»Polizeigewahrsam in Deutschland und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter«
Vortrag von und Diskussion mit Hartmut Seltmann, Polizeidirektor a.D. und ehemaliges Mitglied der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Di
11.06.
17.00–19.00
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Campus Lichtenberg
Haus 6B Raum 6B.065
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
kostenfrei
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter existiert seit 2008. Kürzlich hat sie ihren 10. Jahresbericht zur Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) in Deutschland vorgelegt. Die Nationale Stelle soll auf die Einhaltung der sich aus der UN-Antifolterkonvention und deren Zusatzprotokoll ergebenden Verbote und staatlichen Schutzpflichten achten. Dazu gehört nicht nur das Verbot der unmittelbar rechtswidrigen Gewaltanwendung, sondern jegliche grausame, unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung oder Strafe von Menschen. Folglich überwacht die Stelle in Deutschland nicht nur den Gewahrsam von Bundes- und Länderpolizeien, Bundeswehr und Zoll, sondern auch Justizvollzugsanstalten, Jugendarrestanstalten, Abschiebungshaftanstalten, Alten-, Behinderten- und Pflegeheime, Kinder- und Jugendheime sowie psychiatrische Kliniken.
Hartmut Seltmann war von 2015 bis 2018 Mitglied der Nationalen Stelle und hat in dieser Zeit zahlreiche Einrichtungen kontrolliert. Sein Vortrag konzentriert sich auf die Erfahrungen mit dem Polizeigewahrsam in verschiedenen Bundesländern. Er berichtet, wie die Stelle ihrer Monitoring-Aufgabe nachkommt, wie die Kontrollen vor Ort abliefen, welche Probleme es beim Zugang und der Durchführung der Kontrollen gab, was die Nationale Stelle zu beanstanden hatte und welche strukturellen Probleme es im deutschen Polizeigewahrsam gab bzw. gibt.