Wanderausstellung: Juristinnen in der DDR
Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung der HWR Berlin
Medienvertreter/innen sind herzlich zur Ausstellungseröffnung mit Festvortrag und Diskussion am 2. November 2017 um 17 Uhr am Campus Lichtenberg der HWR Berlin eingeladen. Es spricht Prof. em. Dr. Rosemarie Will, Emeritierte Professorin für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtstheorie im Fachbereich Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin. Jurist/innen und Wissenschaftler/innen stehen für Interviews zur Verfügung.
Vom 2. bis 30. November 2017 ist die Wanderausstellung „Juristinnen in der DDR“ am Campus Lichtenberg der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin zu sehen. Das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung der HWR Berlin stellt in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e. V. zeigt Karrieren von Frauen in der DDR-Justiz vor und nach der deutschen Wiedervereinigung auf.
Dass Justitia in Deutschland lange keine Frau war, traf so zwar auf die Bundesrepublik zu, nicht jedoch auf die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Die sowjetisch geprägte DDR-Justiz verschaffte der sozialistischen deutschen Diktatur früh ein weibliches Antlitz. 1989 war der Frauenanteil unter den DDR-Juristen hoch. Doch waren Frauen trotz ihres weltweit einzigartig hohen Frauenanteils tatsächlich gleichberechtigt in der DDR-Justiz?
Seit über 20 Jahren wird die DDR-Vergangenheit aufgearbeitet. Tatsächlich ist in weniger als einem Jahrzehnt von 1989 bis 2006 eine intensive, fast lückenlose strafrechtliche Aufarbeitung des DDR-Unrechts betrieben worden. Parallel dazu wurde im gesamten öffentlichen Dienst das Personal u. a. durch Abwicklung und grundsätzliche Umstrukturierung auf Eignung und Befähigung im Sinne des Grundgesetzes überprüft. Davon waren in besonderer Weise die DDR-Juristinnen betroffen.
Die Initiatorinnen der Ausstellung zeigen mit dieser Ausstellung Ergebnisse der Vergangenheitsaufarbeitung auf und wollen einen Beitrag zur Integration ostdeutscher Juristinnen in das wiedervereinigte Deutschland leisten bzw. die Geschichte der DDR-Juristinnen zum Teil einer gemeinsamen Geschichte werden lassen.