Richtlinien und Satzungen
Nachfolgend finden Sie alle Satzungen und Richtlinien, die für den Bereich der Forschungsförderung relevant sind.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Im Mai 2023 hat der Akademische Senat der HWR Berlin die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ verabschiedet. Die Hochschule versteht die Einhaltung dieser Grundsätze als eine selbstverständliche Voraussetzung wissenschaftlicher Arbeit.
Die Regelungen setzen den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der Fassung vom September 2019 um. Sie sind für alle Personen, die im Bereich der HWR Berlin forschend oder forschungsunterstützend tätig sind, rechtlich verbindlich. Sie integrieren Regelungen der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 03.11.2009 und ersetzen diese.
Der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) haben gemeinsame Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation und Habilitationsschrift) formuliert. Diese gelten für alle Wissenschaftsdisziplinen gleichermaßen. Dabei wurden fachspezifische Besonderheiten und Belange berücksichtigt. Diese Grundsätze sind auch für die Mitglieder der HWR Berlin bindend.
Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden finanzielle Mittel bereitgestellt.