Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft

  • Studienabschluss
    Master of Laws (LL.M.)
  • Studienform
    Fernstudium
  • Regelstudienzeit
    4 Semester
  • Studienbeginn
    Sommersemester (1.4.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    120
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 4 Rechtspflege

Studiengangsbeschreibung

Wer als gesetzliche Vertreterin bzw. gesetzlicher Vertreter natürlicher Personen tätig ist oder werden will, braucht fundierte und abgesicherte Rechtskenntnisse, ausgeprägte organisatorische und nicht zuletzt soziale Kompetenzen. Der Masterstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft bietet hierfür eine passgenaue interdisziplinäre, akademische Qualifizierung: Neben den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Lösung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fragen werden psychologische Grundlagen und sozialwissenschaftliche Schlüsselkompetenzen vermittelt, die zur professionellen Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen befähigen. Damit stehen den Absolventinnen und Absolventen weitreichende juristische Tätigkeitsfelder offen.

Der Studiengang ist als Fernstudiengang konzipiert, was bedeutet, dass das Studium zu großen Teilen als Selbststudium stattfindet und in Ergänzung dazu Lehrveranstaltungen zur Übung und Vertiefung angeboten werden. Somit können unsere Studierenden ihre Lernzeiten sehr flexibel ihrem Berufs- und Familienleben anpassen und der Studiengang ist berufsbegleitend gut studierbar.

Das Studium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Laws“ (kurz „LL.M.“) ab.

Der Masterstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft erhielt im Januar 2024 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin die bundesweite Anerkennung gemäß der seit 01.01.2023 geltenden Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern, da das Studium die im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) genannten und in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) spezifizierten erforderlichen Sachkundekenntnisse vollumfänglich vermittelt.

Berufsfelder

Unsere Absolventinnen und Absolventen sind gefragte Fachleute in verschiedenen Bereichen, in denen soziale Verantwortung und Unterstützung von Menschen im Mittelpunkt stehen. Sie arbeiten insbesondere als Berufsbetreuer*innen, Vormund*innen und auch im Bereich der gesetzlichen Pflegschaft als Verfahrens-, Ergänzungs-, Abwesenheits- oder Nachlasspfleger*innen sowie als Pfleger*innen für unbekannte Beteiligte. Der Studiengang richtet sich darüber hinaus an alle, die bereits im Bereich der gesetzlichen Vertretung von Menschen arbeiten oder in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten möchten. Dies schließt Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, ehrenamtliche Betreuer*innen, Pädagog*innen und Jurist*innen mit ein und bietet diesen die Möglichkeit einer Spezialisierung.

Studienaufbau

Der Studiengang ist modular aufgebaut. Für jedes Modul werden ECTS-Punkte verliehen. In jedem Semester ist eine Praxisphase von 5–7 Wochen vorgesehen, die aber auch semesterunabhängig jederzeit im Verlauf des Studiums absolviert werden kann. Berufserfahrung mit Bezug zum Studiengang wird auf die Praxismodule angerechnet, sodass die Praktika entweder ganz oder teilweise entfallen können. Damit wird ein berufsbegleitender Abschluss in vier Semestern möglich. Zudem besteht immer die Möglichkeit, das Studium individuell in Teilzeit zu absolvieren.

Unterrichtet wird nach dem bewährten Blended-Learning-Konzept: Hierbei werden Präsenzphasen mit modernen Formen des E-Learning verknüpft. Die in Blöcken (Freitag und Samstag) konzentrierten Präsenzveranstaltungen finden am Campus Lichtenberg statt. Pro Semester sind bis zu drei Präsenzblöcke vorgesehen. Alle übrigen Lehrveranstaltungen werden im Online-Format angeboten. Auch die schriftlichen und mündlichen Modulprüfungen werden in der Regel im E-Assessment absolviert.

1. Semester

Modul 1:  Grundlagen des bürgerlichen Rechts, Zivilprozess-, Staats- und Verfassungsrecht

  1. Grundlagen des Zivilrechts einschließlich methodischer Grundlagen; die Bücher 1–3 des BGB;
  2. Darstellung der einzelnen Schritte von der Klage bis zur Vollstreckung sowie der Rechtsmittel im Zivilprozess; Grundzüge des Mahnverfahrens
  3. Struktur der Grundrechtsprüfung, allgemeine Grundrechtslehren, einzelne Grundrechte, Verfassungsrechtsprechung, europarechtliche Aspekte & völkerrechtliche Verträge

Modul 2 Familienrecht

  1. Grundlagen des Abstammungs-, Kindschafts-, Ehe-, Vormundschafts-, Unterhalts- und Pflegschaftsrechts und des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft; Beistandschaft nach §§ 1712 ff. BGB,
  2. Aufsichts- und Eingriffsrechte des Gerichts, Mitwirkung des Jugendamtes

Modul 3 Erbrecht

  • Grundzüge des Erbrechts, einschließlich der erbrechtlichen Institute und der Nachlasspflegschaft

Modul 4 Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche

  • Einführung in das Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche

Modul 5 Praxis

  • Konkrete Praktikumsinhalte werden von den Praktikumsgeber/-innen bestimmt; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen

2. Semester

Modul 6 Betreuungs- und Unterbringungsrecht einschl. typischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

  1. Vermittlung von Kenntnissen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts sowie der dem Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgaben
  2. Grundkenntnisse der Persönlichkeitsentwicklung, Beispiele geistig-psychischer Erkrankungen und Behinderungen einschließlich der Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten

Modul 7 Ausgewählte Vertretungssituationen: Nachlassrecht, Sozialrecht, Heim-, Miet-und Pachtrecht

  1. Vertiefung der Kenntnisse des Nachlassrechts
  2. Schwerpunktmäßige Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des Sozialleistungsrechts und der Leistungen außerhalb der Sozialhilfe, Sozialrecht für spezielle Bevölkerungsgruppen
  3. Grundzüge des Heimrechts, miet- und pachtrechtliche Vorschriften

Modul 8 Psychologische und soziologische Grundlagen der Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen

  • menschliche Entwicklung und menschliches Verhalten
  • sozial- und kognitionspsychologische Kenntnisse und Fähigkeiten für methodisch qualifizierte Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen
  • Theorie und Praxis adressatengerechter Kommunikation 
  • Einfluss der sozialen und kulturellen Umwelt des Menschen
  • Fallarbeit einschließlich Supervision

Modul 9 Praxis

  • Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen

3. Semester

Modul 10 Grundlagen des Arbeits-, Vollstreckungs- und Immobiliarsachenrechts:

  1. Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerschutzrechte; Arbeitsförderung; Teilhabemaßnahmen für schwer behinderte Menschen, Integrationsbetriebe und Einrichtungen
  2. Grundlagen des allgemeinen Vollstreckungsrechts sowie des Verbraucherinsolvenzrechts
  3. Grundstückserwerb; Begründung und Übertragung von Grundstücksrechten; Überblick der Grundstücksrechte; Bedeutung des Grundbuchs; Vermittlung von Grundkenntnissen des formellen Grundbuchverfahrens; Erwerb vom Nichtberechtigten; Vollzug von Erbfolgen im Grundbuch

Modul 11 Wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Spezialisierung
(Wahlpflichtmodul; es sind 4 von 8 Fächern zu belegen)

  • A 01: Vermittlung von Kenntnissen, die die Studierenden in die Lage versetzen, die von ihnen als gesetzlichem Vertreter natürlicher Personen verwalteten Gelder nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verzinslich und mündelsicher anzulegen
  • A 02: Büroorganisation, Grundlagen im Bereich der Informationstechnik, Aus- und Fortbildung zwecks Verbesserung und Erhalt der eigenen Arbeitsqualität
  • A 03: Vergütung und Auslagenersatz
  • A 04: Überblick über das Steuerrecht und Vermittlung von Detailkenntnissen auf den Gebieten, die für eine sachgerechte Tätigkeitsausübung erforderlich sind
     
  • B 01: Vermittlung von Strukturen und Rechtsquellen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Ausländerrechts
  • B 02: Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich der Unternehmensformen
  • B 03: Vermittlung von Grundlagen, die für die Arbeit mit Menschen wesentlich sind, die als Täter oder Opfer von Kriminalität betroffen sind
  • B 04: Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Aufbaus der Verwaltung unter rechtlichen Aspekten und der wichtigsten Instrumente des Verwaltungshandelns, -verfahrens, -vollstreckung und der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts

Modul 12 Praxis: Praktikum III einschließlich Begleitveranstaltungen

  • Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen

4. Semester

Modul 13 Praxis: Praktikum IV einschließlich Begleitveranstaltungen

  • Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen

Modul 14 Masterthesis

  • Bearbeitung eines dem Studium entsprechenden Themas mittels wissenschaftlicher Methoden

Grundsätzlich ein sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach-)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen).
Weitere Zugangsvoraussetzung ist eine sich an das erste Hochschulstudium anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne erstes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • eine für das angestrebte Masterstudium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
  • Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin (Prüfungsentgelt: 120 €)

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne erstes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium und ohne Abitur

  • Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich einschlägigen Beruf
  • eine für das angestrebte Masterstudium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
  • Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin (Prüfungsentgelt: 120 €)

Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie hier:
Bewerbungen sind ab 1. August möglich.

Programmakkreditiert durch den Akkreditierungsrat

Ordnungen:
Die Studiengangs-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen sowie weitere Formulare und Dokumente finden Sie am Fachbereich.

Das Studium beinhaltet vier Praxisphasen von jeweils fünf bis sieben Wochen. Die Praktika finden in der Regel jedes Semester statt. Die Studierenden suchen sich hierfür selbstständig einen Tätigkeitsbereich aus, in welchem sie das Praktikum absolvieren möchten. Infrage kommen Praktika v.a. aus den Bereichen: Gericht (Betreuungs-, Familien-, Nachlassgericht), Berufsbetreuer, -vormund oder -pfleger, Betreuungsbehörde, Betreuungsverein und Jugendamt. Vor dem Beginn des jeweiligen Praktikums werden im Praktikumsvertrag und -plan die Einzelheiten der Tätigkeit mit der Praktikumsstelle festgelegt und dem Praktikumsbeauftragten zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.

Ziel der Praxisphase ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Das Praktikum soll die Bearbeitung konkreter Probleme sowie anwendungsbezogene Einblicke in das Tätigkeitsfeld von gerichtlich bestellten Vertretern natürlicher Personen ermöglichen. Hierüber haben die Studierenden einen Praktikumsbericht zu verfassen. Näheres hierzu finden Sie in unserer Praktikumsordnung.

Für Studierende, die bereits weitreichende Vorkenntnisse durch einschlägige Berufspraxis erworben haben, besteht die Möglichkeit, sich diese auf die Praxismodule anrechnen zu lassen. Hierbei kann solche nach dem ersten Hochschulabschluss (d.h. postgradual) erworbene berufliche Praxis anerkannt werden, die fachlich und funktional dem Anforderungsprofil der im Studiengang zu erwerbenden Fähigkeiten entspricht (wie z.B. Tätigkeiten als Berufsbetreuer bzw. ehrenamtlicher Betreuer, als Vormund oder als Ergänzungs- bzw. Nachlasspfleger). Entsprechende Tätigkeiten müssen sich in der Regel über einen längeren Zeitraum erstreckt haben.

Die Anrechnung erfolgt auf Antrag, welcher regelmäßig bereits mit der Studienbewerbung, spätestens jedoch zum Studienbeginn eingereicht werden soll. Dem Antrag sind geeignete Nachweise über Art, Umfang und Aufgabenbereiche beizufügen.

Das Entgelt für die Teilnahme am Masterstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft setzt sich wie folgt zusammen:

  • 290 € Grundgebühr pro Semester
  • 60 € Modulentgelt für jeden zu erwerbenden Credit
  • 810 € Abschlussentgelt für Masterarbeit und Kolloquium

Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 9170 € zzgl. Verwaltungsgebühren.
Die Verwaltungsgebühren betragen derzeit 65 € pro Semester (50 € Rückmeldegebühren, 15 € ASta-Beiträge).

Ausgaben für An- und Abreise, Unterkunft sowie Verpflegung, die im Zusammenhang mit den Präsenzveranstaltungen stehen, sind nicht in den Entgelten enthalten.

Gebühren und Förderung

  • Studienentgelt

    290 € Grundgebühr pro Semester
    60 € Modulentgelt für jeden zu erwerbenden Credit
    810 € Abschlussentgelt für Masterarbeit und Kolloquium

    Gesamt: 9170 € zzgl. Verwaltungsgebühren

Beratung für Studierende

FB 4 Rechtspflege
Monika Timm
Studiengangskoordinatorin für den Masterstudiengang „Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft“

Persönliche Termine nach Vereinbarung

Studiengangsleitung

Prof. Dr. Matthias Nicht

FB 4 Rechtspflege
Prof. Dr. Matthias Nicht
Professur für Bürgerliches Recht, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht, Registerrecht

Weitere Infos und Links

FAQ zum Studiengang