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75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10.12.1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Ein guter Anlass, sie unter dem Aspekt Vielfalt zu betrachten.

18.12.2023

Prof. Dr. iur. Ekkehard Strauß, Prof. Dr. Markus Schultze-Kraft, Prof. Dr. Stefanie Lorenzen und Prof. Dr. Torsten Tristan Straub (v.l.n.r) im Gespräch zum Thema 75 Jahre Menschenrechte. Foto: Lukas Schramm

Anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hatte die HWR Berlin am 11. Dezember 2023 zu einer Gesprächsrunde eingeladen. Nach den Grußworten der Ersten Vizepräsidentin, Prof. Dr. Susanne Meyer, und des Präsidenten der HWR Berlin, Prof. Dr. Andreas Zaby, an die Teilnehmenden vor Ort und im Livestream eröffnete Prof. Dr. iur. Ekkehard Strauß, Professor für Öffentliches Recht, die Gesprächsrunde.

Die Frage Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat den Anspruch, dass die Rechte universell sind – sind sie das heute auch noch? beantwortete Prof. Dr. Torsten Tristan Straub, Professor für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht, mit „Sie waren es nie“ und begründete seine Antwort unter Einbeziehung von historischen, philosophischen und juristischen Aspekten. Insbesondere ging er auf die Problematik der Übersetzung in die deutsche Sprache ein, die eine verheerende Ungenauigkeit mit sich bringe, sowohl in der Erklärung der Menschenrechte als auch z.B. in der Übersetzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der „freedom of expression“ auf die „freie Meinungsäußerung“ herunterreduziert werde, obwohl der englische Begriff so viel mehr umfasse und bedeute.

Prof. Dr. Markus Schultze-Kraft, Professor für Politikwissenschaft, brachte einen weiteren Aspekt in das Gespräch ein: Er hat viele Jahre beruflich, u.a. beim UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, in Kolumbien verbracht und dort den jahrzehntelangen, bis heute andauernden Gewaltkonflikt hautnah miterlebt. Im Kampf der reaktionären Eliten Bogotás gegen Guerillakämpfer der FARC fühlten sich beide Seiten durch die Erklärung der Menschenrechte legitimiert, die Zivilbevölkerung zu schützen: die Regierung mit Gewalttaten, die viele unbeteiligte Zivilisten das Leben kosteten, ebenso wie die FARC, die mit ihren Terroranschlägen ebenfalls immens viele Opfer forderte.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Stefanie Lorenzen, Professorin für Wirtschaftsrecht, zur Frage, ob die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch für Unternehmen gelte. Sie führte aus, dass auch Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht haben und gesellschaftliche Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte tragen. Lorenzen wies hin auf das Recht auf Arbeit und grundlegende Rechte in der Arbeitswelt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unter Artikel 23 und 24 näher beschrieben werden. In den unternehmerischen Verantwortungsbereich fallen der Arbeitsschutz, das Recht, Gewerkschaften zu bilden, und das Verbot von Diskriminierung sowie Zwangs- und Kinderarbeit. In Deutschland regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den Schutz von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Im Anschluss diskutierte die Runde die Frage, wie auch Hochschulen in Lehre, Forschung und eigenem gesellschaftlichem Engagement zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in Deutschland beitragen können. Eine Möglichkeit, Menschenrechtskompetenzen in die Lehre einzubinden, sei es, deren Relevanz an fachlichen Gegenständen anschaulich zu machen. Auch die Idee eines Menschenrechte-Propädeutikums wurde erörtert. Einig waren sich alle Diskutierenden darüber, das Gespräch über Menschenrechte auch über die Veranstaltung hinaus fortführen zu wollen. 

Die Gesprächsrunde zeigte, wie vielfältig die Gedankengänge und Forschungsansätze zur Erklärung der Menschenrechte sein können, allein im Umfeld unserer Hochschule. Die Veranstaltung fand statt im Rahmen des aktuellen Themenjahres Vielfalt auf Initiative von Prof. Dr. iur. Ekkehard Strauß, der am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement Öffentliches Recht, insbesondere Grund- und Menschenrechte und Polizeirecht, lehrt. Bevor er an die HWR Berlin kam, hatte er in Jordanien als Berater für die Vereinten Nationen gearbeitet, unter anderem für Responsibility to Protect (R2P).

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist von Vertretern und Vertreterinnen mit unterschiedlichem rechtlichem und kulturellem Hintergrund aus allen Regionen der Welt verfasst und am 10. Dezember 1948 von der UN Generalversammlung beschlossen worden. Die Erklärung ist eine Sammlung von universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Rechten, die die gleiche Würde und den gleichen Wert eines jeden Menschen anerkennen. Sie fördert ein Verständnis für gemeinsame Menschlichkeit jenseits individueller Unterschiede und ist so Grundlage für den Schutz von Diversität.