Digitalisierung erhöht Chance auf Geschlechtergerechtigkeit
101 Empfehlungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok überreicht Gutachten zur Digitalisierung zum Dritten Gleichstellungsbericht an Bundesministerin Giffey.
- Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zum Schwerpunkt „Digitalisierung“ veröffentlicht
- Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, HWR Berlin, überreicht Gutachten „Gleichstellung geschlechtergerecht gestalten“ am 26. Januar 2021 an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey
- 101 Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung
Informatik wirkt in alle Lebensbereiche hinein. „Die Digitalisierung eröffnet die Chance, Geschlechtergerechtigkeit und damit die demokratische Gesellschaft zu stärken“, sagt Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok. Die Professorin für Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- und Sozialpolitik an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) leitet im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht.
Durch digitale Transformationsprozesse können herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar gemacht, Rollenzuschreibungen hinterfragt und in der Konsequenz Machtverhältnisse neu verhandelt werden, so die ausgewiesene Expertin auf den Gebieten Arbeitsmarktökonomie und Gender.
Um die Chance, die die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens und Arbeitens bietet, für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das elfköpfige Gremium, dem Wirtschaftswissenschaftler/innen, Informatiker, Rechtswirtschaftlerinnen sowie ein Pädagoge, eine Soziologin und ein Wirtschaftsingenieur angehören, identifiziert drei Hauptansätze:
- Geschlechtergerechter Zugang zu relevanten Ressourcen
- Geschlechtergerechte Nutzung digitaler Technologie
- Geschlechtergerechte Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses
Die Sachverständigenkommission hat im Zuge des Gutachtens „Gleichstellung geschlechtergerecht gestalten“ 101 Handlungsempfehlungen erarbeitet zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit dies gelingen kann.
So müssten vorhandene Methoden für geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie IT-Systeme für die praktische Anwendung normiert, standardisiert und systematisch umgesetzt werden. Ein Paradigmenwechsel sei nötig: „Nicht Frauen müssen sich den Arbeitsnormen der Digitalbranche anpassen („fix the women“), sondern die herrschende Arbeits- und Organisationskultur muss geschlechtergerecht gestaltet werden („fix the company)“, heißt es in dem Gutachten. Es gelte, den Stereotyp des männlichen Unternehmers abzubauen.
Der Bericht setzt sich ferner auseinander mit wirtschaftlichen Aktivitäten, die erst durch die technologischen Entwicklungen innerhalb der Digitalbranche möglich sind, etwa neue Geschäftsmodelle wie die Plattformarbeit. Nur ein klar definierter rechtlicher Status der Plattformarbeitenden stelle sicher, dass diese Berufstätigkeit insbesondere für Frauen nicht in die Sackgasse führe. Erworbene Erfahrung und Kompetenz sollen in der Erwerbsbiografie sichtbar und anerkannt werden.
Geschlechtsbezogene Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt lösen sich im Zuge der Digitalisierung nicht „automatisch“ auf. „Wenn aber Methoden einer (geschlechter-)gerechten Arbeitsbewertung systematisch und verpflichtend zum Einsatz kommen, hätte sie durchaus das Potenzial dazu“, sind sich Wissenschaftler/innen und Wirtschaftsexpert/innen einig. Menschen brauchen digitalisierungsbezogene Kompetenzen, um in einer digitalisierten Gesellschaft nicht nur klar zu kommen, sondern diese aktiv mitgestalten zu können. Ein Schlüssel hierfür sei der Abbau herrschender geschlechtsbezogener Zugangsbarrieren. Den Einsatz algorithmischer Systeme in Personalauswahlprozessen bewerten die Gutachter/innen kritisch – ihr Einsatz müsse insbesondere hinsichtlich der Qualität der Trainingsdaten und Intransparenz algorithmischer Entscheidungsverfahren kritisch begleitet werden.
Die Sachverständigen empfehlen die gesetzliche Verankerung Mobiler Arbeit. Rechtsanspruch, Freiwilligkeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, Diskriminierungsschutz, Arbeitsplatzausstattung, Unfallversicherung und steuerliche Absetzbarkeit müssen „dringend geregelt“ werden, damit alle Menschen Mobiles Arbeiten geschlechtergerecht nutzen können.
Das Gutachten thematisiert eine breite Palette an Aspekten rund um die zentrale Frage, wie Digitalisierung die Gleichstellung der Geschlechter fördern kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft die gleichen Chancen haben. Es geht um die Grundlagen demokratischer, freiheitlicher und diskriminierungsfreier Verwirklichungschancen.
"Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten"
Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/
Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht
https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/
Kontakt
Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok
Professorin für Volkswirtschaftslehre
Direktorin des Harriet Taylor Mill- Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung
E: aysel.yollu-tok(at)hwr-berlin.de
T: +49 30 30877-2436