Informationen zur Bewerbung

Recht für die öffentliche Verwaltung

  • Studienabschluss
    Master of Laws (LL.M.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    4 Semester
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    120
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung

Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss

Bewerben Sie sich bitte ONLINE auf der Homepage der HWR Berlin.

Erfolgreicher Abschluss eines ersten akademischen Grades mit mindestens 180 ECTS

  • im Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltungswirtschaft“
    oder
  • im Bachelor- oder Master-Degree oder ein Hochschuldiplom in einem verwandten rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang

Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Die Auswahl erfolgt

  • nach Qualifikation (80 %) – NC-Wert der Erststudiennote
  • nach Wartezeit (20 %)

Zusatzkriterium

  • einschlägige berufspraktische Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des Masterstudienganges nach dem Erststudienabschluss.

Hierfür gibt es Zusatzpunkte.

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
  • Kopie vom Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung, wenn keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besteht
  • Abiturzeugnis oder Zeugnis der Fachhochschulreife
  • Prüfungszeugnis des Erststudienabschlusses mit Angaben von ECTS-Leistungspunkten sowie errechneter Durchschnittsnote
  • Urkunde des Erststudienabschlusses
  • ggf. einschlägige berufspraktische Erfahrungen mit Bezug zu Programminhalten des Masterstudiums

Unterlagen aus Studienzeiten:

  • Nachweise aller bisherigen Studienzeiten, auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben, aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die Dauer (von-bis) des jeweiligen Studiums hervorgehen,
  • Aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht,
  • Exmatrikulationsbescheinigung/en der Universitäten/Hochschulen, an denen Sie nicht mehr immatrikuliert sind

Achtung:
Studienbewerberinnen /-bewerber, die bis zum Bewerbungsschluss kein Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses vorlegen können, aber bereits zu Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen sind, können sich mit einem Leistungsnachweis über alle bisher erbrachten Studienleistungen bewerben. Der Leistungsnachweis muss die bis dahin erreichte Durchschnittsnote und die Summe der erbrachten Leistungspunkte enthalten. Nachzuweisen ist auch, dass der Bewerber oder die Bewerberin sich im letzten Semester des Studiengangs, der zum ersten akademischen Abschluss führt, befindet, dass sie oder er zu Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen ist und dass der erfolgreiche Abschluss der noch offenen Prüfungsleistungen im laufenden Semester zu erwarten ist.
Diese Studienbewerberinnen/-bewerber werden mit der Auflage zugelassen (vorläufige Zulassung), das noch fehlende Zeugnis bis zum Ende des ersten Fachsemesters vorzulegen.

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, haben Sie die Möglichkeit, sich zum höheren Fachsemester zu bewerben.

Bewerbungsfrist Sommersemester 01.12.–15.01.
Bewerbungsfrist Wintersemester 01.06.–15.07.


Bewerbungsunterlagen

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Dokumente:

Bewerbung ohne deutschen Hochschulabschluss

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem internationalen Erststudienabschluss können sich für diesen Masterstudiengang durch uni-assist bewerben.

Wenn Sie keinen deutschen Hochschulabschluss besitzen, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden. Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt. Bitte bewerben Sie sich über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e. V. 

Im Falle einer positiven Prüfung durch uni-assist werden die Bewerbungsunterlagen an die HWR Berlin weitergeleitet.

Das Antragsformular für Ihre Bewerbung finden Sie unter: www.uni-assist.de.

Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder einen deutschsprachigen Studiengang absolviert hat, muss den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erbringen, der mindestens der Niveaustufe C 1 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen („GER C1“) entspricht.

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
  • Kopie vom Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung, wenn keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besteht
  • Abiturzeugnis oder Zeugnis der Fachhochschulreife
  • Prüfungszeugnis des Erststudienabschlusses mit Angaben von ECTS-Leistungspunkten sowie errechneter Durchschnittsnote
  • Urkunde des Erststudienabschlusses
  • Amtlich beglaubigte Fotokopien der Originalzeugnisse mit den amtlichen Übersetzungen des Prüfungszeugnisses und der Urkunde in deutscher Sprache
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse – Muss der Niveaustufe C1 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen („GER C1“) entsprechen
  • ggf. einschlägige berufspraktische Erfahrungen mit Bezug zu Programminhalten des Masterstudiums (ggf. Nachweise in amtlicher Übersetzung in deutscher Sprache)

Unterlagen aus Studienzeiten:

  • Nachweise aller bisherigen Studienzeiten, auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben, aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die Dauer (von-bis) des jeweiligen Studiums hervorgehen,
  • Aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht,
  • Exmatrikulationsbescheinigung/en der Uni

Fragen rund um die Bewerbung

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Bewerbungs- und Zulassungsangelegenheiten Masterstudiengänge

FB 4 Rechtspflege
Lukasz Zaremba
Masterbüro Campus Lichtenberg

Erreichbar: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
9.00–14.00 Uhr

Fragen zur Immatrikulation

Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

Sprechzeiten:

Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr

Wichtige Fristen und Termine

15.04. – 15.06.

Bewerbungsfrist mit deutschem Hochschulabschluss

15.04. – 15.05.

Bewerbungsfrist ohne deutschen Hochschulabschluss