Wie weiter nach dem ersten Staatsexamen?
Die kostenfreie Infoveranstaltung soll einen Überblick über die verschiedenen (Karriere‐)Möglichkeiten nach dem ersten juristischen Staatsexamen geben und dabei Tipps sowie Fallstricke der einzelnen Optionen aufzeigen. Zudem soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Vorstellung des LL.M.‐Studiengangs Unternehmensrecht im internationalen Kontext an der Hochschule für Wirtschaft und Recht gelegt werden.
Di
13.05.
16.30–18.30
In Kalender speichernBereits mit Abschluss des Bachelor of Laws (LL.B.) und erst recht nach dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens bieten sich vielfältige Karrierewege. Oft fokussieren sich Jurastudierende und Absolventen (nur) auf den klassischen Karriereweg, der über zwei juristische Staatsexamina führt.
Die Arbeitswelt befindet sich jedoch in einem stetigen Wandel, der auch für Juristen/innen vielfältige neue Betätigungsmöglichkeiten eröffnet. So werden insbesondere bei Unternehmen, aber ebenso bei Behörden und anderen Organisationen immer mehr qualifizierte Juristen*innen, beispielsweise für die Bereiche Compliance, Digitalisierung und Internationalisierung von Rechtsbeziehungen, gesucht. Auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams und Soft‐Skills werden am Markt immer öfter nachgefragt. Die Ausbildung in den klassischen Staatsexamens‐Studiengängen geht häufig an dieser Nachfrage vorbei. Durch das entstehende Missverhältnis von (geringem) Angebot und (hoher) Nachfrage ist es inzwischen in vielen Branchen für Juristen/innen sogar möglich, höhere Durchschnittseinkommen als in klassischen juristischen Berufen zu erzielen.
Die Infoveranstaltung soll deshalb solche Betätigungsmöglichkeiten aufzeigen und Tipps und Tricks vermitteln, wie der Weg in solche Beschäftigungsmöglichkeiten gelingen kann. Als Türöffner für einen solchen Weg wird insbesondere der Masterstudiengang „Unternehmensrecht im internationalen Kontext“, der an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin‐Schöneberg (Badensche Str. 50‐52, 10825 Berlin) kostenfrei angeboten wird, vorgestellt. So wird dargestellt, welchen Mehrwert dieser konkrete Studiengang bietet und weshalb sich auch ein Masterstudium beziehungsweise der Erwerb eines LL.M. im Inland sehr lohnen kann.
Der Masterstudiengang versteht sich dabei nicht als ausschließende Alternative zum zweiten juristischen Staatsexamen. Viele Teilnehmer/innen des Masterstudiengangs nutzen diesen, um parallel einen Verbesserungsversuch im ersten Staatsexamen zu unternehmen, die Wartezeit bis zum Referendariat zu überbrücken oder absolvieren den Studiengang (zumindest teilweise) neben dem Referendariat. Der Reiz liegt gerade darin, dass mit dem LL.M. nicht nur ein (zusätzliches) Standbein (auf weiteren Märkten) aufgebaut werden kann, sondern auch eine Vorbereitung auf das Referendariat bzw. eine Erhaltung des materiell‐rechtlichen Stoffs einhergehen kann. Da die nächste Anmelderunde (15.04.2025 ‐ 15.06.2025) für den Start des Studiengangs im Oktober 2025 stattfindet, richtet sich die Infoveranstaltung insbesondere an Personen, die ihr erstes juristisches Staatsexamen bereits abgeschlossen haben oder beabsichtigen, es im Jahr 2025 zu absolvieren.
Programm
A. Organisatorisches und Anlass der Veranstaltung
B. Optionen nach dem ersten Staatsexamen
C. Verbesserungsversuch
- Wann lohnt sich ein Verbesserungsversuch?
- Sollte der Verbesserungsversuch unmittelbar nach dem Freiversuch absolviert werden?
- Was sind die „richtigen“ Strategien zur Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch?
D. Referendariat
- Wartezeiten in Berlin und anderen Bundesländern
- Chancen und Risiken beim Referendariat in anderen Bundesländern
- Wie gelingt eine gute Vorbereitung auf das Referendariat und zweite Examen?
E. Promotion
- Was sind die formalen Voraussetzungen, um für eine Promotion zugelassen zu werden?
- Wie finde ich ein passendes Thema? Wie schaffe ich es, tatsächlich angenommen zu werden?
- Wo kann/sollte ich promovieren?
- Welche Karrierewege eröffnet eine Promotion? Ist eine Promotion für mich sinnvoll?
F. Arbeitsmöglichkeiten mit dem ersten Staatsexamen
- I. Kanzleien
- II. Unternehmen
- III. Öffentlicher Dienst
G. Masterstudium
- I. Ein Masterstudium (in Deutschland) ‐ was bringt das überhaupt?
- II. Gründe für den Masterstudiengang „Unternehmensrecht im internationalen Kontext“
- III. Dauer, Inhalt und Ausrichtung des Masterstudiengangs
- IV. Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldeverfahren