Einschreibung und Rückmeldung

Hier finden Sie hilfreiche Tipps rund um Einschreibung und Rückmeldung, Semesterbeitrag, Semesterticket, Teilzeitstudium, Beurlaubung und Exmatrikulation.

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns zu den angegebenen Sprech- und Öffnungszeiten – oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Wichtige Formulare gibt es hier als Download.

Eltern mit kleinen Kindern, Schwangere, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen müssen bei uns nicht warten. Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Einschreibung

Den Bescheid über Ihre Zulassung für einen Studienplatz erhalten Sie elektronisch über hochschulstart.de. Der Bescheid enthält alle Informationen über den weiteren Ablauf bis zur Einschreibung.

  • Verschickung der Zulassungen für Master- und Diplomstudiengänge: schnellstmöglich nach Bewerbungsschluss
  • Ablehnungsbescheide Bachelor-Studiengänge: ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen oder beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars falsche Angaben gemacht haben, wird Ihnen die Zulassung wieder entzogen. Sollten Sie auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, schicken wir Ihnen einen Ablehnungsbescheid.

Sie können vom Studienplatz zurücktreten. Dazu müssen Sie ein formloses Schreiben an uns schicken. Die bereits gezahlte Semestergebühr erhalten Sie anteilig zurück, wir sind jedoch verpflichtet, eine Verwaltungsgebühr über 50 Euro einzubehalten.

Die Annahme des Studienplatzes und ein Rücktritt vor Semesterbeginn gelten nicht als Vorstudienzeit. Wenn Sie sich erneut bewerben oder einschreiben, müssen Sie diese Informationen nicht angeben.

Bewerberinnen und Bewerber für höhere Fachsemester erhalten ihren Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid erst kurz vor Semesterbeginn, da wir in diesen Fällen die Rückmeldungen der Studierenden abwarten müssen.

Nachweis über Krankenversicherung

Zur Immatrikulation benötigen Sie einen Nachweis über eine gesetzliche Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten diesen bei ihrer Krankenkasse (Abteilung „Studenten“). Bitte fordern Sie dort eine „Bescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule“ an. Sind Sie privat versichert, reicht ein Nachweis der privaten Krankenversicherung nicht aus. Reichen Sie eine Kopie Ihrer „Befreiung von der Versicherungspflicht“ ein (wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt).

Unterlagen nach erfolgter Zulassung (Bachelor)

Sie haben eine Zulassung erhalten? Dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen in beglaubigter Form ein - oder legen Sie uns im Rahmen unserer Sprechstunden die Originaldokumente und eine einfache Kopie für unsere Akten vor:

Einzureichende Unterlagen für Bewerbung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung

  1. Antrag auf Einschreibung
  2. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des Personalausweises oder Pass (Vor- und Rückseite)
    bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
  4. Staatsbürger aus nicht EU-Ländern: Kopie von Pass und Aufenthaltserlaubnis
  5. nicht deutsche EU-Bürger: Kopie von Personalausweis bzw. Pass
  6. dt. Abitur-/ Fachabiturzeugnis
    ggf. Anerkennung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin (Kontakt: www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/) inkl. der darauf genannten Nachweise
  7. Nachweis der im letzten Halbjahr des Abiturs zuletzt erzielten Zeugnisnote in den Schulfächern Deutsch, Englisch und Mathematik (nicht die jeweiligen Prüfungsnoten)
  8. für die Studiengänge Business Administration (Vollzeit), Economics, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik ist ein Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse notwendig

    Nachweismöglichkeiten: Sprachtest mindestens Level B1 oder z.B. TOEFL (mind. 407 paper based, 100 computer based); Englischunterricht mindestens bis zum Erwerb des Mittleren Bildungsschlusses (10. Klasse) bzw. bis zum Erwerb der Fachhochschulreife; Bilingualer Schulunterricht in Englisch; Muttersprachler
     
  9. Nachweis über geleistete Dienstzeiten (Wehr- oder Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
     
  10. beruflich Qualifizierte benötigen einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (IHK-Zeugnis), sowie den Nachweis über die Note der Berufsausbildung

    Hinweis: Bitte reichen Sie Ihr IHK-Prüfungszeugnis (bzw. Zeugnis der zuständigen Kammer/Behörde) ein. Abschlusszeugnisse der Berufsschule gelten nicht als Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, da diese lediglich den Besuch der Berufsschule, nicht jedoch den erfolgreichen Abschluss der gesamten Berufsausbildung belegen!

    ggf. eine Bescheinigung oder Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers/der Arbeitgeber über eine mindestens dreijährige Tätigkeit nach Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung mit Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden, sofern diese Tätigkeit vor dem 16.01.1998 aufgenommen wurde.
     
  11. Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule bzw. Hochschule für angewandte Wissenschaften eingeschrieben sind oder waren, reichen zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein:

    – Nachweise allerbisherigen Studienzeiten, auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben, aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die Dauer (von bis) des jeweiligen Studiums hervorgehen,
    – aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht,
    – Exmatrikulationsbescheinigung/en der Hochschulen/Fachhochschulen, an denen Sie immatrikuliert waren
    – Nachweise sämtlicher bisher erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen aus wirtschaftswissenschaftlichen bzw. studienwunschverwandten Studiengängen (auch Wirtschaftsingenieurwesen o.ä.), die dazugehörige/n Studien- und Prüfungsordnung/en sowie Nachweise über die Studieninhalte und Anzahl der Semesterwochenstunden
    – ggf. Vordiplom-Zeugnis
    – Nachweis über bestehenden Prüfungsanspruch der bisher besuchte/n Hochschule/n (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    – Sollten Sie keine Studien-/Prüfungsleistungen erbracht haben, ist dies durch eine entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisher besuchten Hochschule/n nachzuweisen.

 

Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung mit der Feststellungsprüfung / Studienkolleg

Sie haben bereits bei Ihrer Bewerbung über Uni Assist beglaubigte Unterlagen eingereicht. Die Sichtung Ihrer Unterlagen ist daher entbehrlich.

Sollten Vorstudienzeiten vorliegen, reichen Sie bitte die Exmatrikulationsbescheingungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen ein.

Rückmeldung

Wenn Sie ihr Studium an der HWR Berlin im kommenden Semester fortsetzen wollen, melden Sie sich zurück, indem Sie den Semesterbeitrag fristgerecht auf das Konto der Hochschule überweist. Es gelten folgende Rückmeldefristen:

  • Achtung: Der Rückmeldezeitraum für das kommende Sommersemester 2025 wurde auf den 01.01.2025 – 15.02.2025 verschoben.
  • Säumniszeitraum: 16.02.2025 – 28.02.2025

Rückmeldezeitraum Sommersemester: 01. Dezember – 15. Januar
Rückmeldezeitraum Wintersemester: 01. Juni – 15. Juli

Semesterbeitrag

Vollzeitstudium / Teilzeitstudium
Verwaltungsgebühr
50,00 €
Studierendenwerksbeitrag
63,00 €
Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
10,00 €
Semesterticket
181,40 €
Summe
304,40 €
mit Säumnis (19,94€)
324,34 €
  1. Verwaltungsgebühr
    Dieser Betrag ist jedes Semester zu zahlen, mit Ausnahme von Programmstudierenden (z. B. ERASMUS-Studierende).
     
  2. Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
    Alle Studierenden der HWR sind automatisch Mitglied der Studierendenschaft und müssen dazu einen Beitrag bezahlen.
     
  3. Beitrag zum Studierendenwerk
    Das Studierendenwerk bewirtschaftet die Mensen und Cafeterien an den Berliner Universitäten und unterhält die Wohnheime und Beratungsstellen.
     
  4. Semesterticket
    Das Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studierende ein Semester lang gilt. Sie erwerben es durch die Entrichtung des Semesterbeitrags bzw. Sozialbeitrags bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch. Zum Vergleich: Ein normales Monatsticket für ganz Berlin (Tarifbereich AB) kostet 81 Euro.

Empfänger: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Konto-Nr. des Empfängers: 068599000
Bankleitzahl: 100 700 00
Bei (Kreditinstitut): Deutsche Bank Berlin
IBAN: DE 50 1007 0000 00 68 599 000
SWIFT code: DEUTDEBB

Verwendungszweck: Matrikelnummer, Name, Vorname, Abkürzung für Studiengang
Auftraggeber: Name des Einzahlers

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Angaben vollständig, richtig und deutlich übertragen. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb der Rückmeldefristen, da wir ansonsten eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 Euro erheben.

Bei Verlust des Ausweises erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10,23 € einen neuen Studierendenausweis mit Semesterticket. Bitte nutzen Sie dafür unsere Sprechzeiten. Bringen Sie Ihren Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument) und unsere Eidesstattliche Erklärung mit.

Individuelles Teilzeitstudium

Das Studium an der HWR Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, einen Vollzeitstudiengang als individuelles Teilzeitstudium zu absolvieren.
Näheres erfahren Sie im Berliner Hochschulgesetz unter § 22, Absatz 4.

Der vollständig ausgefüllte Antrag (inklusive Nachweise) ist beim zuständigen Büro für Zulassung und Immatrikulation zu stellen.

  1. Berufstätigkeit
  2. Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 12 Jahren,
  3. Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen (im Sinne des Pflegezeitgesetzes)
  4. Behinderungen, die ein Teilzeitstudium erforderlich machen
  5. Schwangerschaft
  6. Wahrnehmung eines Mandats eines Hochschulorgans, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin
  7. sonstige schwerwiegende Gründe.

Für Studierende eines dualen oder internen Studiengangs ist eine Bewilligung nur möglich, wenn eine Zustimmung des Ausbildungsbetriebs oder der Ausbildungsbehörde vorliegt.

Stellen Sie den Antrag wenn möglich vor Beginn des Semesters. Eine Bewilligung des Teilzeitstudiums erfolgt immer für eine gerade Anzahl an Semestern. Ein Teilzeitstudium ausschließlich im Abschlusssemester wird nicht bewilligt.

Im berufsbegleitenden Studium werden die Vorlesungszeiten an die Berufstätigkeit der Studierenden angepasst und finden eher am Abend oder am Wochenende statt. Im Teilzeitstudium reduziert sich die Anzahl der Lehrveranstaltungen – die Termine bleiben davon unberührt.

Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außerhalb der Hochschule nach sich ziehen, die Studierende in Anspruch nehmen:

  • BAföG
  • Kindergeld
  • Wohnberechtigungen

Es ergeben sich möglicherweise auch Auswirkungen in Hinblick auf:

  • Steuern
  • Krankenversicherung
  • Weiteres.

Verbindliche Informationen zum BAföG erteilt das zuständige BAFöG-Amt:

Stundenpläne für das Teilzeitstudium sind von den Studierenden grundsätzlich eigenständig zusammenstellen. Hilfestellung erhalten Sie in Ihrem im Studienbüro oder bei den zuständigen Fachbereichsverwaltungen.

Antragsfristen

10.03. für das Sommersemester
10.09. für das Wintersemester
 
Auch während des Teilzeitstudiums bleiben alle Studierenden vollwertige Mitglieder der Hochschule. Dies heißt: Für Ihre Rückmeldung müssen Sie die vollen Semesterbeiträge fristgerecht zahlen.


Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums

Sie sind verpflichtet und mitzuteilen, wenn die Gründe für das Teilzeitstudium weggefallen sind. Möchten Sie Ihr Studium in Vollzeit fortsetzen, können Sie dies mit einem Widerruf tun:

Beurlaubung

Wenn Sie in einem Semester ihr Studium nicht ordnungsgemäß durchführen können, nehmen wir bis spätestens acht Wochen vor Semesterende einen Antrag auf Beurlaubung entgegen. Reichen Sie den Antrag beim für Ihren Studiengang zuständigen Büro ein.

  • Krankheit,
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit,
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes,
  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder
  • Wehr- oder Ersatzdienst bzw. Freiwilligendienst.

Beurlaubungen aus anderen als den vorgenannten Gründen bedürfen einer besonderen Entscheidung.

Die Beurlaubung wird jeweils nur für ein Semester gewährt. Sie darf zwei aufeinander folgende Semester nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen und ist insgesamt für nicht mehr als vier Semester zulässig. Für Alleinerziehende und Eltern kann eine Beurlaubung für maximal sechs Semester genehmigt werden.

Eine Beurlaubung für das 1. Fachsemester wird in der Regel nur bei Schwangerschaft gewährt. Bewerberinnen und Bewerber, die das Studium nicht aufnehmen können, erhalten im folgenden Zulassungsverfahren bevorzugt einen Studienplatz.

 Eine Beurlaubung befreit Sie nicht von der Zahlung der Semesterbeiträge. Diese müssen Sie in voller Höhe entrichten.

Von der Beitragspflicht des Studentenwerkes befreit werden können Sie wegen Beurlaubung aufgrund von:

  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Wehr- oder Ersatzdienst
  • bei Beurlaubung wegen Auslandsstudium oder Betriebspraktikum außerhalb Berlins

Für Fragen bezüglich der Semesterticketbefreiung während der Beurlaubung: AStA der HWR Berlin

Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium nicht fortsetzen möchten, können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des aktuellen Semesters. Ausnahme: Studierende, die im vorhergehenden Semester ihre Abschlussarbeit geschrieben haben und im aktuellen Semester nur noch die mündliche Abschlussprüfung absolvieren. Sie werden zum Ende des Monats exmatrikuliert, in dem diese Prüfung stattfindet.

Reichen Sie den Antrag im Büro für Zulassung und Immatrikulation ein. Zuvor müssen Sie ihn von der Bibliothek am Campus Schöneberg abzeichnen lassen (Nachweis, dass Sie keine Bücher mehr ausgeliehen oder Gebühren offen haben).