19. Berliner Fachtagung Betreuungsrecht
Was ist neu? Knapp 200 Interessierte nahmen am 23. Oktober 2019 an der 19. Berliner Fachtagung für Betreuungsrecht am Campus Lichtenberg der HWR Berlin teil.
Unter dem Titel „Das Betreuungsrecht in der Praxis. Aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Anwendungsfragen“ fand am 23. Oktober 2019 im Audimax der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) am Campus Lichtenberg die 19. Berliner Fachtagung Betreuungsrecht statt.
Beschäftigte von Behörden, Gerichten und Jobcentern auf Stand bringen
Die Vizepräsidentin des Kammergerichts Berlin, Dr. Andrea Diekmann, stellte den mehr als 190 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht vor. Der Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin präsentierte im Anschluss seinen weiterbildenden Fernstudiengang „Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft“ (BVP). Eine Absolventin berichtete ausführlich über ihre Erfahrungen und den Mehrwert des Studiums für ihre Arbeit als Betreuerin.
Die Veranstaltung ist eine erfolgreiche Kooperation mit dem Fachbereich 4 Rechtspflege und findet seit mehreren Jahren an der HWR Berlin statt. Sie richtet sich an Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Betreuerinnen und Betreuer aus Behörden, Gerichten und Jobcentern.
Wie wirkt sich das Bundesteilhabegesetz aus?
Der Fachtag befasste sich vor allem mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ab dem 01. Januar 2020 und den Auswirkungen auf die Betroffenen sowie deren Betreuerinnen und Betreuer. Mit dem Masterstudiengang „Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft“ (BVP) bietet die HWR Berlin einen eng an die Praxis angebundenen juristischen Studiengang, der sich großer Nachfrage erfreut. Deshalb ist er für das Kommunale Bildungswerk und die Berliner Landesgruppe des Bundesverbands der Berufsbetreuerinnen und -betreuer (BdB) besonders interessant, die die Veranstaltung gemeinsam organisieren.
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