Die HWR Berlin ist systemakkreditiert
Damit hat die HWR Berlin das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen und die Programme nach eigenen Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.
Dass die HWR Berlin ohne jegliche Auflagen seitens des Akkreditierungsrates systemakkreditiert wurde, ist ein großer Erfolg für die gesamte Hochschule, vor allem aber auch für das Team des Zentrums für akademische Qualitätssicherung und -entwicklung (ZaQ), das seit rund 8 Jahren das hierfür erforderliche Qualitätsmanagement aufgebaut hat. Damit ist die HWR Berlin als zweite HAW in Berlin systemakkreditiert.
Was genau das für die Bereiche Studium und Lehre, aber auch ganz praktisch für die verschiedenen Statusgruppen der HWR Berlin bedeutet, haben wir Prof. Dr. Susanne Meyer, Erste Vizepräsidentin der HWR Berlin und verantwortlich für die Bereiche Studium und Lehre, gefragt.
Die HWR Berlin wurde erfolgreich systemakkreditiert – was genau bedeutet das?
Mit der erfolgreichen Systemakkreditierung kann die HWR Berlin ihr umfassendes Qualitätsmanagementsystem für ihre Studiengänge anwenden und hat das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen. Sie hat nachgewiesen, dass das Qualitätsmanagementsystem geeignet ist, gesetzliche Vorgaben für die Gestaltung von Studiengängen systematisch einzuhalten und kann nunmehr die Verantwortung für die Qualität ihrer Studiengänge selbst übernehmen und auch eigene Qualitätsstandards setzen.
Wann hat der Prozess dafür begonnen, wer war beteiligt?
Es war ein langer Prozess mit sehr vielen engagierten Beteiligten. Die HWR Berlin hat ihr hochschulinternes Qualitätsmanagement-System (QM-System) für Studium und Lehre seit etwa 2015/2016 sukzessive aufgebaut. Im Zuge dessen wurde auch das „ZaQ – Zentrum für akademische Qualitätssicherung und -entwicklung“ als zentrale Servicestelle für die Fachbereiche und die BPS gegründet. Außerdem wurde ein interner Qualitätsbeirat zur Begleitung des Systemaufbaus gebildet, in dem Professor*innen aller Fakultäten und Studierende beteiligt waren. Der Beirat wurde mittlerweile in den „Fachbeirat Systemakkreditierung“ überführt und personell noch einmal deutlich erweitert, u.a. um Mitarbeitende des ZaQ und des Präsidialbereichs sowie weitere Vertreter*innen der Fachbereiche und der Hochschulleitung. Unter Einbeziehung des Fachbeirats und mit externer Begleitung wurde das QM-System in gezielter Vorbereitung auf die Systemakkreditierung ab 2020 kontinuierlich weiterentwickelt und geschärft.
Neben dem Qualitäts- und später Fachbeirat waren die Dekanate und Fachbereichsräte intensiv in den Prozess einbezogen. Sie haben sich insbesondere bei der Erarbeitung des Leitbilds Studium und Lehre stark eingebracht.
Die Hochschule hat sich für das Erarbeiten ihres Qualitätsmanagementsystems durch die evalag, Frau Dr. Sibylle Jakubowicz, beraten lassen und zudem bei den Partnerhochschulen der UAS7, die bereits systemakkreditiert sind, insbesondere der TH Köln und der HAW Hamburg, deren Qualitätsmanagementsystem erläutern und vorstellen lassen.
Für das Verfahren selbst war eine Akkreditierungsagentur zu beauftragen, die ZEvA, die für die Begutachtung der HWR Berlin zuständig war. Die Entscheidung zur Systemakkreditierung fällte auf der Grundlage dieses Gutachtens Ende Juni 2023 der Akkreditierungsrat.
Im Begutachtungsverfahren war besonders wichtig, dass einzelne Studiengänge die vorgesehenen Verfahren, (internes Review-Verfahren, erweitertes Review-Verfahren, Qualitätsmanagement im Fachbereichsgespräch und interne Akkreditierung) schon einmal als Piloten durchlaufen. Die Studiengangsleitungen, aber auch externe Expert*innen, der interne Akkreditierungsausschuss und die aus dem Fachbeirat gebildete Akkreditierungskommission waren dafür ganz wichtige Akteure, ohne die diese Pilotverfahren nicht hätten durchgeführt werden können.
Die aufwendig zu erstellenden Dokumentationen, Prozessbeschreibungen und Leitfäden hat das ZaQ erstellt, ebenso die für die Studiengänge in den Pilotverfahren erforderlichen Reporte über die Einhaltung formaler Kriterien und Daten zu den Studiengängen aus Evaluationen und Befragungen.
Der Akademische Senat war während des gesamten Prozesses ein wichtiger Akteur. Sowohl das Leitbild Studium und Lehre, als auch die Qualitätsmanagementsatzung und die stark veränderte Evaluationssatzung als wichtige Bestandteile des Qualitätsmanagements sind im Akademischen Senat sowie seiner Kommission für Lehre und Studium ausführlich diskutiert und sodann verabschiedet worden. Ohne die Bereitschaft des Akademischen Senats, auch kurzfristig noch Änderungen vorzunehmen, um Auflagen abzuwenden, wäre die Systemakkreditierung ohne Auflagen nicht zu erlangen gewesen.
Die Verantwortung für den Gesamtprozess lag in der Hochschulleitung im Ressort Studium und Lehre.
Welche Meilensteine waren Bestandteil des Prozesses?
Meilenstein 1: Entscheidung herbeiführen
Das QMS wurde skizziert, so dass sich alle Beteiligten in den Diskussionen vorstellen konnten, wie es hinterher aussehen könnte.
Meilenstein 2: Leitbild Studium und Lehre
Die HWR Berlin hat ein „Leitbild Studium und Lehre“ entwickelt, das am 10.12.2019 durch den Akademischen Senat der HWR Berlin beschlossen wurde.
Meilenstein 3: Vergabe der Begutachtung durch eine zugelassene Akkreditierungsagentur und der externen Beratung
Begutachtung durch ZEvA (https://www.zeva.org/)
Beratung durch Frau Dr. Sibylle Jakubowicz, evalag (https://www.evalag.de/)
Meilenstein 4: Entwicklung des QMS
Die neuen Verfahren und Instrumente wurden entwickelt bzw. konkretisiert und zu einem konsistenten Regelkreis verbunden. Das ist der wichtigste Meilenstein.
Meilenstein 5: Pilotverfahren
Studiengänge wurden gefunden, in denen sich die Studiengangsleitung und die Dekanate zur Erprobung der neuen Verfahren bereit erklärten. Die Durchführung führte schon zu verschiedenen Veränderungen bzw. Verbesserungen in den einzelnen Abläufen.
Meilenstein 6: Planung der Übergangsphase von Programmakkreditierung zu interner Akkreditierung
Für alle einzelnen Studiengänge wurde ein Zeitplan erstellt, wann welche Verfahren durchlaufen werden, wann die erste interne Akkreditierung erfolgen wird und ob eine Verlängerung der bestehenden Frist erforderlich ist.
Meilenstein 7: Selbstreport und erste Begutachtung vor Ort 27. und 28.6.2023
Der Selbstreport enthält die Beschreibung des QMS und aller seiner Verfahren und Instrumente. Er dient als Basis für die Beurteilung durch die externe Begutachtungskommission in der ersten Begehung vor Ort. Sie dient den Gutachterinnen und Gutachtern dazu, ein umfassendes Verständnis des QMS zu erlangen, einen Eindruck von dessen Umsetzungsgrad zu erhalten und offene Fragen zu klären.
Der Ablauf der zweitägigen Begutachtung wird geplant, die Gesprächsteilnehmenden aus den verschiedenen Statusgruppen der Hochschule werden eingeladen, der Begutachtungsgruppe Auskunft zu geben.
Meilenstein 8: Merkmalsstichprobe und zweite Begutachtung vor Ort am 31.1. und 1.2.2023
Die Beschreibung der von der Begutachtungskommission festgelegten Merkmale für ausgewählte Studiengänge wurde erstellt als Basis für die Beurteilung durch die externe Begutachtungskommission in der zweiten Begehung vor Ort. Darin stehen die Stichproben im Mittelpunkt. Es geht schwerpunktmäßig um die Erfahrungen der einzelnen Statusgruppen mit dem QM-System.
Meilenstein 9: Antrag auf Systemakkreditierung
Mit dem Erhalt des Gutachtens der Begutachtungskommission Ende März 2023 konnte der Antrag auf Systemakkreditierung beim Akkreditierungsrat noch im Wintersemester 2022/23 eingereicht werden, sodass das Verfahren in der Sitzung im Sommersemester 2023 auf der Tagesordnung war.
Wie sieht ein Qualitätssicherungszyklus konkret aus?
Im QM-System der HWR Berlin durchläuft jeder Studiengang einen strukturierten Qualitätssicherungszyklus, welcher aus verschiedenen Bausteinen besteht und insgesamt acht Jahre umfasst. In diesem Zeitraum kommen im Wesentlichen drei verschiedene Instrumente in einer fest definierten Abfolge zur Anwendung: das interne Review-Verfahren (iRev), das erweiterte Review-Verfahren (eRev) sowie „QM im Fachbereichsgespräch“.
Diese drei Verfahren sind miteinander verzahnt und bilden Schnittstellen zwischen den Qualitätsverantwortlichen auf zentraler und dezentraler Ebene. Am Ende des 8-jährigen Qualitätszyklus münden sie abschließend in das Verfahren zur internen (Re-)Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs.
Eine Akkreditierung kann nicht erfolgen, ohne dass zuvor alle vorgesehenen Schritte des Qualitätszyklus vollständig durchlaufen wurden.
Das System ist so unbürokratisch wie möglich. Umfassende Dokumentationen sind nur für das erweiterte Review-Verfahren erforderlich, diese erstellt das ZaQ und stellt sie den externen Expert*innen, der Studiengangsleitung und dem Dekanat zur Verfügung. Zusätzliche Dokumente zur internen Akkreditierung werden nicht erstellt, dafür genügen die Dokumentation des erweiterten Review-Verfahrens sowie die Reaktionen von Studiengangsleitung und Dekanat hierauf.
Gibt es Auswirkungen auf die Häufigkeit und/oder den Umfang von Befragungen?
Studierendenbefragung, Alumnibefragung und Lehrveranstaltungsevaluation wurden auch vor der Einführung des QM-Systems durchgeführt. Die Systemakkreditierung hat dazu beigetragen, den Qualitätskreis zu schließen und die Ergebnisse der Befragungen zur Qualitätssicherung und ‑entwicklung zu nutzen. So fließen die Befragungsergebnisse in den jährlichen studiengangsbezogenen Report Studium und Lehre ein, der eine wichtige Beratungsgrundlage im internen und erweiterten Review-Verfahren ist. Der wesentliche Beitrag des QM-Systems ist also, dass der Umgang mit den Ergebnissen systematisiert wird.
Ausgeweitet wurde der Umfang bei der Lehrveranstaltungsevaluation: Dort ist die HWR Berlin auf eine Vollerhebung übergegangen, es werden also nunmehr sämtliche Lehrveranstaltungen evaluiert.
Wie wirkt sich der Prozess auf die Qualität der Studiengänge aus? Welche Vorteile ergeben sich für unsere Studierenden?
Der gesamte Prozess ist auf die ständige Verbesserung der Studiengänge angelegt. Schon in den Pilotverfahren war erkennbar, dass erhebliche Qualitätsverbesserungen initiiert werden.
Für die Studierenden sind die Systemakkreditierung und das neue Qualitätsmanagementsystem ein Vorteil, weil sie als Absolvent*innen von Studiengängen mit sehr hohem Qualitätsstandard gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Zudem können sie durch die Teilnahme an Befragungen unmittelbar Einfluss auf ihre Studiengänge nehmen. Zusätzlich können die Studierenden direkt an der Qualitätssicherung von Studiengängen mitwirken, indem sie in einem internen Akkreditierungsausschuss mitarbeiten. Wer Interesse hat, kann sich bei qm(at)hwr-berlin.de melden.
Was bedeutet die Systemakkreditierung für unsere Lehrenden? Welchen Beitrag können sie zum optimalen Ablauf des QMS leisten?
Lehrende können die Befragungen unterstützen, vor allem die Lehrveranstaltungsevaluation, indem sie zustimmen, dass die Studierenden die Ergebnisse einsehen, den Studierenden Zeit zum Ausfüllen geben, ihr Interesse an der Rückmeldung deutlich machen und die Ergebnisse ggfs. am Ende des Semesters besprechen.
Studiengangsleitungen führen die verschiedenen Verfahren im QMS durch und arbeiten mit dem ZaQ zusammen. Lehrende können bei der internen Akkreditierung mitwirken, indem sie in einem Akkreditierungsausschuss oder der Akkreditierungskommission mitarbeiten.
Was bedeutet die Systemakkreditierung für unsere Mitarbeitenden im ZAQ und in den Fachbereichen?
Für die Mitarbeitenden im ZAQ haben sich die Arbeitsprozesse teilweise oder vollständig verändert. Sie sind für die Organisation der verschiedenen Verfahren im Qualitätsmanagement zuständig.
Für die Mitarbeitenden in der Verwaltung entfällt die bürokratisch aufwendige Programmakkreditierung.Die Qualitätssicherung und -entwicklung liegt in den Händen der Studiengangsleitungen und der Dekanate. Sie werden die neuen Prozesse durchführen und mit dem ZaQ zusammenarbeiten. Es entfällt sehr viel als unproduktiv empfundene Arbeit bei der Programmakkreditierung der einzelnen Studiengänge. Diese Arbeit fiel sowohl bei den Studiengangsleitungen als auch in den Dekanaten an.
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