Erasmus für Studierende und Graduierte

In jedem Semester werden Austauschstudienplätze an unseren Partnerhochschulen weltweit für das jeweils folgende akademische Jahr ausgeschrieben.

Stipendien über das Erasmus+ Programm werden für Auslandsaufenthalte in den sogenannten Erasmus+ Programmländern (Mitgliedstaaten der Europäischen Union plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei) vergeben.

Wenn Sie einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule in diesen Ländern erhalten haben, können Sie von den Vorteilen des Erasmus+ Programmes profitieren und z.B. Fördermittel erhalten.

Vorteile eines Erasmus+ Auslandsstudiums

  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Beratung und Betreuung durch die HWR Berlin und die Partnerhochschule
  • ggfs. Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung
  • Sonderförderung für:
    – Nachhaltiges „grünes“ Reisen (Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel z.B. Zug, Bus, Fahrrad)
    – für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen

Teilnehmende Länder und Aufenthaltsdauer

  • Neben den EU-Mitgliedstaaten gehören folgende Länder zum Erasmus+ Programm: Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei.
  • Seit 2015 können an der HWR Berlin auch Auslandsaufenthalte an ausgewählten Partnerhochschulen in Übersee über Erasmus+ gefördert werden (International Credit Mobility).
  • Erasmus+ und die Schweiz: Studierende, die einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule in der Schweiz absolvieren, können eine Förderung über das Swiss-European Mobility Programme erhalten.
  • Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt dauert zwischen mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate.
  • Eine Förderung ist in jedem Studienzyklus (im Bachelor-, Master- und Promotion-Studium) bis zu zwölf Monate möglich.
  • Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Auslandsaufenthalte in Form einer „blended mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Für die erfolgreiche Teilnahme an einer „blended mobility“ müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

Erasmus+ Charta für Studierende

Die Erasmus+ Charta informiert über Rechte und Pflichten von Studierenden sowie darüber, was in den jeweiligen Programmphasen von der Heimathochschule und Gasthochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen erwartet werden kann.

Finanzielle Förderung eines Erasmus+ Auslandsstudiums

Die Höhe der finanziellen Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern:

Zielländer
Förderhöhe
Ländergruppe 1
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
600 Euro pro Monat
Ländergruppe 2
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
540 Euro pro Monat
Ländergruppe 3
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
540 Euro pro Monat
Top ups
Benachteiligte Gruppen/Besondere Bedarfe
250 Euro pro Monat

Finanzielle Förderung eines ERASMUS-Auslandspraktikums

Studierende und Graduierte können mit Erasmus+ ein Praktikum in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Für ein Pflichtpraktikum sowie ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten ist eine Förderung möglich.

Inklusion und Nachhaltigkeit – Erasmus+ Sonderförderung

Chancengerechtigkeit und Inklusion

Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, wurden neben einer Erhöhung der Stipendienraten für Studierende die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.

Folgende Personengruppen können im Rahmen des Erasmus+ Programms während des Auslandsaufenthalts eine besondere finanzielle Förderung erhalten:

  • Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (körperlich oder psychisch)
  • Eltern mit Kind/ern
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker 

Studierende der oben genannten Personengruppen erhalten bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 €/Monat. Studierende mit Behinderung oder chronische Erkrankung, sowie Eltern mit Kind/ern haben zudem die Möglichkeit, eine finanzielle Zusatzförderung zu erhalten, um real entstandene Kosten auszugleichen (Realkostenantrag).


Green Travel & Nachhaltigkeit

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem nachhaltige Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.

Studierende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine länger An- und Abreise haben, können eine zusätzliche Förderung für bis zu sechs Reisetage für die Hinfahrt ins Gastland sowie für die Heimreise nach Abschluss des Auslandsaufenthalts erhalten.

Eine besondere Möglichkeit auf dem Weg zur Gasthochschule Europa zu erkunden, bietet der neue Erasmus+ Interrail-Pass. Dieser ermöglicht, innerhalb von sechs Monaten an vier oder sechs beliebigen Tagen frei durch Europa zu reisen. So lässt sich nicht nur Geld sparen, sondern die Vielfalt Europas auf dem Weg ins Gastland zu erkunden.

Websites wie «Erasmus by Train» oder «Nachtzugkarte» helfen dabei die Zugreise zu planen.

Die Broschüre des DAAD gibt Hinweise und Anregungen, wie nachhaltige Mobilität gelingen kann: ”Klimaverträglich unterwegs

Was kann ich im Erasmussemester für mehr Nachhaltigkeit tun? Diese Frage beantworten Studierende auf dem Blog von «studieren weltweit».
Weitere Informationen, wie Studierende vor, während und nach dem Erasmus+ Aufenthalt nachhaltig handeln können, sind auf dem Green Erasmus Portal zu finden.

BAföG im Rahmen von Erasmus+

BAföG-berechtigte Studierende können neben dem Auslands-BAföG auch Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm beziehen. Laut BAföG-Regelung, sind Zuschüsse bis höchstens 300 € monatlich anrechnungsfrei, Beträge darüber hinaus werden auf die BAföG- Leistungen angerechnet.

Andere EU-Fördergelder (z.B. HAW.International)

Andere Stipendien, die aus EU-Geldern finanziert werden, sind nicht mit der finanziellen Förderung aus dem Erasmus+ Programm kombinierbar (Prinzip der verbotenen Doppelförderung innerhalb der EU-Förderprogramme). Studierende, die ein DAAD-Stipendium wie das HAW.International (oder andere EU-finanzierte Stipendien) erhalten, sind verpflichtet dies der HWR Berlin und dem Stipendiengeber zu melden. Sie bleiben dann im Erasmus+ Programm als Teilnehmende ohne finanzielle Förderung (Zero Grant).

Weitere Stipendien

Stipendien von bspw. Stiftungen können in der Regel mit der Erasmus+ Förderung kombiniert werden. Informationen hierzu sind beim jeweiligen Stipendiengeber einzuholen.