Foto- und Drehgenehmigung
Für Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Genehmigungen für Film- und Videoaufnahmen zu journalistischen Zwecken können bei der Pressestelle beantragt werden. Damit wir Ihre Arbeit bestmöglich unterstützen und einen reibungslosen Ablauf organisieren können, bitten wir Sie, den Antrag auf Genehmigung von Fotografie-, Film- und Audioaufnahmen vorab und unterschrieben zuzuschicken, als Scan per E-Mail oder per Post an die Pressesteller der HWR Berlin.
Dreh- und Aufnahmeorte
Gern helfen wir bei der Auswahl geeigneter Dreh- und Aufnahmeorte.
Bildrechte
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmen von beteiligten (zum Beispiel Interviewpartner/innen) und unbeteiligten Personen (zum Beispiel Benutzer/innen der Hochschulbibliotheken, Studierende oder Mitarbeiter/innen auf dem Campus) kein Bestandteil der Aufnahmegenehmigung sind. Bitte holen Sie die Einwilligung der abgebildeten / aufgenommenen Personen selbstständig ein.
Hinweise
- Die Hochschule ist verpflichtet, für einen störungsfreien Ablauf der Lehrveranstaltungen und der Bibliotheksnutzung zu sorgen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass der Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen etc.) und Lernräumen (Bibliothek etc.) ausschließlich nach vorheriger Absprache möglich ist. Wir bemühen uns, spontane Änderungen vor Ort zu berücksichtigen, können dafür aber nicht garantieren.
- Bitte führen Sie in Lehrveranstaltungen oder Lern- und Arbeitsräumen keine lauten Gespräche oder Telefonate.
- Bitte verlassen Sie Dreh- und Aufnahmeorte wieder so, wie Sie sie vorgefunden haben.
- Die Mensen, Caféterien und Studentenwohnheime liegen zum überwiegenden Teil im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Berlin.