Anrechnung von Kompetenzen

Hast du schon eine Berufsausbildung absolviert oder Kenntnisse und Fähigkeiten im Beruf, zum Beispiel über Weiterbildungen erlangt? Überlegst du, diese Kompetenzen für dein Studium anrechnen zu lassen und einen Antrag auf Anrechnung zu stellen?

Dadurch kannst du möglicherweise Teile deines Studiums überspringen oder Studienzeit verkürzen. Die HWR Berlin unterstützt deine Überlegungen durch Beratung, einen standardisierten und in einem Leitfaden beschriebenen Prozess sowie durch ein Antragsformular mit Checkliste, das digital eingereicht werden kann.

Eine Anrechnung von Kompetenzen setzt die Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau mit denen im Studium voraus. Studierende müssen die erworbenen Kompetenzen erläutern und die Gleichwertigkeit anhand von Zeugnissen, Zertifikaten u.ä. nachweisen.

Wo könntest du außerhochschulisch Kompetenzen erworben haben?

  • In früheren Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen
  • Im Beruf
  • Im Ehrenamt

Wer unterstützt dich bei der Entscheidung, einen solchen Antrag zu stellen?

Wann kann oder soll der Antrag auf Anrechnung gestellt werden?

  • Du solltest deinen Antrag möglichst frühzeitig, also bei Studienbeginn auch bereits für Folgesemester stellen.
  • Spätestens sollen Anträge innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn gestellt werden.

Anrechnung von Kompetenzen auf Module

Anrechnung von Kompetenzen auf Praktika

Für die Anrechnung von Kompetenzen auf das Praktikum gelten teilweise abweichende Regelungen, die Allgemeine Studienberatung hilft dir weiter.

Den Antrag auf Anrechnung für ein Praktikum/ Praxisphase richtest du an:

  • Fachbereich Wirtschaftwissenschaften: Praxisausschuss

Wann erhältst du eine Entscheidung?

  • Dein Antrag auf Anrechnung wird von verschiedenen Instanzen sorgfältig geprüft, so dass die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
  • Dabei ist nicht der Zeitpunkt der Abgabe des Antrags entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig mit allen Nachweisen eingereicht ist.
  • Den Bescheid erhältst du nach Abschluss der Prüfung schriftlich.

Ablauf der Beantragung

  1. Informiere dich über die Regelungen. Schau dir den Leitfaden an und vereinbare einen Termin bei der Studienberatung.
  2. Sammle Nachweise über deine Kompetenzen. Dazu könnten Zeugnisse, Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen, Arbeitsproben oder andere relevante Unterlagen gehören, die deine Kenntnisse und Fähigkeiten belegen.
  3. Suche dir Module. Vergleiche die Inhalte und das Niveau der außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen mit den Modulen oder Kursen, die du im Studium belegen möchtest.
  4. Stelle den Antrag. Erkläre für alle Module, welche Kompetenzen du darauf anrechnen lassen möchtest. Ordne jedem Modul die relevanten Nachweise zu.
  5. Die Hochschule prüft die Gleichwertigkeit zwischen den erworbenen und den vorgesehenen Kompetenzen. Eventuell erhältst du eine Aufforderung zur Nachbesserung, wie Einreichung weiterer Nachweise.
  6. Die Hochschule sendet dir den Bescheid. Nach Abschluss der Prüfung erhältst du das Ergebnis des Prüfverfahrens, für welche Module die eingereichten Kompetenzen angerechnet werden können. Bei einer Ablehnung deines Antrages werden die Gründe dafür erläutert.