Tagung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.: »Solidarität in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung«
Am Freitag, den 23. Juni 2023 lädt die Gesellschaft für Sozialen Fortschritt zu einer interdisziplinären Diskussion zur Ausgestaltung des Solidaritätsprinzips in der Kranken- und Pflegeversicherung im Status quo ein. Dabei soll die Frage aufgeworfen werden, welche Anforderungen unterschiedliche gesellschaftliche Trends, etwa der demographische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt oder eine auseinanderdriftende Verteilung von Einkommen, Vermögen und Chancen, an eine Weiterentwicklung des Solidaritätsprinzips stellen. Die Tagung findet von 10.00–15.30 Uhr an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin statt.
Fr
23.06.
10.00–15.30
In Kalender speichernIn Kooperation mit der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. und der HWR Berlin
Für die umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung, die gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung, wird gegenwärtig sehr intensiv die Finanzierungsfrage diskutiert. Beide Systeme sehen sich zunehmenden Finanzierungserfordernissen gegenüber, die ohne strukturelle Veränderungen zu erheblichen, gesellschaftlich und ökonomisch vielfach als nicht tragbar betrachteten Beitragssatzsteigerungen
führen würden. Für beide Systeme wird daher eine Vielzahl von Reformansätzen diskutiert, die im Wege ergänzender Finanzierungsinstrumente oder veränderter Beitragsbemessungsgrundlagen zumindest mittelfristig eine stabile und auskömmliche Finanzierung sicherstellen sollen. Verbunden wird dieses Ziel vielfach mit der politisch-programmatischen Forderung, zugleich den Charakter der solidarischen Finanzierung zu erhalten bzw. zu stärken. So werden einzelne Reformvorschläge dezidiert mit der Zielsetzung einer Stärkung des Solidaritätsprinzips begründet. Dabei lassen die unterschiedlichen Lösungsansätze erkennen, dass es an einem einheitlichen, gesellschaftlich anerkannten Verständnis von Solidarität bzw. solidarischer Finanzierung fehlt.
Die Gesellschaft für Sozialen Fortschritt lädt vor diesem Hintergrund zu einer interdisziplinären Diskussion zur Ausgestaltung des Solidaritätsprinzips in der Kranken- und Pflegeversicherung im Status quo ein. Dabei soll die Frage aufgeworfen werden, welche Anforderungen unterschiedliche gesellschaftliche Trends, etwa der demographische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt oder eine auseinanderdriftende Verteilung von Einkommen, Vermögen und Chancen, an eine Weiterentwicklung des Solidaritätsprinzips stellen. Welcher Weichenstellungen bedarf es, damit das Solidaritätsprinzip auch unter sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wirksam sein und hinreichende Akzeptanz finden kann? Bedarf es aufgrund der demographischen Gegebenheiten einer spezifisch intergenerativen Ausrichtung der solidarischen Finanzierung? Oder fehlt es vielmehr an einer stringenten Operationalisierung des Leistungsfähigkeitsprinzips? Bestehen
neue wissenschaftliche Ansätze, die zu einem besseren Verständnis sozialer Gerechtigkeit, respektive des Solidaritätsprinzips in der Sozialversicherung beitragen können?