Informationen zur Bewerbung

Unternehmensgründung und -nachfolge

  • Studienabschluss
    Bachelor of Arts (B.A.)
  • Studienform
    Teilzeit
  • Regelstudienzeit
    8 Semester
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    180
  • Unterrichtssprache
    Deutsch / Englisch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 1 Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt papierlos über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.).

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG
  • Englischkenntnisse Level B1
  • Zulassungsbeschränkung (NC-Verfahren)

Für den Studiengang werden folgende Zulassungskriterien mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt:

  • Qualifikationsnote (HZB): 25%
  • Note Schulfach Wirtschaft:  25%
  • Erfahrung im Gründungs- oder Nachfolgekontext: 50%
  • Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder andere, gleichwertige Sprachtests (z.B. TOEFL)
  • Durchgehender Schulenglischunterricht, mindestens bis zum Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses (10. Klasse)
  • Aufenthalt an einer englischsprachigen Schule, Hochschule oder anderer Institution
  • Besuch einer bilingualen Schule
  • Muttersprachler

Berufserfahrung (nur Unternehmensgründung und -nachfolge)

Bewerber*innen, die über studienrelevante Kompetenzen in Form einer Berufs- oder praktischen Tätigkeit im Gründungskontext oder durch die Nähe zur Unternehmensnachfolge verfügen, können diese durch das Hochladen eines entsprechenden Nachweises geltend machen. Folgende Kompetenzen und Nachweise können im Auswahlverfahren berücksichtigt werden:

  • Gründung eines eigenen Unternehmens – Nachweis durch Vorlage der Eintragung bei der Handelskammer (Handelsregisterauszug)
  • Gründung eines eigenen Unternehmens – Nachweis durch Vorlage des Gewerbescheins
  • Mitarbeit in einem Start-Up-Unternehmen – Nachweis durch Arbeitsvertrag und Handelsregisterauszug des Unternehmens
  • Teilnahme an Gründungswettbewerben (z.B. BMWI, Start-Up, regionale Initiativen) oder Teilnahme an einem Schulfirmenprojekt (z.B. Junior, GoToSchool) – Nachweis durch Vorlage einer Teilnahmebestätigung
  • Nachweis Nähe zur Unternehmensnachfolge – Beleg über Nachfolgemöglichkeit im Familienkreis unter Angabe der Unternehmensart und des Gründungsjahrs (Nachweis durch Handelsregisterauszug und schriftliche Bestätigung der Unternehmerin oder des Unternehmers)

Nachweis Nähe zur Unternehmensnachfolge – Bestätigung einer Unternehmerin oder eines Unternehmers, dass die Bewerberin oder der Bewerber im Unternehmen angestellt ist und beabsichtigt ist, das Unternehmen an die Bewerberin oder den Bewerber zu veräußern (nach Abschluss des Studiums) – Nachweis durch Handelsregisterauszug und schriftliche Bestätigung der Unternehmerin oder des Unternehmers 

Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung (nur Kurs W oder WW) bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.

Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird.

Für diesen Studiengang nimmt die HWR am DoSV „Dialogorientiertes Zulassungsverfahren“ teil. Dies gilt auch für die Bewerbungen mit ausländischen Zeugnissen oder Feststellungsprüfung.

  1. Sie registrieren sich bei Hochschulstart.
  2. Dort erhalten Sie eine BID- und BAN-Nummer.
  3. Sie registrieren sich bei UniAssist.

Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung an der HWR Berlin. Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang  mit dem Gesamtergebnis (DSH-2)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit dem Ergebnis TDN4
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
  • Goethe Zertifikat C2 Großes deutsches Sprachdiplom
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben.

Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sind befreit:

  • Studienbewerber/innen für Studiengänge, die nicht in deutscher Sprache angeboten werden
  • Inhaber/innen ausländischer Zeugnisse, wenn aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen diese als hinreichende Sprachnachweise anerkannt werden
  • Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder andere, gleichwertige Sprachtests (z.B. TOEFL)
  • Aufenthalt an einer englischsprachigen Schule, Hochschule oder anderer Institution
  • Besuch einer bilingualen Schule
  • Muttersprachler/innen

Bewerbung höheres Fachsemester

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, können Sie für das höhere Fachsemester zugelassen werden.

Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS). Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Lehrinhalte und Umfang (SWS) der Lehrveranstaltungen/Module als auch Form und Ergebnis der Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie beispielsweise detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.

Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.

Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurden!
(§ 14 Abs.3 BerlHG). Sollten nicht genug Credits für ein höheres Fachsemester anerkannt werden können, so nehmen Sie automatisch am Verfahren für das 1. Fachsemester teil.

Fragen rund um die Bewerbung

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Fragen zur Zulassung und Immatrikulation

Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

Sprechzeiten:

Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr

Wichtige Fristen und Termine

01.06. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen

01.06. - 15.07.

Bewerbungsfrist Wintersemester ohne deutsche Bildungsnachweise