Alles Wissenswerte zum Nachteilsausgleich
In unserer Online-Veranstaltung am 7. November stellen wir dir vor, welche Möglichkeiten es gibt, persönliche Nachteile, zum Beispiel durch Familienaufgaben oder ein Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, auszugleichen. Wir besprechen, wie du bei der Antragstellung vorgehst und was du beachten solltest.
Do
07.11.
16.00–17.30
In Kalender speichernEintritt frei
Darum geht's:
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz gibt es verschiedene Möglichkeiten, Härtefälle aufgrund von Erkrankungen geltend zu machen und so zum Beispiel eine Verbesserung der Zulassungsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit zu erwirken.
Die Anpassung von Studien- oder Prüfungsbedingungen während des Studiums durch den sogenannten Nachteilsausgleich hilft Benachteiligungen zu verhindern, die sich aus einer Behinderung, einer chronischen oder akuten Erkrankung oder aus familiären Verpflichtungen während des Studiums ergeben.
Nachteilsausgleiche sind keine Vergünstigungen, sondern kompensieren Benachteiligungen.
Wir sprechen mit dir darüber, wie du den Nachteilsausgleich beantragst, welche Nachweise du einreichen musst und wie es dann weitergeht. Das Familienbüro und die Inklusionsberatung stehen dir für alle Fragen zur Verfügung.
Das sind die Referentinnen:
- Kathrin Joerger, Inklusionsberatung
- Dina Neufeld-Bockmann, Familienbüro
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