Einwerbung von Drittmitteln

Die HWR Berlin unterstützt ihre Mitglieder bei der Beantragung von Drittmitteln für Forschungsvorhaben.

Wir möchten Sie mit diesen Hinweisen bei der Konzeption und Antragstellung eines Drittmittelvorhabens unterstützen. Außerdem möchten wir Ihnen für Ihre Planung und die Vorbereitung Ihres Drittmittelvorhabens einige Informationen über die internen Abläufe und Erfordernisse an der HWR Berlin geben (siehe hierzu auch "Richtlinie und Hinweise zur Durchführung der Drittmittelsatzung der HWR Berlin" im Intranet der HWR Berlin).

Grundsätzlich sind zur Einwerbung und Durchführung von drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben alle hauptamtlichen Hochschulmitglieder berechtigt, zu deren Dienstaufgabe die selbständige Durchführung von Forschung gehört, dies sind Professoren und Professorinnen sowie Lehrkräfte auf Zeit.

Regelmäßig werden Sie vom Referat Forschungsförderung über relevante Ausschreibungen für Forschungsvorhaben informiert.  
Die HWR Berlin kooperiert außerdem mit dem Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer - FIT für die Wissenschaft. Sie können sich in der FIT-Förderdatenbank einen E-Mail-Dienst einrichten, der Ihnen passgenau Informationen über Forschungsfördermöglichkeiten bietet.
Die Internetseiten des Bereichs Forschungsförderung bieten eine umfangreiche Sammlung aller wichtigen Förderinstitutionen für Forschungsvorhaben sowie Stipendien.

Bevor Sie die Beantragung des geplanten Forschungsprojektes in Angriff nehmen, sollten Sie unterscheiden, ob es sich bei Ihrem Drittmittelvorhaben um eine Zuwendung ohne Vereinbarung einer Gegenleistung handelt. Dies ist in der Regel bei allen Vorhaben der Fall, die von der EU, der DFG, BMBF, Stiftungen etc. gefördert werden. Hier handelt es sich um Drittmittelvorhaben im sogenannten hoheitlichen Bereich.

Oder handelt es sich um eine Auftragsforschung, d.h. Vorhaben bei denen auf vertraglicher Grundlage ein Leistungsaustausch von Forschungsleistungen gegen Entgelt stattfindet. Wenn es sich um diese handelt, sollten Sie beachten, dass Auftragsforschung grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist und eine Vollkostenkalkulation erforderlich ist. Dies muss bereits bei der Angebotsabgabe berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie dazu unbedingt das Merkblatt: "Leitfaden zur Initiierung von Projekten der Auftragsforschung an der HWR Berlin" im Intranet der HWR Berlin.

Die Hochschulleitung muss über alle geplanten Einwerbungen von Drittmitteln informiert werden. Bitte verwenden Sie dazu das Formular für eine „Anzeige eines geplanten Forschungs- oder Entwicklungsprojekts gemäß §7 Drittmittelsatzung“  aus dem Intranet der HWR Berlin.

Bitte setzen Sie sich frühzeitig vor einer Antragstellung mit dem Referat Forschungsförderung in Verbindung, damit für alle Arbeitsschritte ausreichend Zeit bleibt. Wir bieten Ihnen Informationen und Unterstützung bei der Planung Ihres Vorhabens, bei der Antragsausarbeitung, bei der Kalkulation des Budgets bis hin zur Einreichung des Antrags bei den Drittmittelgebern.

Bitte vergessen Sie nicht, auch bei sogenannten Zuwendungsprojekten beim Drittmittelgeber eine Gemeinkostenpauschale von mindestens 22% der Gesamtkosten geltend zu machen, falls dies der Zuwendungsgeber nicht ausdrücklich ausschließt.

In der Regel machen die Mittelgeber für die Antragstellung von Forschungsprojekten sehr ausführliche und explizite Angaben zu Umfang des Antrags, zur Gliederung sowie zu den Zielen der Förderung.

Bitte halten Sie diese Vorgaben genau ein und beziehen Sie sich auf die jeweiligen Förderziele der Programme. Bei allen Fragen rund um die Antragstellung bietet Ihnen das Referat Forschungsförderung inhaltliche und administrative Unterstützung an.

Üblicherweise können Sie für Ihre Projekte Personal- , Sach- und Reisemittel beantragen. Bei Drittmittelprojekten mit einem nennenswerten Umfang können für die Projektleitung zudem Mittel für Lehrentlastungen beantragt werden, die nach den Regeln unseres Forschungskonzepts auch gewährt werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei der Begutachtung der Anträge die Prüfung der Plausibilität der Finanzpläne eine wichtige Rolle spielt.

Bitte stimmen Sie Ihren Finanzplan unbedingt mit dem Zentralreferat Forschungsförderung ab.
Berechnungsgrundlagen für die einzelnen Posten finden Sie im Dokument "Hinweise zur Erstellung von Finanzplänen" im Intranet der HWR Berlin.

Anträge, Verträge und Angebote über alle Arten von Drittmittelvorhaben zu Forschungszwecken werden ausschließlich vom Präsidenten der HWR Berlin unterzeichnet (siehe hierzu die "Hinweise zur Anwendung der Drittmittelsatzung" im Intranet).

Bedenken Sie, dass bei allen Drittelvorhaben die Hochschule die Antragstellerin bzw. Anbieterin ist.

Dazu müssen alle für den Antrag oder für das Angebot erforderlichen Unterlagen dem Referat Forschungsförderung vorliegen, wir prüfen die Unterlagen und leiten die Unterlagen an der/die Vizepräsident/in für Forschung weiter. Der/Die Vizepräsident/in leitet den Antrag/das Angebot nach Prüfung an den Präsidenten zur Unterschrift weiter. Bitte reichen Sie die Unterlagen 10 Tage vor Abgabe bzw. Ende der Einreichungsfrist beim Referat Forschungsförderung ein.

Kontakt

ZR Forschungsförderung
Dr. Bettina Biedermann
Forschungsreferentin

Campus Schöneberg
Haus A, Raum A 2.31
Badensche Straße 52
10825 Berlin

Kontakt

ZR Forschungsförderung
Dr. Michael Ebert
Leitung Referat Forschungsförderung

Campus Schöneberg
Haus A, Raum A 2.06
Badensche Straße 52
10825 Berlin

Kontakt

ZR Forschungsförderung
Jens Westerfeld
Forschungsreferent

Campus Schöneberg
Haus A, Raum A 2.32
Badensche Straße 52
10825 Berlin