Dr. Christian Burholt zum Honorarprofessor an der HWR Berlin
Berliner Verfassungsrichter und langjähriger Lehrbeauftragter der HWR Berlin, Rechtsanwalt Dr. Christian Burholt, zum Honorarprofessor für Kartellrecht am Fachbereich Rechtspflege bestellt.
Berlin, den 27. Januar 2022. Die Erste Vizepräsidentin der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), Prof. Dr. Susanne Meyer, überreichte am 20. Januar 2022 Rechtsanwalt Dr. Christian Burholt die Ernennungsurkunde zum Honorarprofessor für das Fachgebiet Kartellrecht am Fachbereich Rechtspflege.
Damit würdigt die Hochschule die herausragenden beruflichen Leistungen und die engagierte Lehrtätigkeit des Berliner Juristen und Partners der weltweit tätigen Anwaltskanzlei Baker McKenzie. Der Kartellrechtler und Fachanwalt für Medizinrecht ist auch international anerkannt und vernetzt. Er publiziert zu diesen Rechtsgebieten regelmäßig in renommierten Fachjournalen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Praxisarbeit ist der Bereich Compliance. Burholt ist Mitglied in diversen unabhängigen Vereinigungen, wie dem Netzwerk Compliance e. V. und dem Deutschen Institut für Compliance e. V. (DICO). Seit 2019 ist Dr. Christian Burholt Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Am Fachbereich Rechtspflege lehrt der erfahrende Praktiker seit acht Jahren Kartellrecht im Bachelorstudiengang „Recht im Unternehmen“, betreut Abschlussarbeiten und berät Absolventinnen und Absolventen. 2016 erhielt er vom Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin eine Auszeichnung für besondere Leistungen in der Lehre. „Ich fühle mich sehr geehrt und freue mich über diese Bestellung zum Honorarprofessor, denn ich schätze den Ansatz der praxisbezogenen Lehre an der HWR Berlin und den bereichernden Austausch mit interessierten Studierenden und wissenschaftlich tätigen Fachkolleginnen und Fachkollegen außerordentlich“, sagt Burholt nach der Ernennung.
„Seine Honorarprofessur stellt ebenso eine Auszeichnung für die HWR Berlin dar, da Dr. Christian Burholt neben dem Kartellrecht auch auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts ein international gefragter Experte ist und damit bei den Herausforderungen dieses Themas für Wissenschaft und Lehre die HWR Berlin unterstützen wird“, sagt der Dekan des Fachbereichs Rechtspflege der HWR Berlin, Prof. Ulrich Keller.
Die Honorarprofessur war auf Vorschlag des Fachbereichs durch den Akademischen Senat gebilligt und durch den Präsidenten der Hochschule vergeben worden. Die Bestellung zum Honorarprofessor oder zur Honorarprofessorin stellt eine besondere Form der Wertschätzung dar, verbunden mit der Erwartung, weiterhin für die Hochschule aktiv tätig zu sein. Die Verleihung der Honorarprofessur an Dr. Christian Burholt ist die erste Würdigung dieser Art am Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin.
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