Erfassung von steuerrelevanten Daten zur Meldung an die Finanzbehörden

Gemäß der Mitteilungsverordnung (MV) ist die HWR Berlin verpflichtet, steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln. Hierzu gehören u.a. Lehrauftragsvergütungen, Zahlungen aus Honorar- und Werkverträgen und Stipendien. Durch die umfassenden Änderungen der MV muss die Datenmeldung ab 2025 elektronisch erfolgen, betroffen sind Auszahlungen ab 01.01.2024, unabhängig von dem Zeitraum der Leistungserbringung. Neben den vorgangsbezogenen Daten sind die folgenden personenbezogenen Daten für die elektronische Meldung zwingend erforderlich:

  • Vollständiger Name
  • Vollständige Anschrift
  • Geburtsdatum (neu ab 2024)
  • 11-stellige deutsche Steueridentifikationsnummer bei natürlichen Personen (neu ab 2024)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Unternehmen (neu ab 2024)

Für die Eingabe der Daten steht ein Formular zur Verfügung, über das die Daten schnell und einfach validiert und ergänzt werden können. Die betroffenen Personen werden über die Notwendigkeit der Datenerfassung informiert.

Sollten Sie um die Datenerfassung gebeten worden sein, rufen Sie bitte dieses https://fms.hwr-berlin.de/frontend-server/form/alias/1/form_452/ auf.

Sie werden auf die zentrale Anmeldung-Seite via Shibboleth weitergeleitet und können sich dort mit Ihren HWR-Benutzerdaten anmelden.

Sollten Sie keine HWR-Benutzerdaten haben, wenden Sie sich bitte an den Anwendungssupport unter datenmeldung-mv(at)hwr-berlin.de.


Nicht in Deutschland ansässige Zahlungsempfänger*innen, die noch keine Steuer-IDNr. besitzen, beantragen diese mit dem Formular https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=D8F5262A65E3446E9137 beim Finanzamt für Körperschaften III.


Für fachliche und / oder technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der zentralen E-Mail-Adresse datenmeldung-mv(at)hwr-berlin.de an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Finanzen und des Anwendungssupports.