Studienorganisation

Sie haben sich erfolgreich für einen Studiengang am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement beworben. Für einen optimalen Start und darüber hinaus finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund ums Studium, die Sie benötigen.

Eine gute Planung zahlt sich am Ende aus: Bereiten Sie Ihr Studium an der HWR Berlin rechtzeitig vor, informieren Sie sich auch während des Studiums regelmäßig, wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns. Damit Sie sich schneller orientieren und organisieren können, haben wir alle wichtigen Hinweise, Informationen und Dokumente für Sie zusammengestellt.

Zur Fortsetzung Ihres Studiums an der HWR Berlin müssen Sie sich fristgerecht durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden.

Ihre Ansprechpersonen für die Themen Einschreibung und Rückmeldung sowie Semesterbeitrag finden Sie im Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation am Campus Lichtenberg.

Das Vorlesungsangebot richtet sich nach den Modulkatalogen der jeweiligen Studiengänge. Das Vorlesungsverzeichnis und den jeweils aktuellen Stundenplan für alle Studiengänge am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement finden Sie in S.A.M. – Study Administration Management.

Praktikum im Bachelorstudiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst

Das Studium umfasst mehrere Praktikumsabschnitte im Umfang von insgesamt ca. zwölf Monaten, wobei das 3. und 5. Semester die größten Anteile aufweisen. Das Praktikum wird in Form von Trainings und Praxiseinheiten bei den Dienststellen der Polizei Berlin durchgeführt. Das zweiwöchige Wahlpflichtpraktikum im 6. Semester kann darüber hinaus bei Polizeidienststellen des Landes Berlin, des Bundes, anderer Bundesländer oder des Auslands, vornehmlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Nachbarstaaten, oder bei anderen Behörden oder nichtstaatlichen Organisationen abgeleistet werden. Es kann auch ganz oder teilweise in Form einer Exkursion durchgeführt werden. Nähere Informationen zu den Inhalten und Regularien können Sie der Studienordnung und dem Modulkatalog entnehmen.

Praktikum im Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement

Ein Praktikum im eigentlichen Sinne findet nicht statt. Die Studierenden hospitieren bei anderen Dienststellen im Rahmen von Modul 10. Die Verantwortung liegt bei der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol). Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der DHPol.

Praktikum im Bachelorstudiengang Sicherheitsmanagement

Das Praktikum dauert mindestens sechs Monate und findet in der Regel im 5. Semester statt. Das Praktikum ist in einem Unternehmen, in einer Behörde oder einer Organisation mit Bezug zu Sicherheitsaufgaben zu absolvieren. Intensive Kontakte zu zahlreichen Praxispartnern im In- und Ausland stehen den Studierenden hierfür zur Verfügung. Informationen und Dokumente für das Praktikum werden über Moodle bereitgestellt.
 

Praktikum im Masterstudiengang International Security Management

Das Praktikum dauert mindestens sechs Monate und findet in der Regel im 3. Semester statt. Das Praktikum ist in einem Unternehmen, in einer Behörde oder einer Organisation mit Bezug zu Sicherheitsaufgaben zu absolvieren. Intensive Kontakte zu zahlreichen Praxispartnern im In- und Ausland stehen den Studierenden hierfür zur Verfügung. Das Praktikum kann nach § 4 Abs. 2 der StudPrüfO/ ISM erlassen werden, wenn Studierende während des ersten berufsqualifizierenden Studiums 210 ECTS Leistungspunkte erworben haben, von denen 30 ECTS-Leistungspunkte aufgrund eines integrierten Praktikums abgeleistet wurden. Es wird empfohlen, die Möglichkeit eines Praktikums zu nutzen. Informationen und Dokumente für das Praktikum werden über Moodle bereitgestellt.

Für alle Studiengänge werden sämtliche Formulare und Hinweise über Moodle bereitgestellt.

Studien- und Prüfungsordnungen, Praktikumsordnungen sowie Zugangs- und Zulassungsordnungen

Die Studiengänge der HWR Berlin unterliegen grundsätzlich der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung und der Studierendenordnung der HWR Berlin.

Für einige Studiengänge sind diese Ordnungen jedoch nur eingeschränkt oder nicht anzuwenden. Bitte beachten Sie deshalb auch die Hinweise bei den Studiengängen. Nachfolgend finden Sie die gültigen studiengangsspezifischen Ordnungen.

Bachelorstudiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst

Für den Laufbahnstudiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst gilt nicht die Rahmenstudien- und –prüfungsordnung. Die Studierendenordnung gilt nur eingeschränkt.

Studienbeginn vor dem Sommersemester 2023

Hinweis: § 23 Abs. 2 der Studienordnung vom 04.07.2023 ist zu beachten.

Studienbeginn ab dem Sommersemester 2023


Bachelorstudiengang Sicherheitsmanagement

Masterstudiengang International Security Management

Studienbeginn vor dem Sommersemester 2025

Studienbeginn ab dem Sommersemester 2025