Vorläufiges Aufenthaltsrecht
Berliner Senat beschließt vorläufiges Aufenthaltsrecht für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die wegen des Krieges in der Ukraine geflohen sind und ihr Studium in Berlin fortsetzen wollen.
Aus der Sitzung des Senats am 16. August 2022:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Verfahrensweisen zur besonderen Unterstützung von nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen beschlossen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Berlin geflohen sind und hier ihr Studium fortsetzen wollen. Diesen Menschen wird das Land Berlin künftig ein vorläufiges Aufenthaltsrecht (Fiktionsbescheinigung) für einen Zeitraum von sechs Monaten erteilen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Krieges in der Ukraine studiert haben. Damit werden die Menschen in die Lage versetzt, ihr Studium in Berlin weiterzuführen oder sich auf die Fortsetzung ihres Studiums vorzubereiten.
Innensenatorin Iris Spranger: „Unter den vielen Geflüchteten aus der Ukraine sind Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine studiert haben und dort von diesem furchtbaren Krieg überrascht wurden. Sie können ihr Studium nicht in ihrem Heimatland fortsetzen aus Gründen, die sie nicht selbst zu verantworten haben. Mit dem nun gefassten Beschluss geben wir diesen Menschen eine verlässliche Perspektive, ihr Studium in Berlin fortsetzen zu können. Zugleich erhöhen wir dadurch die Chance, das Potential von hochqualifizierten Fachkräften nach deren Studium dauerhaft für Berlin zu gewinnen.“
Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote: „Studierende aus Drittstaaten, die an einer ukrainischen Hochschule eingeschrieben waren, sind vor demselben Krieg wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen mit ukrainischem Pass geflohen und sind in ihrem Studienverlauf genauso von den Kriegsfolgen betroffen. Wir wollen sie so unterstützen, dass sie mit möglichst wenigen Brüchen ihre Bildungsbiografie fortsetzen können. Ich freue mich darüber, dass wir durch unseren Beschluss den aus der Ukraine geflohenen Studierenden aus Drittstaaten die Möglichkeit einräumen, sich auf ein Studium in Berlin vorzubereiten, um es hier fortzusetzen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, wir brauchen aber weitere, um ihnen wirklich verlässliche Perspektiven zu geben.“