Informationen zur Bewerbung
International Sustainability Management
- StudienabschlussBachelor of Science (B. Sc.)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit7 Semester inkl. Praxissemester
- StudienbeginnWintersemester (1.10.)
- Leistungspunkte (ECTS)210
- UnterrichtsspracheDeutsch / Englisch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 1 Wirtschaftswissenschaften
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Die Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt papierlos über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.).
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Alternativ fachgebundene Studienberechtigung für beruflich Qualifizierte nach § 11 BerlHG;
- Englischkenntnisse Level B2
- Zulassungsbeschränkung (Auswahlverfahren)
Für den Studiengang findet ein Auswahlverfahren statt. Dabei werden folgende Kriterien mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt:
- Qualifikationsnote (Hochschulzugangsberechtigung, HZB): 30 %
- Mathematiknote: 20 %
- Bilinguale Sprachkompetenz in Englisch und Deutsch jeweils mindestens auf Level C1: 25 %
- Besonderes ehrenamtliches Engagement im Themenfeld Nachhaltigkeit: 25 %
Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
- IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
- TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
- CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
- BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
- CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
- FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
- oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.
Bei Bewerber*innen,
- die vor erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe II einen Englisch-Leistungskurs bzw. einen Kurs mit vergleichbarem Leistungsniveau belegt haben und dort mindestens die Note "gut" erzielt haben
- oder ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
- oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
- oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben,
kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.
Nachweis über besonderes ehrenamtliches Engagement im Themenfeld Nachhaltigkeit
Im Auswahlverfahren werden u.a. Nachweise folgender Engagements akzeptiert:
- Freiwilligen-Dienst (In- und Ausland), z.B. FSJ, FÖJ
- Tätigkeitsnachweise von Verbänden/Vereinen aus dem Themenfeld Nachhaltigkeit
- Äquivalent belegbare längere aktive Mitarbeit bei etablierten Bewegungen im Themenfeld Nachhaltigkeit
Die Auswahlkommission kann anderes, hier nicht genanntes, belegtes gleichwertiges Engagement nach Einzelfallprüfung anerkennen.
Nicht als besonderes Engagement im Themenfeld Nachhaltigkeit akzeptiert werden:
- Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen / Demonstrationen
- Nachbarschaftshilfe ohne Verein
- Teilnahme an schulischer AG
- Tätigkeit als Klassensprecher*in
- Parteimitgliedschaft
Nachweis über Bilinguale Sprachkompetenz in Englisch und Deutsch, jeweils mindestens auf Level C1
Bei Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung gilt der Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch auf Level C1 als erbracht.
Als Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf Level C1 werden akzeptiert:
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 95 Punkte (iBT, Internet Based Test)
- IELTS (International English Language Testing System), mind. 7.0
- TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 945 Punkte
- CPE (Cambridge Certificate C2 Proficiency in English)
- CAE (Cambridge Certificate C1 Advanced English)
- BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
- oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe C1 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.
Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung (nur Kurs W oder WW) bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird.
Für diesen Studiengang nimmt die HWR am DoSV „Dialogorientiertes Zulassungsverfahren“ teil. Dies gilt auch für die Bewerbungen mit ausländischen Zeugnissen oder Feststellungsprüfung.
- Sie registrieren sich bei Hochschulstart.
- Dort erhalten Sie eine BID- und BAN-Nummer.
- Sie registrieren sich bei UniAssist.
Die HWR Berlin lässt durch Uni ASSIST prüfen, ob folgende Basisvoraussetzungen vorliegen:
- ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive Lebenslauf mit vollständigen Angaben bis zur Gegenwart,
- alle Zeugnisunterlagen und Nachweise in der von der HWR Berlin geforderten Form,
- die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang,
- deutsche Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau,
- der Nachweis von ggf. zu erbringenden Testergebnissen
Neben den oben genannten Basisvoraussetzungen können noch weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, die ebenfalls zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei ASSIST eingereicht werden müssen, damit Ihre Bewerbung insgesamt vollständig und abschließend von der HWR Berlin weiterbearbeitet werden.
Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung an der HWR Berlin. Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit dem Gesamtergebnis (DSH-2)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit dem Ergebnis TDN4
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
- Goethe Zertifikat C2 Großes deutsches Sprachdiplom
- telc Deutsch C1 Hochschule
Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben.
Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sind befreit:
- Studienbewerber/innen für Studiengänge, die nicht in deutscher Sprache angeboten werden
- Inhaber/innen ausländischer Zeugnisse, wenn aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen diese als hinreichende Sprachnachweise anerkannt werden
Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
- IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
- TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
- CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
- BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
- CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
- FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
- oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.
Bei Bewerber*innen,
- die ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
- oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
- oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben,
kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei Uni Assist ein:
- Tabellarischer Lebenslauf
- ein Lichtbild/Foto
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
- Kopie von Pass und Aufenthaltserlaubnis (wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt)
- Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und deren deutsche Übersetzung sowie sämtliche im Ausland erworbenen Zeugnisse und deren deutsche Übersetzung.