Umgang mit den Gaza-Studierendenprotesten an den Hochschulen
Bundespressekonferenz zu den Protesten der Studierenden gegen den Krieg im Gaza-Streifen vom 21. Mai 2024 – mit einer Stellungnahme von Prof. Dr. Clemens Arzt
Mitschnitt der Bundespressekonferenz vom 21.5.2024 im Youtube-Kanal von "Jung & Naiv": https://www.youtube.com/watch?v=P0rzSar85E0
Seit dem Großangriff der Hamas auf Menschen in Israel vom 7. Oktober und den darauffolgenden israelischen Militäreinsätzen im Gazastreifen ist der Gaza-Konflikt auch an Berliner Hochschulen präsent. Die Frage des Umgangs mit Inhalten und Formen des studentischen Protestes wird öffentlich kontrovers diskutiert.
In einem offenen Brief [1] haben kürzlich zahlreiche Dozentinnen und Dozenten die Zulässigkeit der studentischen Proteste gegen den Krieg im Gaza-Streifen verteidigt. In ihrem Aufruf fordern Sie den Erhalt der Meinungs- und Versammlungsfreiheit an den Hochschulen: "Wir fordern die Berliner Universitätsleitungen auf, von Polizeieinsätzen gegen ihre eigenen Studierenden ebenso wie von weiterer strafrechtlicher Verfolgung abzusehen. Der Dialog mit den Studierenden und der Schutz der Hochschulen als Räume der kritischen Öffentlichkeit sollte oberste Priorität haben - beides ist mit Polizeieinsätzen auf dem Campus unvereinbar." Kritisiert wurde insbesondere die polizeiliche Räumung eines friedlich verlaufenden Protestcamps an der Freien Universität Berlin am 7. Mai 2024 auf Antrag der Universitätsleitung. [2]
Der Aufruf wurde von der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, dem Regierenden Bürgermeister Berlins Kai Wegener sowie von Medien wie der Bild-Zeitung kritisiert, die den Unterzeichnenden vorwarfen, sie würden den Überfall der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 ausblenden und damit den palästinensisch-jüdischen Konflikt einseitig darstellen. Auf einer Pressekonferenz verteidigten Clemens Arzt (Staats- und Verwaltungsrechtler der HWR Berlin sowie Mitglied des FÖPS Berlin), der Historiker Michael Wildt, die Professorin für europäisch-jüdische Studien Miriam Rürup sowie der Professor für Ensemblespiel und Violine Michael Barenboim das Anliegen des Aufrufs. Clemens Arzt verwies u.a. auf die sogenannte Fraport-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Versammlungsfreiheit auch an öffentlich genutzten Räumen wie dem Gelände der FU Berlin gelte, weshalb der Umgang mit den studentischen Protesten und die Räumung des Protestcamps vom 7. Mai nach seiner Einschätzung rechtswidrig war: "Versammlungsfreiheit ist das Recht auf Dissens, auf abweichende Meinung. Grenzen setzt das Strafrecht und nicht die Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland oder eine Beeinträchtigung der außenpolitischen Belange Deutschlands."
[1] "Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten", abrufbar unter https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfVy2D5Xy_DMiaMx2TsE7YediR6qifxoLDP1zIjKzEl9t1LWw/viewform?pli=1
[2] Zu diesem Vorgang s. Dokumentation des AStA der FU Berlin, abrufbar unter https://astafu.de/node/603.