Recht für die öffentliche Verwaltung

  • Studienabschluss
    Master of Laws (LL.M.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    4 Semester
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    120
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung

Studiengangsbeschreibung

Digitaler Studieninfotag am 11. Dezember

Du willst dich für einen Masterstudiengang an der HWR Berlin bewerben? Dann erfahre in unserer Online-Veranstaltung, wie das geht.


Während mehr und mehr Managementstudiengänge mit Verwaltungsbezug angeboten werden, ist bei den Angeboten an juristischen Studiengängen mit Verwaltungsbezug ein Defizit zu verzeichnen. Obwohl sich in diesem Bereich nicht nur deutschland-, sondern europaweite Bedarfe und Chancen abzeichnen, ist die öffentliche Verwaltung mit Spezialistinnen und Spezialisten für Rechtsfragen unterbesetzt. Um diesem Mangel zu begegnen, wurde an der HWR Berlin Deutschlands erster anwendungsorientierter Masterstudiengang Recht für die öffentliche Verwaltung entwickelt. Dank dieser speziellen fachlichen Ausrichtung haben die Absolventinnen und Absolventen sehr gute Einstiegschancen in einen Beruf mit Zukunft und vielseitigen Fach- und Führungsaufgaben. Beste Voraussetzungen für diesen Masterstudiengang bringen Bachelor-Verwaltungswirt/ innen, Diplom-Verwaltungswirt/innen, Jurist/innen sowie Interessierte mit, die ein Hochschulstudium im Bereich der Rechts- und Verwaltungswissenschaften erfolgreich absolviert haben. Ziel ist es, das spezifische juristische Fachwissen in die vielfältigen Gestaltungsprozesse der öffentlichen Verwaltungen einzubringen. In Betracht kommt eine Laufbahnkarriere im höheren Verwaltungsdienst.

Berufsfelder

Dieser Studiengang bereitet die Studierenden auf die gestaltende Rechtsarbeit in der öffentlichen Verwaltung (unabhängig von deren Rechtsform) sowohl in der Sachbearbeitung als auch in Führungsfunktionen vor. Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht gute Aufstiegschancen im gehobenen nicht-technischen Dienst ebenso wie die bildungstechnischen Voraussetzungen für den Zugang zum höheren Verwaltungsdienst.

Studienaufbau

Das Studium gliedert sich in vier Semester. Im dritten Semester erfolgt ein zwölfwöchiges Praktikum in einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung bzw. in Organisationen oder Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, oder bei Anwältinnen und Anwälten mit Schwerpunkt im Bereich des Verwaltungsrechts.

Die Modulübersicht stellt die Aufteilung der Studieninhalte semesterweise dar:

Erfolgreicher Abschluss eines ersten akademischen Grades

  • im Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltungswirtschaft“
    oder
  • im Bachelor- oder Master-Degree oder ein Hochschuldiplom in einem verwandten rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang.

Berufserfahrung (zusätzliches Auswahlkriterium)

  • Einschlägige berufspraktische Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des Masterstudienganges nach dem Erststudienabschluss.

Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss:
Bewerben Sie sich bitte ONLINE auf der Homepage der HWR Berlin.

Bewerbungsfrist
01.06.–15.07.

Programmakkreditiert durch den Akkreditierungsrat

Vorlesungsverzeichnisse
Informationen über im Semester für diesen Studiengang angebotene Module bzw. Lehrveranstaltungen sowie die jeweiligen Modulinhalte finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis.

Ordnungen:
Die Studien- und Prüfungs-, Praktikums- und Zulassungsordnungen sowie weitere Dokumente finden Sie am Fachbereich.

Gebühren und Förderung

  • Studiengebühren

    Keine

  • Semesterbeitrag

    aktueller Semesterbeitrag

  • Studienförderung

    Die Förderung des Studiums durch BaföG, Studienstipendien etc. ist grundsätzlich möglich.

Beratung für Studieninteressierte

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Fragen zur Bewerbung und Zulassung

FB 4 Rechtspflege
Lukasz Zaremba
Masterbüro Campus Lichtenberg

Erreichbar: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
9.00–14.00 Uhr

Studiengangsleitung und Studienfachberatung

FB 3 Allgemeine Verwaltung
Prof. Dr. Dörte Busch
Professur für Zivil- und Sozialrecht

Foto: Volker Beushausen

FB 3 Allgemeine Verwaltung
Prof. Dr. Stefanie Deinert
Professur für Personalrecht (Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht)

Wichtige Fristen und Termine

01.10. - 08.02.

Vorlesungszeit Wintersemester

23.12. - 04.01.

Vorlesungsfreie Zeit

20.01. - 15.02.

1. Prüfungszeitraum

25.03. - 14.04.

2. Prüfungszeitraum

Weitere Infos und Links

Erstsemester-Guide