FAQs
Bewerbung
Allgemeine Auskünfte zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess für Bachelor- und Masterstudiengänge erteilt das Büro für Zulassung und Immatrikulation am Standort Lichtenberg.
Für Auskünfte zu Diplomstudiengängen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf den Seiten des jeweiligen Studienangebots.
Englischsprachige Studiengänge
Am Fachbereich Rechtspflege gibt es ausschließlich deutschsprachige Studienangebote. Im Rahmen des Bachelorstudiums Recht im Unternehmen können bis zu zwei englischsprachige Module belegt werden.
Aktuelle Informationen
Die Belegungen von Lehrveranstaltungen, Einsicht in den aktuellen Stundenplan und in die Prüfungsergebnisse erfolgen über den Informationscampus „Mein FINCA“.
Aktuelle Terminpläne, denen Sie die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume sowie die vorlesungsfreien Zeiten und Rückmeldefristen entnehmen können, hängen in der Fachbereichsverwaltung am Campus Lichtenberg aus.
Darüber hinaus sind die Termine des Fachbereichs unter „Studienorganisation“ > „Semesterzeiten“ zusammengefasst.
Studienbegleitende Prüfungen
Studienbegleitende Prüfungsleistungen finden grundsätzlich in dem für das Semester bestimmten Prüfungszeitraum statt. Der Prüfungszeitraum liegt grundsätzlich in den beiden letzten Wochen der Vorlesungszeit und in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Die konkrete Zeitplanung finden Sie unter „Studienorganisation".
Klausuren und Hausarbeiten werden am Fachbereich 4 „anonym“ geschrieben, also ohne Namensnennung. Daher brauchen Sie zur Kennzeichnung eine individuelle Prüfungsnummer. Ihre erste Prüfungsnummer erhalten Sie zu Beginn des Studium und holen sich diese im Studienbüro ab.
Damit auch im Laufe des Studiums keine Rückschlüsse von Prüfungsleistungen auf einzelne Personen möglich sind, werden 1x im Jahr neue Prüfungsnummern für alle Studierenden generiert. Dies erfolgt immer Ende April. Das Studienbüro informiert Sie rechtzeitig.
Zusammengefasst:
- Jährlich (Ende April) erhalten Sie eine neue individuelle Prüfungsnummer, die Sie anstelle des eigenen Namens für Klausuren und Hausarbeiten verwendet.
- Bitte halten Sie Ihre aktuelle Prüfungsnummer während des Prüfungszeitraums stets bereit.
- Ihre Prüfungsnummer ist NICHT identisch mit Ihrer Matrikelnummer. Denn die Matrikelnummer behalten Sie für die gesamte Zeit Ihres Studiums an der HWR Berlin.
Unter Semesterzeiten finden Sie für Ihren Studiengang den jeweils aktuellen Terminplan für das laufende und kommende Semester. Darin ist farblich hervorgehoben eine 2-wöchige „Anmeldephase Online-Belegung“ zu Beginn jedes Semesters sowie anschließend eine 4-wöchige „Abmeldephase Online-Belegung“. Sobald Sie sich für ein Modul anmelden, gehen Sie automatisch auch die Prüfungsverpflichtung ein inkl. gegebenenfalls Wiederholungsprüfungen.
Während der „Abmeldephase Online-Belegung“ haben Sie die Möglichkeit, sich selbständig in FINCA von einzelnen Modulen und somit auch von Ihrer Prüfungsverpflichtung abmelden. Nach Ablauf der Abmeldephase ist eine „Stornierung“ von Prüfungen nicht mehr möglich.
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens drei und höchstens fünf Zeitstunden.
Welche Hilfsmittel Sie bei Prüfungen verwenden dürfen, können Sie der Hilfsmittelrichtlinie entnehmen.
Mündliche Prüfungen werden in der Regel als Gruppenprüfungen mit bis zu vier Studierenden durchgeführt. Die Prüfungszeit beträgt für jeden Studierenden/ für jede Studierende zwischen 15 und 30 Minuten.
Die Bearbeitungszeit soll vier Wochen nicht überschreiten. Der Umfang der Hausarbeit soll zwischen 15 und 20 Manuskriptseiten liegen.
Das Thema der Hausarbeit wird von der Lehrkraft ausgegeben. Das Thema ist von den Studierenden selbständig und allein zu bearbeiten.
Eine Prüfung ist bestanden, wenn die Note mindestens „ausreichend“ (4,0) beträgt.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie das ausgefüllte Formular „Nachweis für das Prüfungsversäumnis“ mit dem entsprechenden Attest innerhalb von drei Werktagen im Studienbüro ihres Studienganges einreichen. Ohne Attest oder bei Überschreiten der 3-Tage-Frist gilt die Prüfung als versäumt und wird mit „nicht ausreichend“ (5) bewertet (vgl. hierzu §13 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der HWR Berlin).
Ist eine studienbegleitende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet worden, kann sie zweimal wiederholt werden.
Wiederholungsprüfungen sind in der Regel in derselben Form zu erbringen wie die erstmaligen Prüfungsversuche.
Die Prüfungs- und Wiederholungsprüfungszeiträume werden vom Fachbereichsrat beschlossen und in den Terminplänen unter „Studienorganisation“ > „Semesterzeiten“ bekannt gemacht. Die konkreten Einzeltermine können Sie „Mein Finca“ entnehmen.
Praktikum
Im Studiengang Recht im Unternehmen absolvieren Sie das Praktikum I in der Regel im 5. Semester in der Zeit von Januar bis März und das Praktikum II im 7. Semester in der Zeit von Dezember bis Februar.
Sollten Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz benötigen, können Sie sich sowohl an den Praktikumsbeauftragten des Fachbereiches als auch an die Mitarbeiterinnen des Studienbüros II wenden.
Das Praktikum dauert mindestens zwölf Wochen.
Der oder die Praktikumsbeauftragte des Fachbereichs legt die Anforderungen an die Form und den Inhalt des Praktikumsberichts fest. Grundsätzlich sollen die Organisation des Praktikumsgebers und die übernommenen Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums erläutert werden. Der Praktikumsbericht soll die Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit erfüllen.
Bachelorarbeit
Die Regelstudienzeit im Studiengang Recht im Unternehmen beträgt sieben Semester und schließt mit der Bachelorprüfung ab. Die Bachelorarbeit wird daher in der Regel im siebten Semester, in der Regel von Oktober bis Dezember, geschrieben.
Der Themenvorschlag ist zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit innerhalb der vom Prüfungsausschuss benannten Frist an diesen zu richten. Der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit beinhaltet den Themenvorschlag und muss Mitte August im Studienbüro II eingereicht werden. Die genaue Abgabefrist erfahren Sie per E-Mail.
Die Bachelorarbeit wird von einer Erstgutachterin / einem Erstgutachter betreut und bewertet. Schlagen Sie bitte auf Ihrem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit eine/n Erst- und eine/n Zweitgutachter/in vor. Die Kandidatin/ der Kandidat hat zu versichern, dass die Gutachter ihre Zustimmung erteilt haben. Ihre/n Erst- und Zweitgutachter/in können Sie frei wählen und im Rahmen der Antragsstellung vorschlagen. Bitte beachten Sie, dass eine/r der Gutachter/innen Hochschullehrer/in (Professor/in oder Lehrkraft auf Dauer) sein muss.
Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer im Bachelorstudiengang Recht im Unternehmen eingeschrieben ist, das vorgeschriebene Praktikum I erfolgreich absolviert und die im Prüfungsplan bestimmten studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Semester 1. bis 5. bestanden hat.
Der Umfang der Bachelorarbeit insbesondere die Seitenzahl ist mit den Gutachtern abzusprechen. Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Monate.
Wenn die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde, vergibt der Prüfungsausschuss im nachfolgenden Semester auf Antrag ein neues Thema. Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Kolloquium
Die mündliche Abschlussprüfung wird als Kolloquium bezeichnet. Sie ist Teil der Abschlussprüfung. Um zur mündlichen Abschlussprüfung zugelassen werden zu können, muss die Bachelor- bzw. Masterarbeit mit „ausreichend“ (4,0) bestanden worden sein.
Das Kolloquium findet im Studiengang Recht im Unternehmen in der Regel am Ende des siebten Semesters statt. Die Bekanntgabe des Termins erfolgt durch das zuständige Studienbüro.
Die Dauer des Kolloquiums ist unterschiedlich. Für jeden Studierenden ist eine Prüfungszeit von mindestens 30 Minuten bis höchstens 45 Minuten eingeplant.
Somit hängt die Zeitdauer des Kolloquiums von der Länge der einzelnen Prüfungsgespräche und der Anzahl der zu prüfenden Studierenden ab.
Inhaltlich orientiert sich das Prüfungsgespräch an den Modulen des Studiengangs. Darüber hinaus können benachbarte und ergänzende Wissensgebiete Inhalt des Prüfungsgesprächs sein. Ziel ist es zu prüfen, ob die Kandidatin / der Kandidat über gesichertes Wissen in den Fachgebieten des Studiengangs verfügt.
Die mündliche Abschlussprüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, wobei ein Mitglied den Vorsitz innehat. Der Prüfungskommission soll mindestens eine Gutachterin / ein Gutachter der Bachelorarbeit angehören.
Ja, spätestens drei Monate nach dem ersten Kolloquium ist dieses zu wiederholen.
Sollte die Wiederholungprüfung erneut mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden, ist der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs nicht mehr möglich.
Diplomierungsverfahren
Das Anmeldeverfahren zur Anfertigung der Diplomarbeit beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. März des letzten Studienjahres.
Grundsätzlich sind Sie in der Wahl Ihrer Betreuer/Betreuerinnen frei. Voraussetzung für die Betreuung und Korrektur der Diplomarbeit ist jedoch, dass Erst- und Zweitkorrektor/in hauptamtliche Lehrkräfte sind.
Über die Zulassung zum Diplomierungsverfahren entscheidet der Diplomierungsausschuss jeweils bis zum 30. April des Anmeldejahres.
Der Umfang der Diplomarbeit ist mit den Korrektoren abzustimmen.
Die Bearbeitungszeit für die Anfertigung der Diplomarbeit endet jeweils am 31. März des auf die Zulassung folgenden Jahres.
Die Anmeldung zum Diplomierungsverfahren kann bis zur Zulassung zurückgenommen werden.
Eine Wiederholung der Diplomarbeit ist möglich, wenn die Diplomarbeit nach der Zulassung nicht fristgemäß abgegeben wurde oder mit der Note 5 (nicht bestanden) bewertet wurde.