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Evaluation des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes

Es wird die Anwendungspraxis des VersFG BE auf Problematiken und Differenzen überprüft und dabei werden Akzeptanz, Praktikabilität sowie Rechtsklarheit und -sicherheit berücksichtigt.

09.09.2024

© querbeet/Getty Images/iStockphoto
  • Projekt

    Evaluation des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes

  • Laufzeit

    1. Juli 2024 bis 31. März 2025

  • HWR Berlin

    Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement

  • Projektverantwortlich

    Prof. Dr. Hartmut Aden, Projektleitung
    Prof. Dr. Sabrina Schönrock, Projektleitung
    Prof. Dr. Daniela Hunold, Projektleitung
    Prof. Dr. Vincenz Leuschner, Projektleitung

  • Projektbeteiligte der HWR Berlin

    Maren Wegner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
    Aaron Reudenbach, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

  • Gefördert durch

    Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Wie war die Ausgangslage?

Seit 2006 haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht. Das Land Berlin hat hiervon erst 2021 Gebrauch gemacht und dabei einige teils weitreichende Neuerungen eingeführt. Die Evaluierung des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin (VersFG BE) ist von zentraler Bedeutung, um die Effektivität und Praktikabilität dieses gesetzlichen Rahmens zu verstehen. Die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit sind zentrale Demokratie-Grundrechte und die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs von Versammlungen ist entscheidend für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Das Evaluationsprojekt wird daher als notwendig erachtet, um einen fundierten Einblick in die Akzeptanz, aber auch die Herausforderungen und Problemlagen bei der Anmeldung und Durchführung von Versammlungen in Berlin zu erlangen.

Welche konkreten Ziele verfolgt das Projekt?

Ziel ist es, etwaige Abweichungen des VersFG BE und seiner Anwendung von den gesetzgeberischen Zielen oder von verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sowie ggf. Lücken und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. In diesem Kontext sollen praxisnahe Handlungsempfehlungen und ggf. Reformvorschläge für die Gesetzgebung abgeleitet werden, die eine optimale Umsetzung und Anwendung des VersFG BE gewährleisten.

Wie will das Projektteam diese Ziele erreichen?

Die Erstellung einer umfassenden Bewertung des Einflusses und der Anwendung des VersFG BE sowie daraus resultierende Empfehlungen an die Gesetzgebung sollen auf der Basis von rechtswissenschaftlichen Analysen, Interviews, Fokusgruppen, Hospitationen, Beobachtungen und einer Aktenanalyse erfolgen.

Hierbei wird Wert daraufgelegt, möglichst alle typischerweise an einem Versammlungsgeschehen beteiligten Akteur*innen zu berücksichtigen und die verschiedenen Sichtweisen auch gegenüber zu stellen. Neben der polizeilichen und versammlungsbehördlichen Perspektive bezieht das Projekt die Erfahrung von Versammlungsanmelder*innen und -leiter*innen sowie die Sichtweise von Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Richter*innen und Anwält*innen auf das Versammlungsrecht mit ein.

Kontakt

Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement
Aaron Reudenbach
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

E evaversfg(at)hwr-berlin.de