Konzeptionsförderung kooperative Promotionskollegs
Alle Professor*innen der HWR Berlin können ab sofort zusammen mit Professor*innen der Berliner Universitäten bis 20.000€ für die Konzeption eines kooperativen Promotionskollegs beantragen.
Für das laufende Jahr 2023 hat das Land Berlin den Hochschulen und Universitäten Mittel zur Förderung kooperativer Promotionen in Zusammenarbeit zwischen den Berliner HAW und Universitäten bereitgestellt. Damit wird betont, dass kooperative Promotionen auch neben dem eigenen HAW-Promotionsrecht weiterhin möglich sein und gefördert werden sollen.
In diesem Rahmen können Sie ab sofort (Abgabefrist: Dienstag, der 11. Juli, 18 Uhr) zusammen mit Professor*innen der Berliner Universitäten (FU, HU, TU, Charité, UdK) bis zu 20.000 Euro für die Konzeption eines kooperativen Promotionskollegs beantragen. Die Mittel können (nur) im laufenden Jahr verwendet werden, z.B. für die Aufstockung der Verträge von wiss. Mitarbeiter*innen, die an dem Konzept mitarbeiten, oder für studentische Hilfskräfte.
Nähere Informationen und das kurze Antragsformular, das Sie elektronisch ausfüllen können, erhalten Sie beim Zentralreferat Forschungsförderung. Die aufgrund der erfolgreichen Anträge entwickelten Konzepte können Grundlage für Anträge zur Einrichtung eines kooperativen Promotionskollegs in Berlin werden, wenn das Land uns für die Jahre 2024ff. dafür Mittel bereitstellt. Die Ergebnisse können aber auch für Kolleganträge bei anderen Fördereinrichtungen (DFG, VW-Stiftung, Begabtenförderungswerke usw.) verwendet werden.
Für Rückfragen stehen Frau Dr. Maak-Castro und Herr Dr. Ebert vom Zentralreferat Forschungsförderung gerne zur Verfügung.
Über interessante Vorschläge mit Beteiligung der HWR Berlin würden wir uns sehr freuen. Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular.