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Festschrift würdigt Wirken des ehemaligen Dekans

Im Namen des Fachbereichs Rechtspflege der HWR Berlin überreichte der Dekan Prof. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller am 23.02.2021 seinem Vorgänger Prof. Roland Böttcher eine Festschrift mit Fachbeiträgen.

26.02.2021

Dekan Prof. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller überreicht seinem Vorgänger, Prof. Roland Böttcher, die Festschrift.
Dekan Prof. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller überreicht seinem Vorgänger, Prof. Roland Böttcher, die Festschrift. Foto: Claudia Seim

Roland Böttcher war zum 1. Oktober 2020 als Professor am Fachbereich Rechtspflege in den Ruhestand getreten. Aufgrund der Pandemie konnte bisher keine Feierstunde stattfinden, um ihn gebührend zu verabschieden. Nun wurde er stattdessen mit einer akademischen Festgabe geehrt: Der Fachbereich widmete ihm das Rechtspfleger-Studienheft Ausgabe 1/2021.

Roland Böttcher war von 1994 bis 2020 Professor für Bürgerliches Recht am Fachbereich Rechtspflege und lehrte wesentlich Immobiliarsachenrecht mit dem Grundbuchverfahrensrecht sowie Immobiliarvollstreckungsrecht; auch weitere Fachgebiete wie das Registerverfahren waren vor ihm zeitweise nicht sicher.

Von 2002 – nach dem Ruhestand von Professor Dieter Eickmann – bis 2018 leitete er als Dekan den Fachbereich. In die Zeit seines Dekanats fiel auch die Fusion der damaligen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege mit der Fachhochschule für Wirtschaft zur heutigen HWR Berlin.

Mit dem Heft ehren die hauptamtlichen Lehrkräfte des Fachbereichs Rechtspflege ihren langjährigen Kollegen und ehemaligen Dekan. Sie würdigten ihn mit Beiträgen zu Fachthemen, die auch Bezug zum Wirken Roland Böttchers haben.

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