Justiz erhält Nachwuchs aus der HWR Berlin
Neue Diplomandinnen und Diplomanden hat das Land: Der Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin hat seine Absolventinnen und Absolventen feierlich verabschiedet.
Der Diplomstudiengang Rechtspflege blickt auf eine lange Geschichte an der HWR Berlin zurück. Seit mehr als 40 Jahren ist er Schmiede für die Ausbildung hoch qualifizierten Nachwuchses für die Justiz der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Im Rahmen der Diplomierungsfeier konnten in diesem Jahr wieder 41 Absolventinnen und Absolventen nach Ablegen ihrer Staatsprüfung im Dezember 2018 nun auch ihre Diplomurkunden in Empfang nehmen und damit als Diplom-Rechtspflegerin oder Diplom-Rechtspfleger in ihre zukünftige Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften entlassen werden.
An der Festveranstaltung nahm auch die Prominenz der Justiz teil, darunter Staatssekretärin Martina Gerlach von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Prof. Dr. Susanne Meyer, die Vizepräsidentin der HWR Berlin, würdigte die besondere Leistung derjenigen, die ihr Studium erfolgreich abschließen konnten.
Prof. Ulrich Keller, Dekan des Fachbereichs Rechtspflege, betonte, wie wichtig die Absolventinnen und Absolventen für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften seien und wie hoch die Qualifikation geschätzt werde. Die Tätigkeit als Rechtspflegerin und Rechtspfleger sei nicht verwaltende Justiztätigkeit, sondern Rechtspflege im Sinne des Art. 97 GG ist. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stünden in Entscheidungskraft, sachlicher Unabhängigkeit und Verantwortung den Richtern gleich. Dies erfordere eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung, eben ein Hochschulstudium.
Tatsächlich erfordert der Diplomabschluss auch ein hohes Engagement, das weit über das normale Maß hinausgeht. Denn die Diplomarbeit ist eine zusätzliche, freiwillige wissenschaftliche Leistung all derer, die ihre Prüfung bereits erfolgreich bestanden haben. Ein halbes Jahr vor Studienende können sich Studierende zum Diplomierungsverfahren anmelden und haben danach ein Jahr Zeit für die Bearbeitung.
Das würdigte auch die anwesende Staatssekretärin für Justiz Berlin, Frau Martina Gerlach in ihrem Grußwort.
Weiteren Anlass zur Freude gaben zwei Auszeichnungen, die während der Festveranstaltung verliehen wurden.
Als Jahrgangsbeste des Studiengangs Rechtspflege wurde Jennifer Freyer mit dem Werner-Gieseking-Preis ausgezeichnet. Seit 1995 wird mit dem Preis eine herausragende Diplomarbeit und eine besondere Studienleistung ausgezeichnet. Der Preis wird vom Verlag Ernst und Werner Gieseking zur Erinnerung an den Verleger Werner Gieseking und dessen Verdienste um die wissenschaftlich-publizistische Entwicklung des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Deutschland gestiftet. Eine Auswahlkommission ermittelt den Preisträger oder die Preisträgerin unter Berücksichtigung von Prüfungsleistung und Diplomarbeit.
Die Verleihung des POLITEIA-Preises der Hochschule erfolgte in diesem Jahr auch im Rahmen der Diplomierungsfeier am Fachbereich Rechtspflege. Preisträger ist ein Student des Studienganges Auswärtige Angelegenheit des Auswärtigen Amtes, Pawel Rydygier. Ausgezeichnet wurde seine Diplomarbeit zum Thema „Ist die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu Mutter und Vater gem. §§ 1591, 1592 BGB noch zeitgemäß?“
Seit 2001 prämiert die HWR Berlin die besten Studierendenarbeiten zur Frauen- und Geschlechterforschung mit dem mit 1 000 Euro dotierten POLITEIA-Preis und lobt zusätzlich bis zu drei POLITEIS-Medaillen aus, die mit 400 Euro dotiert sind.
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