Informationen zur Bewerbung

Recht für die öffentliche Verwaltung

  • Studienabschluss
    Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    6 Semester (180 ECTS) bzw. 7 Semester (210 ECTS)
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    180
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt papierlos über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.).

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG
  • Zulassungsbeschränkung (NC-Verfahren)

Die Auswahl erfolgt nach

  • Qualifikationsnote (HZB): 50%
  • Note studienrelevante Berufsausbildung:  50%

Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.

Bitte beachten:
Für diesen Studiengang werden nur anerkannt
Studienkolleg (Universität)  - Schwerpunkte G
Studienkolleg (Fachhochschule) - Schwerpunkt SW

Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird. Im Falle einer positiven Prüfung durch uni-assist werden die Bewerbungsunterlagen an die HWR weitergeleitet. Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung das Antragsformular von

    www.uni-assist.de

Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung an der HWR Berlin. Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang  mit dem Gesamtergebnis (DSH-2)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit dem Ergebnis TDN4
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
  • Goethe Zertifikat C2 Großes deutsches Sprachdiplom
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben.

Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sind befreit:

  • Studienbewerber/innen für Studiengänge, die nicht in deutscher Sprache angeboten werden
  • Inhaber/innen ausländischer Zeugnisse, wenn aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen diese als hinreichende Sprachnachweise anerkannt werden

Bewerbung höheres Fachsemester

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, haben Sie die Möglichkeit, sich zum höheren Fachsemester zu bewerben.

Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS). Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Lehrinhalte und Umfang (SWS) der Lehrveranstaltungen/Module als auch Form und Ergebnis der Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie beispielsweise detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.

Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.

Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurden!
(§ 14 Abs.3 BerlHG). Sollten nicht genug Credits für ein höheres Fachsemester anerkannt werden können, so nehmen Sie automatisch am Verfahren für das 1. Fachsemester teil

Fragen rund um die Bewerbung

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Fragen zur Zulassung und Immatrikulation

Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

Sprechzeiten:

Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr

Wichtige Fristen und Termine

01.06. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen

01.06. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester ohne deutsche Bildungsnachweise