App gegen Stalking zur Prävention und für Opferschutz
HWR Berlin-Alumnus Polizeikommissar Turgay Akkaya erhält Auszeichnung für Bachelorarbeit zur Entwicklung einer Anti-Stalking-App. Eberhard-Fischer-Gesellschaft würdigt Beitrag zur Kriminalprävention.
Berlin, 3. Januar 2022. Das Bundeskriminalamt meldete laut Statista im Jahr 2020 19 666 polizeilich erfasste Fälle von Stalking. Die Dunkelziffer für das strafbare Nachstellen von Personen, die dadurch in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden, dürfte weit höher liegen. Denn obwohl Stalking bei Betroffenen psychisch und körperlich Spuren hinterlässt, ist es für die Geschädigten schwierig zu bestimmen, dass und ab wann es sich um eine Straftat handelt und diese zur Anzeige zu bringen.
„Das Thema beschäftigt mich schon lange, denn bei der Polizei habe ich es im Berufsalltag immer wieder zum Beispiel mit häuslicher Gewalt zu tun, die potenziell Merkmale von Stalking-Ansätzen aufweist“, sagt Turgay Akkaya. Der 34-jährige Berliner Polizeikommissar hat an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) studiert und im Rahmen seiner Bachelorarbeit eine Online-Checkliste erstellt, die von Betroffenen und Polizistinnen und Polizisten als präventives Mittel eingesetzt werden kann. „Oft gelingt es, durch Gefährderansprache Straftaten zu verhindern“, weiß Akkaya aus eigener Erfahrung. Deshalb sei es wichtig, Stalking bereits im Ansatz als solches zu identifizieren, den Betroffenen Gewissheit und ein Instrument an die Hand zu geben, das ihnen den Schritt erleichtert, sich Unterstützung zu holen bei Strafverfolgungsbehörden und Hilfevereinen wie dem Weißen Ring.
Die Checkliste, die der Absolvent des Studiengangs für den Gehobenen Polizeivollzugsdienst an der HWR Berlin erarbeitet hat, funktioniert ähnlich wie der Wahl-O-Mat. Das Frage-und-Antwort-Tool gibt Thesen vor, denen Nutzerinnen und Nutzer zustimmen oder nicht. Die Antworten werden qualitativ abgeglichen mit einem Merkmalskatalog. Anhand der Übereinstimmung mit den definierten Kriterien wird bestimmt, ob und in welchem Maße die wiederholte Kontaktaufnahme und Belästigung den Tatbestand des Stalking erfüllt. Das ist in Deutschland seit 2007 strafbar und wird im Extremfall mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet.
Für die Erarbeitung der speziellen Checkliste, die in Form einer App bedient werden soll, stellte Turgay Akkaya im Rahmen einer empirischen Projektstudie und unter Anleitung von Christian Matzdorf, Professor für Kriminalistik am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin, gemeinsam mit Mitarbeiter*innen von Fachdienststellen der Berliner Polizei eine Risikoanalyse auf. Mittels einer quantitativen Online-Umfrage untersuchte Akkaya dann, in welchem Ausmaß die Checkliste sinnvoll für die Polizeipraxis ist und welche Einsatzmöglichkeiten sich bieten. „Damit geben Sie Polizei- und Ermittlungsbehörden ein wichtiges Werkzeug für zukünftiges Vorgehen an die Hand“, hebt der ehrenamtliche Richter am Landgericht Berlin Stefan Graf Finck von Finckenstein in seiner Laudatio hervor. Der Wissenschaftshistoriker und Publizist hat die Abschlussarbeit gemeinsam mit Erstgutachter Prof. Christian Matzdorf betreut.
„Der besondere Wert dieser Bachelorarbeit besteht in ihrem Praxisbezug: mit wissenschaftlichen Methoden wurde ein gesamtgesellschaftlich relevantes Phänomen untersucht und die Ergebnisse so umgesetzt, dass sowohl präventiv wie auch zum Nutzen der Opfer von Stalking eine praktisch umsetzbare Lösung generiert werden konnte“, sagt Prof. Christian Matzdorf. Graf Finckenstein würdigt bei der Preisübergabe an der HWR Berlin zudem die Aktualität und Brisanz des Themas: „Das in den letzten Jahren vermehrt in das öffentliche Blickfeld getretene Phänomen ‚Stalking‘, unter das auch ‚Cyberstalking‘ fällt, wird durch die Medienkonvergenz und stetige Entwicklung der Informationstechnologie verstärkt und kann speziell auch durch die Anonymität des Internets Täterinnen und Täter zu kriminellen Stalking-Taten ermuntern.“
An der feierlichen Preisverleihung, Pandemie-bedingt im kleinen öffentlichen Rahmen an der HWR Berlin, nahmen unter anderen die Kunsthistorikerin und langjährige Leiterin des Bröhan-Museums in Berlin Dr. Ingeborg Becker und Dr. Thomas Kunze teil, Chef der Konrad-Adenauer-Stiftung in Moskau.
Eberhard-Fischer-Preis
Der mit 500 Euro dotierte Eberhard-Fischer-Preis wird von der gleichnamigen Gesellschaft für herausragende wissenschaftliche, publizistische und kulturelle Leistungen von übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung verliehen. Gestiftet wurde er 2020 von der Vorsitzenden des Aachener Anwaltvereins, Rechtsanwältin Dr. Susanne Fischer, im Andenken an ihren Vater Senator Dipl.-Ing. Eberhard Fischer (1935–2020).
Diese Neuigkeit erscheint im Rahmen des Themenjahres »Wir machen Berlin«.
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