Hochschulwahlen 2025

Mitentscheiden über Lehre, Organisation und Forschung: Vom 25.06.2025, 10 Uhr bis zum 03.07.2025, 13 Uhr wählen alle Statusgruppen der HWR Berlin wieder ihre Vertreterinnen und Vertreter für Gremien wie den Akademischen Senat oder das Studierendenparlament. Ihre Stimme zählt!

Wer wird gewählt?

Alle Statusgruppen (Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Technik, Service und Verwaltung und Studierende) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter für 18 Gremien wie:

Wie lange dauert die Wahlperiode?

Die Wahlperiode für die neu gewählten Mitglieder dauert vom 01. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027. Die Gremienmitglieder der Statusgruppen wie Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung werden jeweils für die Amtszeit von zwei Jahre gewählt. Für die studentischen Gremienmitglieder dauert die Wahlperiode vom 01. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026, diese werden jeweils für die Amtszeit von einem Jahr gewählt.

Einreichung der Wahlvorschläge

In der Wahlbekanntmachung des Zentralen Wahlvorstands ist ausführlich beschrieben, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Wahlvorschläge (Kandidaturen) beim Zentralen Wahlvorstand eingereicht werden müssen. Die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt über die elektronische Nominierungsplattform des Zentralen Wahlvorstands.

Sie können vom 07.04.2025 ab 10 Uhr bis zum 25.04.2025, 14 Uhr online nominieren. Anschließend muss die Kandidatur bis zum 20.05.2025, 14 Uhr beim Zentralen Wahlvorstand bestätigt werden. Hierzu erhalten alle Kandidatinnen und Kandidaten nach dem Ablauf der Online-Nominierung noch gesonderte Informationen per E-Mail.

FAQs zu den Hochschulwahlen 2025

07.04.25, 10 Uhr
Beginn des Nominierungszeitraums ausschließlich über Nominierungsportal erreichbar über https://wahlen.hwr-berlin.de  mit dem Benutzer-Login der HWR Berlin

25.04.25, 14 Uhr
Ende des Nominierungszeitraums

ca. 05.05.25
Sie erhalten an Ihre E-Mail-Adresse an der HWR Berlin eine E-Mail vom Zentralen Wahlvorstand mit der Aufforderung, Ihre Kandidatur zu bestätigen

bis 20.05.25, 14 Uhr
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kandidatur zu bestätigen, indem Sie:

  1. auf die E-Mail der Geschäftsstelle vom eigenen E-Mail-Konto an der HWR Berlin antworten und der E-Mail einen Scan der eigenen Unterschrift
    beifügen oder
     
  2. auf die E-Mail der Geschäftsstelle vom eigenen E-Mail-Konto an der HWR Berlin antworten und der E-Mail einen Scan der ausgedruckten und eigenhändig unterschriebenen E-Mail der Geschäftsstelle beilegen oder
     
  3. einen Ausdruck der E-Mail der Geschäftsstelle eigenhändig unterschreiben und diesen

    a. per Post an die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes, Badensche Straße 52, 10825 Berlin senden (Verzögerung und Verlust gehen zulasten des Versenders) oder

    b. zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes Di, Mi, Do von 09:30–12:30 Uhr am Campus Schöneberg, Haus A, Raum A 3.36 abgeben oder

    c. in der Außenstelle der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes am Campus Lichtenberg, Büro der Vorsitzenden des Zentralen Wahlvorstandes, Haus 1 1.1036 am 17. Mai, 21. oder 22. Mai jeweils 9 – 12:30 Uhr abgeben.

vss. 23.05.25 
Veröffentlichung der Wahlvorschläge auf der Internetseite und Benachrichtigung per E-Mail der Kandidatinnen und Kandidaten

28.05.25, 14 Uhr 
Fristende für Einsprüche gegen die Wahlvorschläge

28.05.25, 10 Uhr 
Auslage des Wählerverzeichnisses, digital einsehbar unter über https://wahlen.hwr-berlin.de  mit dem Benutzer-Login der HWR Berlin

11.06.25, 14 Uhr 
Ende der Auslage des Wählerverzeichnisses und Fristende für Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

25.06.25, 10 Uhr
Beginn der Wahl: Sie können wählen über: https://wahlen.hwr-berlin.de mit dem Benutzer-Login der HWR Berlin

03.07.25, 13 Uhr 
Ende der Wahl

vss. 04.07.25 
Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses im Internet und
Benachrichtigung der Kandidatinnen und Kandidaten

11.07.25, 14 Uhr 
Fristende für Wahlanfechtung

Für einen gültigen Wahlvorschlag müssen Sie angeben:

  • Vorname
  • Nachname
  • Matrikelnummer (vollständig), wenn Sie an der HWR Berlin studieren. Ansonsten bleibt das Feld frei.
  • E-Mail-Adresse (E-Mail-Postfach) der HWR Berlin: 
    s_[Benutzername]@stud.hwr-berlin.de oder
    e_[Benutzername]@doz.hwr-berlin.de
    [Benutzername]@hwr-berlin.de

Hinweis: Sie müssen ihre E-Mail-Adresse an der HWR Berlin vollständig auch mit der Domain (hwr-berlin.de oder doz.hwr-berlin.de oder stud.hwr-berlin.de) angeben, damit wir ihre Daten weiterverarbeiten
können.

Bei Listen Kandidaturen: den gewünschten Listenplatz
Optional: einen Listen-/Kandidaturnamen mit max. 35 Anschlägen (einschließlich Leerzeichen)

Tipp für Listen: Sammeln Sie die Informationen von allen Personen, die auf ihrer Liste stehen sollen und tragen Sie diese auf dem Nominierungsportal ein.

Eine Liste wird von einer Person eingereicht. Diese Person gibt auf dem Nominierungsportal alle Personen im Formular an und reicht dann die Liste ein. Die Personen auf der Liste müssen nichts auf der Nominierungsplattform tun.

Hinweis: Bitte sehen Sie davon ab, dass mehrere Personen dieselbe Liste einreichen. Dies verursacht erheblichen Aufwand im Wahlvorstand und Sie werden mit Rückfragen konfrontiert, weil Sie nur auf einem Wahlvorschlag für ein Gremium kandidieren können. Es besteht also die Gefahr, dass Ihre Kandidatur insgesamt unwirksam ist.

Nein. Als Maßnahme der Entbürokratisierung ist es nicht mehr erforderlich, dass Sie Unterstützungsunterschriften sammeln.

Hinweis: Bitte sehen Sie davon ab, per E-Mail oder in Papierform zusätzlich Unterschriften einzureichen.

Nein. Wenn Sie auf dem Nominierungsportal ihre Einzelkandidatur oder eine Liste eingereicht haben, kann das nicht mehr geändert werden. Es ist vergleichbar mit der Situation als sie früher ihre Papierliste eingereicht haben.

Nein. Nominierungen nehmen wir ausschließlich über das Nominierungsportal entgegen, das vom 07.04., 10 Uhr bis 25.04.2025, 14 Uhr erreichbar ist.

Nein. Nominierungen nehmen wir ausschließlich über das Nominierungsportal entgegen, das vom 07.04., 10 Uhr bis 25.04.2025, 14 Uhr erreichbar ist. Senden Sie bitte auch nicht zusätzlich eine E-Mail.

Es ist eingestellt, dass Sie nach 30 Minuten automatisch ausgeloggt werden. Sie können sich danach wieder einloggen. Allerdings verlängert sich die Sitzung automatisch – wenn die Hälfte der Zeit abgelaufen ist und die Wählerin oder der Wähler aktiv in der Kabine ist (z. B. Mauszeiger bewegt), wird die Zeit zurückgesetzt. 

Nach Ablauf des Timeouts können Sie sich wieder einloggen, müssen dann aber alle Wahlvorschläge neu eingeben.

Wenn das Nominierungsportal geschlossen ist, erhält der Zentrale Wahlvorstand eine Übersicht, wer eine Kandidatur erklärt hat. Die Wahlvorschläge werden geprüft. Gültigerweise Vorgeschlagene erhalten vom Zentralen Wahlvorstand eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse an der HWR Berlin mit der Bitte, ihre Kandidatur zu bestätigen.

Bitte sehen Sie von Anfragen während des Nominierungsprozesses ab. Der Zentrale Wahlvorstand hat während dieser Zeit keinen Einblick in die eingehenden Kandidaturen. Wir erhalten sie erst nach dem Ende des Zeitraumes zur Verfügung gestellt.

Nur Sie entscheiden, ob Sie kandidieren möchten. Sie müssen es mit niemandem – andere Studierende, Lehrpersonal o.ä. – abstimmen oder genehmigen lassen.

Im Nominierungsportal ist die Anzahl der Kandidaturen auf Listen unterschiedlich begrenzt. Wenn Sie eine Liste mit mehr Personen aufstellen wollen, wenden Sie sich bitte an den Zentralen Wahlvorstand unter der E-Mailadresse wahlreferat(at)hwr-berlin.de.

Sie können als einzelne Person eine Kandidatur einreichen. Loggen Sie sich dazu über Nominierungsportal mit ihren Benutzerdaten an der HWR Berlin ein und füllen die Anmeldung aus.

Nach der Reform des Berliner Hochschulgesetzes wird das Kuratorium vom Erweiterten Akademischen Senat und nicht mehr durch alle Hochschulmitglieder gewählt.

Die Aufgaben vom neuen Gremium des Erweiterten Akademischen Senats werden in § 63 Berliner Hochschulgesetz beschrieben. Nach der Grundordnung der HWR Berlin umfasst er 19 Sitze für die Professor/innen und jeweils 6 Plätze für die Studierendenschaft, für Mitarbeiter/innen für Technik, Service und Verwaltung und für Akademische Mitarbeiter/innen. Da alle Mitglieder des Akademischen Senats zugleich Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats sind, werden nur gewählt: 9 Sitze für die Professor/innen und jeweils 3 Sitze für die Studierendenschaft, für Mitarbeiter/innen für Technik, Service und Verwaltung und für Akademische Mitarbeiter/innen.

Ja. Wenn Sie in den Akademischen Senat gewählt werden, sind Sie zugleich Mitglied im Erweiterten Akademischen Senat. Sie können auch auf unterschiedlichen Wahlvorschlägen für das jeweilige Gremium kandidieren. Beispielsweise als Einzelkandidatur für den Erweiterten Akademischen Senat und auf einer Liste für den Akademischen Senat.

Ja. Wenn Sie gewählt werden, sind Sie allerdings gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 Grundordnung der HWR Berlin zugleich Mitglied des Erweiterten Akademischen Senats.

Ja, das ist unproblematisch möglich.

Sie sind dann Mitglied des Akademischen Senats und des Erweiterten Akademisches Senat. Ihr Mandat im Erweiterten Senat ergibt sich dann aus Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Akademischen Senats, denn § 5 Absatz 2 Satz 1 Grundordnung der HWR Berlin sieht vor, dass Sie als Mitglied des Akademischen Senats zugleich Mitglied des Erweiterten Akademischen Senats sind. Da Sie nur ein Mandat erlangen können, verfällt das (zusätzliche) Mandat für den Erweiterten Akademischen Senat. Das Mandat wird an eine andere Person / Liste vergeben.

Der Vorbereitungsprozess von elektronischen Wahlen ist sehr lang. Darüber hinaus sieht unsere Wahlordnung vor, dass die elektronische Wahl 7 Werktage lang geöffnet ist. Um sicherzustellen, dass der Wahlprozess samt der Bearbeitung einer möglichen Wahlanfechtung innerhalb der Vorlesungszeit der Fachbereiche 1, 3 – 5 abgeschlossen werden kann, muss der gesamte Prozess in der 29. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Mit Blick auf notwendige Testwahlen, Prüfung von Wahlvorschlägen, Beschlüsse des Zentralen Wahlvorstandes, der Nominierung wie auch Bestätigungsfrist, ergibt sich, dass wir bereits im April mit der Nominierung beginnen müssen.

Technisch ist es leider noch nicht möglich, dass bei der Nominierung jede Person auf einem Wahlvorschlag eindeutig verbindlich seine Kandidatur bestätigt. Deswegen ist derzeit noch dieser Zwischenschritt einer persönlichen Bestätigung erforderlich.

Wenn Sie sowohl als Student/in als auch als Studentische/r Beschäftigte/r an der HWR Berlin tätig sind, loggen Sie sich bitte mit ihrer Kennung als Student/in ein. Also verwenden Sie bitte s_[Benutzername].
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an den Zentralen Wahlvorstand unter der E-Mail-Adresse wahlreferat(at)hwr-berlin.de.

Nein. Nebenhörerinnen / Nebenhörer sind gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung nicht wahlberechtigt.

Nein. Wenn Sie den Studiengang Verwaltungswirt/in (Konsulatssekretär/in) am Fachbereich 4 studieren, sind Sie Nebenhörerin / Nebenhörer und gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung nicht wahlberechtigt.

Nein. Gemäß § 59 Absatz 4 Berliner Hochschulgesetz sind nur weibliche Personen für die Frauen- und Gleichstellungsräte wahlberechtig.

Ja, Gastprofessorinnen / Gastprofessoren sind in der Statusgruppe Professor/innen aktiv und passiv wahlberechtigt.

Ja, Honorarprofessorinnen / Honorarprofessoren sind in der Statusgruppe Professor/innen aktiv wahlberechtigt. Sie besitzen allerdings kein passives Wahlrecht, so dass Sie nicht für Ämter kandidieren können.

Ja, Gastdozentinnen / Gastdozenten sind in der Statusgruppe Akademische Mitarbeiterinnen / Akademische Mitarbeiter aktiv und passiv wahlberechtigt.

Ja, Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben – egal ob angestellt, verbeamtet oder auf Abordnung, sind in der Statusgruppe Akademische Mitarbeiterinnen / Akademische Mitarbeiter aktiv und passiv wahlberechtigt.

Personen, die im Sprachenzentrum beschäftigt sind (als Lehrbeauftragte, Lehrkraft mit besonderen Aufgaben, Akademische Mitarbeiter/innen usw.) sind der Gruppe Zentrale Hochschulverwaltung (ZHV) zugeordnet. Das heißt, Sie sind aktiv und passiv wahlberechtigt für die zentralen Gremien (Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat sowie Zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat, wenn Sie weiblich sind).

Ja. Sie wählen in der Gruppe der Mitarbeiter/innen für Technik, Service und Verwaltung. Da Sie an der HWR Berlin rotieren, sind Sie dem Wahlbereich Zentrale Hochschulverwaltung (ZHV) zugeordnet. Das heißt, Sie sind aktiv und passiv wahlberechtigt für die zentralen Gremien (Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat sowie Zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat, wenn Sie weiblich sind).

Ja. Sie sind aktiv und passiv wahlberechtigt in der Gruppe der Studierenden.

Ja, alle Beamtinnen und Beamten an der HWR Berlin sind wahlberechtigt. Das gilt unabhängig von ihrer Statusgruppe, so dass auch verbeamtete Akademische Mitarbeiter/innen , Mitarbeiter/innen für Technik, Service und Verwaltung usw. aktiv und passiv wahlberechtigt sind.

Ja, Lehrbeauftragte sind in der Statusgruppe Akademische Mitarbeiter/innen aktiv und passiv wahlberechtigt. Ämter für die sie gewählt wurden, behalten sie solange, wie sie einen Lehrauftrag innehaben. Das heißt, wenn sie in einem Semester keinen Lehrauftrag haben, scheiden Sie aus dem Amt aus. Sie kehren in das Amt auch nicht zurück, wenn Sie in einem späteren Semester wieder einen Lehrauftrag besitzen. Sie müssen für die folgende Wahlperiode erneut kandidieren.

Nein. Personen, die alleine als Prüfer/in bestellt sind, um z.B. eine Bachelor- oder Masterarbeit zu betreuen (vgl. zum Begriff in § 32 Absatz 4 BerlHG „Prüfer“ im Vergleich zu „Lehrbeauftragte“ in § 120 BerlHG), besitzen weder das aktive noch das passive Wahlrecht.

Studentische Beschäftigte (sogenannte Studentische Hilfskräfte) sind nur für die Vertretungen der Studierenden wählbar und wahlberechtigt (§ 45 Abs. 2 S. 2, Abs. 1 Nr. 3 BerlHG). Studentische Beschäftigte sind nur Mitglieder derjenigen Hochschule, wo sie auch eingeschrieben sind (§ 43 Abs. 3 BerlHG). Das heißt, wenn Sie an der HWR Berlin immatrikuliert sind und gleichzeitig als Studentischer Beschäftigte/r tätig sind, nehmen Sie als Student/in an der Wahl teil. Sind Sie dagegen an einer anderen Hochschule immatrikuliert, können Sie nur dort Ihr Wahlrecht ausüben. An der HWR Berlin sind Sie nicht wahlberechtigt.

Es kommt darauf an. Wenn Sie im Mutterschutz oder Elternzeit sind, bleiben Sie aktiv und passiv wahlberechtigt. Bei Beurlaubungen aus anderen Gründen oder einer Rente auf Zeit sind Sie bis zum Ende des Semesters, das auf Ihre Beurlaubung folgt, wahlberechtigt. Wenn Sie z.B. ab dem 01.01.2025 Sonderurlaub haben, sind Sie bis zum 30.09.2025 wahlberechtigt.

Die Frauen- und Gleichstellungsräte werden gemäß § 59 Absatz 4 Berliner Hochschulgesetz von weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt. Das heißt, Personen mit der Geschlechtszuordnung männlich und divers, sind nicht wahlberechtigt.

Wenn Sie auf einer Liste kandidieren oder eine Einzelkandidatur einreichen möchten:

  • Sind die Daten: Vor- und Familienname, Organisationseinheit, Matrikelnummer und Ihre E-Mail-Adresse der HWR Berlin erforderlich, um Ihre passive Wahlberechtigung für das Gremium zu überprüfen und um mit Ihnen zu kommunizieren.
  • Speichern wir Ihre Daten auf dem Netzlaufwerk des Zentralen Wahlvorstandes auf den Servern der HWR Berlin.
  • Der Zentrale Wahlvorstand ist gemäß § 15 Absatz 3 Wahlordnung verpflichtet, unverzüglich die Wahlvorschläge bekannt zu machen. Es werden dazu die Daten: Vor- und Nachname, Organisationseinheit auf der Internetseite zur Hochschulwahl veröffentlicht.
  • Auf den Stimmzetteln wird die Kandidatur mit den Daten Vor- und Nachname, Organisationseinheit veröffentlicht.
  • Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 Wahlordnung bewahren wir alle Wahlunterlagen, zu denen auch die Kandidaturen gehören, bis zum Ende des Semesters, dass auf das Semester folgt, in dem die Wahl stattgefunden hat, auf. Danach werden sie gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 Wahlordnung vernichtet, soweit sie nicht für ein Wahlprüfungsverfahren oder einen anhängigen Rechtsstreit benötigt werden.
  • Wenn Sie für ein Gremium gewählt wurden, teilen wir Ihre Daten dem jeweils zuständigen Gremium mit – die Löschfristen unterliegen dann den jeweiligen Regeln für das Gremium.