht werden. Über die genehmigten Kurse und die damit verbundenen Gebühren wirst du schriftlich informiert.

Über die Möglichkeiten einer Gasthörerschaft am Fachbereich Duales Studium informiert das zuständige Fachrichtungsbüro. Die Kontaktdaten findest du auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.

Bitte fülle zunächst den Antrag auf Gasthörerschaft vollständig aus und hole die Bestätigung des Fachbereichs ein. Danach kann die entsprechende Gebühr für die Gasthörerschaft auf das Konto der HWR Berlin überwiesen werden:

Zahlungsempfänger: HWR Berlin
Geldinstitut: Deutsche Bank Berlin
IBAN: DE50 1007 0000 0068 5990 00
Verwendungszwecke: Gasthörerschaft – Fachbereich - Name, Vorname

Der Antrag sowie einen Überweisungsbeleg muss dann im Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation eingereicht werden.

Nebenhörerschaft

Studierende anderer Hochschulen können als Nebenhörende an einzelnen Lehrveranstaltungen der HWR Berlin teilnehmen, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Wenn Du eine Veranstaltung besuchen möchtest, hole bitte das Einverständnis des betreffenden Fachbereichs ein.
Nebenhörende werden während der Vorlesungszeit eines Semesters eingeschrieben und dürfen Fachprüfungen, aber keine Abschlussprüfung (Bachelor- oder Masterprüfung) ablegen.

Die Nebenhörerschaft ist kostenlos und kann schriftlich beantragt werden.

Bitte fülle den Antrag auf Nebenhörerschaft vollständig aus und hole die Bestätigung des Fachbereichs ein. Bitte gib den Antrag und die Bestätigung im Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation. ab.

Bei Interesse an einer Nebenhörerschaft am Fachbereich Duales Studium setze dich bitte mit dem zuständigen Fachrichtungsbüro in Verbindung. Die Kontaktdaten findest du auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.

Bitte fülle den Antrag auf Nebenhörerschaft vollständig aus und hole die Bestätigung des Fachbereichs ein. Gib den Antrag und die Bestätigung bitte im Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation ab und lege dort auch deinen gültigen Studierendenausweis vor.

Fristen

Bitte beachte, dass die HWR Berlin ausschließlich vollständig ausgefüllte, unterschriebene und innerhalb der Abgabefrist eingereichte Gast- bzw. Nebenhöreranträge berücksichtigen kann.

Abgabefrist :

  • bis 15. April für das Sommersemester
  • bis 15. Oktober für das Wintersemester

Bei Fragen zur Gast- und Nebenhörerschaft wende dich bitte an das zuständige Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation oder Fachrichtungsbüro.