Auftragsforschung an der HWR Berlin

Dank der vielfältigen Kontakte der Forschenden an der HWR Berlin zu Unternehmen gewinnt die Auftragsforschung für die Hochschule zunehmend an Bedeutung.

Bei der Auftragsforschung vereinbaren in der Regel nicht-öffentliche Drittmittelgeber mit der HWR Berlin eine Gegenleistung in Form von Gutachten, Studien oder Untersuchungsergebnissen. Beihilfen (Subventionen) aus öffentlichen Mitteln sind auszuschließen: Die Leistung muss entweder zum Marktpreis oder durch eine Kalkulation inklusive Vollkosten plus einer angemessenen Gewinnspanne erbracht werden.

Zusammenarbeit mit privaten Drittmittelgebern

Die Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HWR Berlin mit privaten Drittmittelgebern kann unterschiedliche Formen annehmen. Für die vertragliche Ausgestaltung der Projektarbeit ist es notwendig, dass reine Auftragsforschung für einen privaten Auftraggeber von der Kooperationsforschung sowie von einer so genannten wissenschaftlichen Dienstleistung unterschieden wird. Die Wahl der am besten geeigneten Vertragsform trägt entscheidend zu einem reibungslosen Ablauf der Zusammenarbeit mit privaten Dritten bei. Besonders für die Projektbudgetierung und die Verwertungsrechte ist es wichtig, die Auftragsforschung von anderen Arten der Zusammenarbeit mit privaten Dritten abzugrenzen.
Das Zentralreferat Forschungsförderung bietet Ihnen bereits in der Vertragsanbahnungsphase umfassende Beratungsleistungen an.  Sie stellt hiermit einen reibungslosen Ablauf von der Projektidee bis zur Vertragsunterzeichnung sicher. Ferner halten wir für Sie bereits vorgeprüfte Musterverträge bereit.

Kontakt

ZR Forschungsförderung
Jens Westerfeld
Forschungsreferent

Campus Schöneberg
Haus A, Raum A 2.32
Badensche Straße 52
10825 Berlin