Rechtspflege
- StudienabschlussStaatliche Laufbahnprüfung (Diplom fakultativ)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit6 Semester
- StudienbeginnWintersemester (1.10.)
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 4 Rechtspflege
Studiengangsbeschreibung
Im Namen des Gesetzes: Als unabhängige Entscheider/in nehmen Rechtspfleger/innen bei Gericht neben Richter/innen und Vertreter/innen der Staatsanwaltschaft Aufgaben in der Justiz wahr. Als selbstständige Organe der Rechtspflege sind ihre Entscheidungen frei von Weisungen Dienstvorgesetzter und lediglich dem Gesetz unterworfen. Sie übernehmen die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben, z. B. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Tätigkeiten im Grundbuchamt, im Mahnverfahren und bei der Kostenfestsetzung. Das Studium der Rechtspflege an der HWR Berlin bildet den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes und befähigt die späteren Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, selbstständige sachgerechte Entscheidungen zu treffen sowie wirtschaftliche, soziale und rechtspolitische Zusammenhänge zu verstehen. Nach erfolgreichem Bestehen einer Diplomarbeit wird der akademische Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) von der Hochschule verliehen. Das Studium der Rechtspflege ist eines der begehrtesten in Deutschland und das nicht nur wegen der finanziellen Unabhängigkeit durch das Studieren als Laufbahnanwärter/in mit Bezügen. Vielmehr locken auch die optimale Verzahnung von Theorie und Praxis sowie die hervorragenden Karriereaussichten jedes Jahr viele Bewerber/innen an die HWR Berlin.
Berufsfelder
Neben Richter/innen sind Rechtspfleger/innen Entscheidungsträger u. a. in Nachlassverfahren, Insolvenzsachen, im Registergericht, in Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, aber auch in der Strafvollstreckung – ein vielseitiges Aufgaben- und Verantwortungsfeld, auf das der Studiengang gründlich vorbereitet.
Studienaufbau
Das Studium ist in sechs Semester gegliedert. Die ersten beiden Semester verbringen Studierende an der HWR Berlin um die die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete zu erlernen. Darauf folgen jeweils im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester). Zu Beginn der Ausbildung und mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt die Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird regelmäßig im Oktober eines Jahres die Laufbahnprüfung abgelegt.
Nachfolgende Studienschwerpunkte stehen auf dem Lehrplan:
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Grundstücksrecht
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- Kostenrecht
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Strafvollstreckungsrecht
- Verfassungsrecht (Grundzüge)
- Verwaltungsrecht
- Vollstreckungsrecht
- Zivilprozessrecht
- Zivilrecht
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, §11 BerlHG,
- allgemeine Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten oder Beamtin
- Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG, § 7 BeamtStG
Die Bewerbung erfolgt direkt bei den Einstellungsbehörden der Länder:
Die Studierenden befinden sich während des Studiums in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ordnungen:
Die Studiengangs-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen sowie weitere Formulare und Dokumente finden Sie am Fachbereich.
Gebühren und Förderung
- Studiengebühren
Keine
Beratung für Studieninteressierte
Studiengangsleitung
FB 4 Rechtspflege
Prof. Ulrich Keller
Professur für Zwangsvollstreckungsrecht (Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung sowie Insolvenzrecht)
+49 30 30877-2710
ulrich.keller@hwr-berlin.de