Informationen zur Bewerbung
Recht im Unternehmen
- StudienabschlussBachelor of Laws (LL.B.)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit7 Semester
- StudienbeginnWintersemester (1.10.)
- Leistungspunkte (ECTS)210
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 4 Rechtspflege
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Die Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt papierlos über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.).
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife gemäß der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Alternativ Abschluss der Feststellungsprüfung am Studienkolleg (G-Kurs / SW-Kurs)
- Deutschkenntnisse Level C1/C2
Sie können das von Uni-Assist zur Verfügung gestellte Tool zur Prüfung Ihres Hochschulzugangs nutzen.
Die Auswahl erfolgt:
- Qualifikationsnote (HZB): 60%
- Note studienrelevante Berufsausbildung: 40%
Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Bitte beachten:
Für diesen Studiengang werden nur anerkannt
Studienkolleg (Universität) - Schwerpunkt G
Studienkolleg (Fachhochschule) - Schwerpunkt SW
Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird. Im Falle einer positiven Prüfung durch uni-assist werden die Bewerbungsunterlagen an die HWR Berlin weitergeleitet. Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung das Antragsformular von
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife gemäß der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Alternativ Abschluss der Feststellungsprüfung am Studienkolleg (G-Kurs / SW-Kurs)
- Deutschkenntnisse Level C1/C2
Sie können das von Uni-Assist zur Verfügung gestellte Tool zur Prüfung Ihres Hochschulzugangs nutzen.
Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung an der HWR Berlin. Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit dem Gesamtergebnis (DSH-2)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit dem Ergebnis TDN4
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
- Goethe Zertifikat C2 Großes deutsches Sprachdiplom
- telc Deutsch C1 Hochschule
Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben.
Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sind befreit:
- Studienbewerber/innen für Studiengänge, die nicht in deutscher Sprache angeboten werden
- Inhaber/innen ausländischer Zeugnisse, wenn aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen diese als hinreichende Sprachnachweise anerkannt werden
Bewerbung höheres Fachsemester
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, können Sie für das höhere Fachsemester zugelassen werden.
Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS). Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Lehrinhalte und Umfang (SWS) der Lehrveranstaltungen/Module als auch Form und Ergebnis der Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie beispielsweise detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.
Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurden!
(§ 14 Abs.3 BerlHG). Sollten nicht genug Credits für ein höheres Fachsemester anerkannt werden können, so nehmen Sie automatisch am Verfahren für das 1. Fachsemester teil.
Fragen rund um die Bewerbung
Fragen zur Zulassung und Immatrikulation
Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
+49 30 30877-1800
bbzi@hwr-berlin.de
Sprechzeiten:
Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr
Wichtige Fristen und Termine
01.06. - 15.07.
Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen
01.06. - 15.07.
Bewerbungsfrist Wintersemester ohne deutsche Bildungsnachweise