Informationen zur Bewerbung
International Digital Business
- StudienabschlussBachelor of Science (B. Sc.)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit7 Semester inkl. Praxissemester
- StudienbeginnWintersemester (1.10.)
- Leistungspunkte (ECTS)210
- UnterrichtsspracheDeutsch / Englisch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 1 Wirtschaftswissenschaften
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Die Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt papierlos über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.).
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Alternativ fachgebundene Studienberechtigung für beruflich Qualifizierte nach § 11 BerlHG;
- Englischkenntnisse Level B2
- Zulassungsbeschränkung (NC-Verfahren)
Für den Studiengang findet ein Auswahlverfahren statt.
Dabei werden folgende Kriterien mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt:
- Qualifikationsnote (Hochschulzugangsberechtigung, HZB): 30 %
- Mathematiknote: 20 %
- Bilinguale Sprachkompetenz in Englisch und Deutsch jeweils mindestens auf Level C1: 25 %
- Erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten Schülerwettbewerb mit thematischem Bezug zum Studiengang: 25 %
Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
- IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
- TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
- CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
- BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
- CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
- FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
- oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.
Bei Bewerber*innen,
- die vor erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe II einen Englisch-Leistungskurs bzw. einen Kurs mit vergleichbarem Leistungsniveau belegt haben und dort mindestens die Note "gut" erzielt haben
- oder ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
- oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
- oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben,
kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.
Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an Schülerwettbewerb
Im Auswahlverfahren werden Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an staatlich anerkannten Schülerwettbewerben (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bundesweiter Schülerwettbewerbe oder einer vergleichbaren Institution eines EU Mitgliedstaates) akzeptiert.
Es muss ein thematischer Bezug des Wettbewerbs oder Wettbewerbsbeitrags zum Studiengang International Digital Business bestehen. Die Teilnahme muss im Rahmen der Sekundarstufe II erfolgt sein.
Als „erfolgreich“ gilt nicht bereits eine bloße Teilnahme, sondern – in Abhängigkeit vom Wettbewerb – z. B. das Erreichen der Endrunde oder die Verleihung einer besonderen Preiskategorie.
Nachweis über Bilinguale Sprachkompetenz in Englisch und Deutsch, jeweils mindestens auf Level C1
Bei Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung gilt der Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch auf Level C1 als erbracht.
Als Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf Level C1 werden akzeptiert:
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 95 Punkte (iBT, Internet Based Test)
- IELTS (International English Language Testing System), mind. 7.0
- TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 945 Punkte
- CPE (Cambridge Certificate C2 Proficiency in English)
- CAE (Cambridge Certificate C1 Advanced English)
- BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
- oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe C1 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.
Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung (nur Kurs W oder WW) bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird.
Für diesen Studiengang nimmt die HWR am DoSV „Dialogorientiertes Zulassungsverfahren“ teil. Dies gilt auch für die Bewerbungen mit ausländischen Zeugnissen oder Feststellungsprüfung.
- Sie registrieren sich bei Hochschulstart.
- Dort erhalten Sie eine BID- und BAN-Nummer.
- Sie registrieren sich bei UniAssist.
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife gemäß der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Alternativ Abschluss der Feststellungsprüfung am Studienkolleg (W-Kurs / WW-Kurs)
- Deutschkenntnisse Level C1/C2
- Englischkenntnisse Level B2
- Sie können das von Uni-Assist zur Verfügung gestellte Tool zur Prüfung Ihres Hochschulzugangs nutzen.
Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung an der HWR Berlin. Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit dem Gesamtergebnis (DSH-2)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit dem Ergebnis TDN4
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
- Goethe Zertifikat C2 Großes deutsches Sprachdiplom
- telc Deutsch C1 Hochschule
Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben.
Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sind befreit:
- Studienbewerber/innen für Studiengänge, die nicht in deutscher Sprache angeboten werden
- Inhaber/innen ausländischer Zeugnisse, wenn aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen diese als hinreichende Sprachnachweise anerkannt werden
Der Nachweis der als Zugangsvoraussetzung geltenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 kann folgendermaßen erfolgen:
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mind. 543 Punkt PBT (Paper Based Test) , mind. 72 Punkte iBT (Internet Based Test)
- IELTS (International English Language Testing System), mind. 5.5
- TOEIC (Test of English for International Communication), mind. 785 Punkte
- CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in English), alle Stufen
- BEC Higher (Cambridge Certificate C1 Business Higher)
- CAE (Cambridge Certificate in Advanced English), alle Stufen
- FCE (Cambridge First Certificate of English), min. Stufe C
- oder alle Sprachnachweise, die einen Verweis darauf enthalten, dass die Sprachkompetenz der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Council of Europe) für Sprachen erreicht wurde.
Bei Bewerber*innen,
- dier ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
- oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben
- oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben,
kann die Auswahlkommission auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten.
Bewerbung höheres Fachsemester
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, können Sie für das höhere Fachsemester zugelassen werden.
Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS). Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Lehrinhalte und Umfang (SWS) der Lehrveranstaltungen/Module als auch Form und Ergebnis der Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie beispielsweise detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.
Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurden!
(§ 14 Abs.3 BerlHG). Sollten nicht genug Credits für ein höheres Fachsemester anerkannt werden können, so nehmen Sie automatisch am Verfahren für das 1. Fachsemester teil.