Parlamentarische Polizeibeauftragte in Deutschland
Eine gemeinsame Studie von FÖPS und Deutschem Institut für Menschenrechte gibt einen Überblick über die bisherige Ausgestaltung von Polizeibeauftragten, deren Arbeit und leitet daraus Empfehlungen ab.
Sieben Bundesländer haben seit 2014 Gesetze zur Einrichtung von Polizeibeauftragten verabschiedet, die als Ombudsinstitutionen helfen sollen, das „partnerschaftliche Verhältnis“ zwischen Polizei und Bevölkerung zu stärken. Geplant ist die Schaffung von Polizeibeauftragten auch auf Bundesebene und in weiteren Ländern. Inwiefern die Beauftragten die an sie gestellten Erwartungen erfüllen, dieser Frage geht eine jetzt veröffentlichte Studie nach, die gemeinsam vom Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erstellt wurde. Die Analyse „Parlamentarische Polizeibeauftragte. Menschenrechtliche Empfehlungen für die Stellen in Bund und Ländern“ gibt einen Überblick über Mandate und Arbeit der bisher existierenden Polizeibeauftragten und leitet aus den bisherigen Erfahrungen Empfehlungen für die Einrichtung weiterer Stellen ab.
Die Untersuchung geht auf Arbeiten des von der DFG finanzierten internationalen Forschungsprojektes "Police Accountability - Towards International Standards" zurück, das gegenwärtig unter Leitung von Prof. Dr. Hartmut Aden an der HWR stattfindet. In dem Projekt werden gemeinsam mit weiteren Polizeiwissenschaftler*innen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Kanada und den Niederlanden verschiedene Modelle externer Polizeikontrolle miteinander verglichen, vor allem im Hinblick auf deren Wirksamkeit. Die jetzt für Deutschland vorliegende Bestandsaufnahme zeigt: Die Einrichtung der Polizeibeauftragten ist zweifellos ein Fortschritt. Als primär dem Mediationsprinzip verpflichtete Stellen erfüllen sie die menschenrechtlichen Erwartungen allerdings nur unzureichend. Anders als Polizeibeschwerdebehörden in anderen Staaten sind sie nicht darauf angelegt, die Unabhängigkeit strafrechtlicher Ermittlungen gegenüber der Polizei zu garantieren. Hierfür bedarf es anderer institutioneller Vorkehrungen, deren Ausgestaltung es weiterhin zu diskutieren gilt. Die Polizeibeauftragten können jedoch insbesondere zum präventiven Menschenrechtsschutz einen wichtigen Beitrag leisten. Dafür sollten ihre Befugnisse gestärkt und sie angemessen ausgestattet werden.
Eric Töpfer / Sonja John / Hartmut Aden (2023): Parlamentarische Polizeibeauftragte. Menschenrechtliche Empfehlungen für die Stellen in Bund und Ländern. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte / Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit
Berlin, November 2023
DOI: 10.4393/opushwr-4265