Einschreibung/Rückmeldung
Zur Einschreibung für duale Bachelorstudiengänge müssen die Zulassungsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung sowie Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen) erfüllt sein.
Einschreibung
Als Vorbereitung der Einschreibung muss das Partnerunternehmen dem Fachrichtungsbüro des entsprechenden dualen Studiengangs folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
- Ein Exemplar des unterschriebenen Studienvertrags
- Abitur- oder Fachhochschulzeugnis bzw. Nachweise für berufliche Qualifikation (Originaldokument oder beglaubigte Kopie)
Wenn diese Unterlagen vorliegen und die HWR-Plattform zur Registrierung geöffnet ist (voraussichtlich ab Mai/Juni), bekommen die zukünftigen dual Studierenden per Mail einen Registrierungslink. Anhand dieses Links müssen sie im Rahmen einer Frist die Registrierung vornehmen und bestimmte Unterlagen digital hochladen.
Erst nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung erfolgt im nächsten Schritt die Immatrikulation. Die zukünftigen Studierenden erhalten dann per E-Mail ihre Zugangsdaten zu allen HWR-Portalen. Besonders wichtig ist das Studierendenportal - hier sind u.a. der Immatrikulationsbescheid, die Zahlungsaufforderung etc. zu finden.
Über alle fachrichtungsspezifischen Belange (Brückenkurse, Einführungsveranstaltungen, Stundenpläne u.a.) werden die dual Studierenden per E-Mail vom entsprechenden Fachrichtungsbüro informiert.
Rückmeldung
Die Rückmeldung für ein neues Hochschulsemester erfolgt durch die fristgerechte Zahlung der Semesterbeiträge auf das Konto der Hochschule.
Sobald die HWR Berlin den eingezahlten Semesterbeitrag verbucht hat, können Sie Ihre CampusCard für das erste Semester erstellen und für jedes kommende Semester aktualisieren. Sie finden nach der Verbuchung Ihres Semesterbeitrages auch Ihre aktuelle Studienbescheinigung und die Beitragsquittung für das neue Semester als Dokumente im persönlichen Bereich Ihres Studierendenportals.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Rückmeldungen ist das Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation (BBZI).
Semesterbeitrag
An den Hochschulen des Landes Berlin gibt es keine Studiengebühren. Dennoch erheben die Hochschulen entsprechend § 2 Abs. 8 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in jedem Semester bestimmte Gebühren und Beiträge. Dazu gehören eine Verwaltungsgebühr, der Pflichtbeitrag zur Studierendenschaft sowie der Sozialbeitrag für das Studentenwerk. An zahlreichen Hochschulen, so auch an der HWR Berlin, kommen die Kosten für das Semesterticket hinzu.
Wintersemester 2024/25
- Verwaltungsgebühr
Dieser Betrag ist jedes Semester zu entrichten.
- Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
Alle Studierenden der HWR Berlin sind automatisch Mitglied der Studierendenschaft und müssen dazu einen Beitrag bezahlen.
- Beitrag zum studierendenWERK BERLIN
Das studierendenWERK BERLIN bewirtschaftet die Mensen und Cafeterien an den Berliner Universitäten. Es unterhält die Wohnheime und Beratungsstellen.
- Semesterticket
Das Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studenten ein Semester lang gilt. Sie erwerben es durch die Entrichtung des „Semesterbeitrages“ bzw. „Sozialbeitrages“ bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen wollen. Weil diese Regelung für alle Studierenden gilt, kann das Semesterticket besonders günstig sein und nützt daher insbesondere denjenigen, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Das Land Berlin hat das Semesterticket gesetzlich geregelt. Fragen zum Semesterticket beantwortet das Semesterticketbüro.
Bitte halten Sie folgende Rückmelde- und Zahlungsfristen ein:
Rückmeldezeitraum Sommersemester: 01.Januar – 15. Februar eines jeden Jahres
Rückmeldezeitraum Wintersemester: 01. Juni – 15. Juli eines jeden Jahres
Wenn Sie die Rückmelde- und Zahlungsfrist nicht einhalten (bis spätestens 14 Tage nach Ende der Rückmeldefrist), wird eine zusätzliche Säumnisgebühr von 19,94 Euro fällig. Nach Überschreiten der Rückmeldefrist ist die Rückmeldung erst komplett, wenn Sie den gesamten Semesterbeitrag incl. der plus Säumnisgebühr bezahlt haben.
Sie finden die Kontoangaben in Ihrer Zahlungsaufforderung. Vergessen Sie bitte nicht, bei der Zahlung im Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen anzugeben.
CampusCard
Alle Informationen rund um Ihre Campuscard finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner für die Ausstellung, den Verlust und die Ersatzausstellung Ihrer Campuscard ist das Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation (BBZI).
Individuelles Teilzeitstudium
Das Studium an der HWR Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, einen Vollzeitstudiengang als individuelles Teilzeitstudium zu absolvieren.
Näheres erfahren Sie im Berliner Hochschulgesetz unter § 22, Absatz 4.
Der vollständig ausgefüllte Antrag (inklusive Nachwiese) ist beim zuständigen Büro für Zulassung und Immatrikulation zu stellen.
Im berufsbegleitenden Studium werden die Vorlesungszeiten an die Berufstätigkeit der Studierenden angepasst und finden eher am Abend oder am Wochenende statt. Im Teilzeitstudium reduziert sich der Umfang der Anzahl der von Lehrveranstaltungen, die zeitlichen Termine bleiben davon unberührt.
- Berufstätigkeit
- Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 12 Jahren,
- Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen (im Sinne des Pflegezeitgesetzes)
- Behinderungen, die ein Teilzeitstudium erforderlich machen
- Schwangerschaft
- Wahrnehmung eines Mandats eines Hochschulorgans, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin
- sonstige schwerwiegende Gründe.
Der Antrag, ein Studium in Teilzeitform zu studieren, ist in der Regel vor Beginn des Semesters zu stellen.
Für Studierende, die ein duales oder internes Studium absolvieren, ist eine Bewilligung des Teilzeitstudiums nur möglich, wenn eine Zustimmung des Ausbildungsbetriebes oder der Ausbildungsbehörde vorliegt.
Soweit Sie im Antrag oder bei der Rückmeldung keine kürzere Dauer bestimmt haben, erfolgt das Studium in Teilzeitform, solange einer der unter 1. bis 7. genannten Gründe vorliegt.
Eine Bewilligung des Teilzeitstudiums erfolgt - aus organisatorischen Gründen - immer für eine gerade Anzahl an Semestern. Ebenso wird bei einer Beendigung des Teilzeitstudiums verfahren. Ein Teilzeitstudium ausschließlich im Abschlusssemester wird nicht bewilligt. Sie sind verpflichtet, der HWR Berlin mitzuteilen, wenn die Gründe für das Teilzeitstudium weggefallen sind.
Studienzeiten, die im Teilzeitstudium absolviert werden, werden entsprechend dem am regulären Studienprogramm geleisteten Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außerhalb der Hochschule nach sich ziehen, die Studierende in Anspruch nehmen:
- BAföG
- Kindergeld
- Wohnberechtigungen
Es ergeben sich möglicherweise auch Auswirkungen in Hinblick auf:
- Steuern
- Krankenversicherung
- Weiteres.
Verbindliche Informationen zum BAföG erteilt das zuständige BAFöG-Amt:
Stundenpläne für das Teilzeitstudium sind von den Studierenden grundsätzlich eigenständig zusammenstellen. Hilfestellung erhalten Sie in Ihrem im Studienbüro oder bei den zuständigen Fachbereichsverwaltungen.
Antragsfristen
10.03. für das Sommersemester
10.09. für das Wintersemester
Auch während des Teilzeitstudiums bleiben alle Studierenden vollwertige Mitglieder der Hochschule. Dies bedeutet, dass ebenfalls Rückmeldungen für das Teilzeitsemester erfolgen müssen, indem die vollen Semesterbeiträge fristgerecht entrichtet werden. Ohne Zahlung der Rückmeldegebühren kann einem Antrag auf Teilzeitstudium nicht stattgegeben werden.
Stundenpläne für das Teilzeitstudium sind von den Studierenden grundsätzlich eigenständig zusammenstellen. Hilfestellung erhalten Sie bei den zuständigen Fachbereichsverwaltungen bzw. im Studienbüro.
Der Antrag auf Bewilligung des Studiums in Teilzeitform ist von Ihnen beim zuständigen Büro für Zulassung und Immatrikulation zu stellen.
Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums
Sie sind verpflichtet und mitzuteilen, wenn die Gründe für das Teilzeitstudium weggefallen sind. Möchten Sie Ihr Studium in Vollzeit fortsetzen, können Sie dies mit einem Widerruf tun:
Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist bei den dualen Studiengängen am Fachbereich Duales Studium nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn Krankheit oder andere zwingende Gründe nachgewiesen werden. Da das duale Studium mit einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis verbunden ist, muss zuvor die Zustimmung des Partnerunternehmens eingeholt werden.
Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich beim entsprechenden Fachrichtungsbüro einzureichen.
Exmatrikulation
Nach Paragraf 15 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) werden Studenten oder Studentinnen exmatrikuliert, wenn sie die in dem gewählten Studiengang vorgeschriebenen Leistungsnachweise oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Die Einzelheiten für die dualen Studiengänge regeln die Studien- und Prüfungsordnungen des Fachbereichs Duales Studium.
Studierende der dualen Studiengänge werden exmatrikuliert, wenn der Ausbildungsvertrag rechtskräftig aufgehoben worden ist. In der Probezeit kann dies auch durch eine einseitige Kündigung erfolgen.
Darüber hinaus werden Studierende der dualen Studiengänge exmatrikuliert, wenn sie Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Studentenwerk, des Beitrags für die Studierendenschaft und des Beitrags für ein Semesterticket, trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt haben.
Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Exmatrikulation sind die Studienbüros der jeweiligen Fachrichtungen.