PROMOS - das Stipendium für Auslandsaufenthalte außerhalb des ERASMUS-Programms

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt Mittel zur Förderung des Programms »Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS)« an deutschen Hochschulen zur Verfügung.

  • Stipendienbewerbungen für Aufenthalte im Sommersemester 2025 können ab jetzt bis zum 15. November eingereicht werden.

Das International Office der HWR Berlin vergibt Stipendien für verschiedene Auslandsaufenthalte im außereuropäischen ERASMUS-Raum an Studierende, die keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln (BAföG ausgenommen) erhalten. Das PROMOS-Programm fördert die Auslandsmobilität deutscher Studierender mit Stipendien. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt direkt über die HWR Berlin. 

Die HWR Berlin hat entscheiden im Rahmen des Programmes Teilstipendien für einen Semesteraufenthalt im Ausland von i.d.R. vier Monaten (durchschnittliche Laufzeit der Semester an Gasthochschulen) sowie Teilstipendien für die Mobilität (Fahrtkostenzuschüsse) für Praktika außerhalb Europas zur Verfügung zu stellen. Einzelne Fachbereiche können entscheiden, weniger Monatsraten auszuzahlen, um damit die Zahl der geförderten Studierenden zu erhöhen. Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen ist abhängig vom jeweiligen Zielland.

Bewerbungs- und Auswahlprozess

Die Teilstipendien sind für Studierende aller Studiengänge und Fachbereiche vorgesehen. Bewerben können sich alle an der HWR Berlin regulär immatrikulierten Bachelor- und Masterstudierende, die bereits eine Platzzusage an einer Partnerhochschule über das International Office erhalten haben oder als Freemover*in eine Platzzusage einer Hochschule im Ausland vorliegen haben. Da es sich um ein leistungsbezogenes Stipendium handelt, werden nur Bewerbungen von Studierenden entgegengenommen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser nachweisen können.

Für Studierende aus dem Ausland, die zum Studium nach Deutschland gezogen sind, sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem Studierende den Lebensmittelpunkt verbringen; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle. 

Wenn für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, kann zu dem Zeitpunkt der Aufenthalt nicht gefördert werden.

Die folgenden erforderlichen Unterlagen sind digital (auf Deutsch oder Englisch) im Mobility-Online-System hochzuladen:

  • Ausgefüllter Motivationsfragebogen
    Fragebogen online ausfüllen und als PDF abspeichern
     
  • Unterschriebener Lebenslauf
    Ein bis zwei Seiten, tabellarisch
    es sollten biographische Angaben, der Studienverlauf (Studienschwerpunkte), besondere Interessen, universitäres und außeruniversitäres Engagement enthalten sein
     
  • Unterschriebenes formloses Gutachten eines/-r Hochschullehrers/-in oder Lehrbeauftragen der HWR
    Genaue Richtlinien und Vorschriften, wie das Gutachten auszusehen hat, gibt es nicht. Es gibt jedoch eine Vorlage, die Sie nutzen können.
    Sollte bereits ein aktuelles Gutachten für ein anderes Stipendium vorliegen, kann dies vom Wortlaut übernommen werden, muss aber explizit für das PROMOS Stipendium sein. Es sollten also alle Textteile in denen ein anderes Stipendium genannt wird, vom/von der Dozenten/-in ersetzt werden.
    Das Gutachten sollte Angaben über Ihre Person und Ihr Auslandsvorhaben beinhalten und eine Empfehlung für das Stipendium enthalten.
    Wenn alle anderen Unterlagen pünktlich abgegeben wurden, kann das Gutachten bis zu einer Woche nach Fristende nachgereicht werden.
     
  • Aktuelle Notenübersicht
    Version mit aktuell erkennbarem Durchschnitt
     
  • Bei Masterstudierenden:  Kopie des Bachelorzeugnisses
     
  • Sprachnachweis
    Studierende mit einer Platzzusage über das International Office der HWR Berlin haben ihre Sprachnachkenntnisse im Rahmen der Bewerbung bereits nachgewiesen und müssen an dieser Stelle nichts hochladen.
    Freemover*innen und Praktikant*innen müssen zusätzlich einen Sprachnachweis der Arbeitssprache einreichen. Freemover*innen halten sich dabei an die Vorgaben der aufnehmenden Hochschule im Ausland.
     
  • Ggf. Nachweis über soziales Engagement
    nicht älter als 1,5 Jahre
    regelmäßige Tätigkeit
     
  • Ggf. Nachweis über HWR-Talent Auszeichnung
     
  • Bei Free Mover*innen: Studienplatzbestätigung der Gasthochschule
     
  • Bei Praktikant*innen:Praktikantenvertrag bzw. vorbereitender Schriftverkehr mit dem Unternehmen

Vorhaben zum Sommersemester: 01. Oktober – 15. November

Vorhaben zum Wintersemester: 01. April –  15. Mai

Die Auswahl erfolgt auf der Basis einer Rankingliste. Es werden Punkte für die Durchschnittsnote (50%) sowie die Qualität der Antworten im Motivationsfragebogen (50%) vergeben, wobei folgende Aspekte bewertet werden:

  • Akademische Motivation/Zukunfts-/Berufsvorstellungen (bis zu 1 Punkt)
  • Persönliche Motivation/Persönlicher Mehrwert (bis zu 1 Punkt)
  • Bezug zum Stipendium (bis zu 1 Punkt)
  • Land/Kultur/Sprache (bis zu 1 Punkt)
  • Sofern vorhanden und nur mit Nachweis: Soziales Engagement (+ 1 Pkt.)
  • Sofern vorhanden und nur mit Nachweis: HWR Talent Urkunde (+ 0,5 Pkt.)

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die vollständig sind. Eine Auswahlkommission bestehend aus Mitarbeiter*innen des International Offices sowie Professor*innen und studentischen Beschäftigen trifft die Entscheidungen nach Fachbereich.

Die Bearbeitung der Bewerbungen dauert ca. 4-5 Wochen. Mit einer Zu- bzw. Absage können Sie i.d.R. in der 3. Juni- bzw. Dezemberwoche rechnen.

Insofern andere Bewerber*innen, die eine Zusage erhalten haben, von ihrem Stipendium zurücktreten (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, der Zusage anderer Stipendiengeber oder aufgrund einer Reisewarnung) oder der DAAD der HWR Berlin weitere finanzielle Mittel bewilligt, gibt es ein Nachrückverfahren. Wir benachrichtigen in diesem Fall die in Frage kommenden Studierenden per E-Mail (Reihenfolge entsprechend des Rankings der Auswahlkommission). Dies könnte auch noch passieren, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden.

Bitte informieren Sie uns daher immer gleich, wenn Sie eine Zu- oder Absage eines anderen Stipendiengebers erhalten haben. So kann das Verfahren für alle Bewerber*innen beschleunigt werden.

FAQs

Nein.

Ja, man darf sich geleichzeitig auf PROMOS und HAW International bewerben. Man darf nur nicht beide Förderungen gleichzeitig erhalten. Sollten Sie eine Zusage für PROMOS und HAW International bekommen, informieren Sie bitte das International Office darüber und sagen Sie PROMOS in dem Fall wieder ab.

Ja, allerdings muss die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden. Die Verrechnung von PROMOS- Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.

Ja, das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Nein, DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien ist uneingeschränkt möglich. Wird durch öffentliche Mittel aus Deutschland aber auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird. Sie müssen die PROMOS- Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern bei der Bewerbung angeben.

Beispiel: Sie erhalten aus anderen öffentlichen Mitteln in Deutschland Reisekosten. Dadurch ist eine Förderung mit einer PROMOS-Reisekostenpauschale ausgeschlossen. Weitere Förderleistungen wie z.B. Teilstipendienraten sind dagegen möglich.

Es müssen mindestens 20 ECTS an der Gasthochschule belegt werden.

Nein, es besteht keine Regelung bezüglich Sanktionen der Förderung, sollten weniger Credits auf dem Zeugnis der Gasthochschule vermerkt sein (z.B. bei Nichtbestehen einer Prüfung).

Das Stipendium wird in Monatsraten ausgezahlt. Die erste Rate wirde erst dann ausgezahlt, wenn das Learning Agreement und das Certificate of Arrival vorliegen.

Das Learning Agreement/Studyplan muss mit Unterschrift der Studiengangsleitung vor der Ausreise auf Mobility-Online hochgeladen werden. Die Vorlage kann von der Moodle Seite des International Office heruntergeladen werden.

Nach Abschluss des Semesters muss ein Erfahrungsbericht über das Mobility-Online Portal eingereicht werden.

Eine sehr günstige und weltweit gültige Möglichkeit für Studierende und Doktorand*innen ist die Gruppenauslandsversicherung des DAAD. Dies ist eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat.

Informationen zu den Tarifen finden Sie auf der Homepage des DAAD.
Sie müssen den Antrag selbst beim DAAD stellen.

INFO: Es ist keine Pflicht die Versicherung abzuschließen.

Beachten Sie bitte, dass einige Länder besondere Vorschriften haben und Sie ggf. eine andere Versicherung nutzen müssen. Klären Sie dies im Vorfeld ab.

Kontakt
Fachbereich 1

Semesteraufenthalt im Ausland

Birgitta Kröll
Regkoord. Lateinamerika, Osteuropa/Zentralasien/Kaukasus & DAAD Stipendienprogramme der HWR Berlin

Praktikumsaufenthalt im Ausland

Monika Sakka
Büro für Praktikabetreuung und Unternehmensbeziehungen

Fachbereich 2

Semester- und Praktikumsaufenthalt im Ausland

Joanna Rieloff
Incoming und Outgoing FB2

Fachbereiche 3 - 5

Semester- und Praktikumsaufenthalt im Ausland

Cathrine Caspari
Incoming und Outgoing an den Fachbereichen 3, 4 und 5