Informationen zur Bewerbung

Öffentliche Verwaltung (dual)

  • Studienabschluss
    Bachelor of Arts (B.A.)
  • Studienform
    Vollzeit, Dual
  • Regelstudienzeit
    6 Semester (Intensivstudium)
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.), Sommersemester (1.4.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    210
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung um einen dualen Studienplatz erfolgt ausschließlich über das Karriereportal des Landes Berlin. Eine separate oder parallele Bewerbung an der HWR Berlin für den Studiengang Öffentliche Verwaltung (dual) ist nicht vorgesehen.

Je Semester werden 40 Studienplätze zwischen den Senatsverwaltungen des Landes Berlin (Laufbahn als Regierungsinspektor/in, zentrale Ausbildungsbehörde: Senatsverwaltung für Inneres und Sport) sowie den Bezirksverwaltungen (Laufbahn als Stadtinspektor/in) aufgeteilt.

Zum Bewerbungsverfahren

Das Land Berlin nimmt die Auswahl geeigneter Bewerbender in eigener Zuständigkeit und Verantwortung nach den gebotenen Prinzipien der Bestenauslese in einem 2-stufigen Auswahlverfahren vor.

Studieninteressierte bewerben sich zentral bei der Senatsverwaltung für Finanzen und geben in ihrer Bewerbung eine oder auch mehrere Wunschbehörden an. Anschließend werden die formal geeigneten Bewerbenden zu einem Online-Test eingeladen. Entspricht das Ergebnis des Online-Tests den Anforderungen, werden die Bewerbenden ihrer priorisierten Ausbildungsbehörde übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt obliegt das weitere Einstellungsverfahren den jeweiligen Ausbildungsbehörden, denen die ausgewählten Bewerbenden während des gesamten Studiums zugeordnet bleiben. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens bei den individuellen Ausbildungsbehörden erhalten Sie einen Studienvertrag mit der jeweiligen Ausbildungsbehörde für den praxisintegrierten Studiengang Öffentliche Verwaltung (dual). Damit ist auch die Zuteilung eines Studienplatzes an der HWR Berlin verbunden. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht prüft lediglich, ob die förmlichen Zugangsvoraussetzungen für das Studium (Hochschulzugangsberechtigung) gegeben sind.

Hochschulzugangsberechtigung gemäß Berliner Hochschulgesetz (BerlHG): Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG

Abgeschlossener Studienvertrag mit einer Ausbildungsbehörde des Landes Berlin zur Ausbildung im Rahmen des dualen Studiums Öffentliche Verwaltung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht

Erfolgte Anmeldung durch die Einstellungsbehörde im Rahmen des mit dem Fachbereich Allgemeine Verwaltung vereinbarten Studienplatzkontingents

Die abschließende Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und die Entscheidung über die Zulassung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber gemäß Berliner Hochschulgesetz obliegt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Alle Informationen zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie im Karriereportal des Landes Berlin.

Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin.

Bei Fragen zur Anerkennung von Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin.

Fragen rund um die Bewerbung

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Fragen zur Zulassung und Immatrikulation

Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

Sprechzeiten:

Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr

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