Regelungsbedarf für polizeiliche Meldeauflagen
Seit vielen Jahren setzt die Polizei Meldeauflagen ein, vor allem gegen gewaltbereite Personen. Ob und wie diese gesetzlich geregelt werden sollten, hat Guido Kirchhoff jüngst untersucht.
Bisher haben neun Bundesländer für die Meldeauflagen spezielle Rechtsgrundlagen in ihren Polizeigesetzen geschaffen. Die übrigen Länder stützen sich (noch) auf ihre polizeirechtlichen Generalklauseln.
Die Erteilung einer polizeilichen Meldeauflage stellt in mehrfacher Hinsicht einen Grundrechtseingriff dar: mit ihr werden die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG), die Freizügigkeit (Art. 11 I GG) und u.U. auch die Versammlungsfreiheit (Art. 8 I GG), die Fortbewegungsfreiheit oder weitere Grundrechte (z.B. die Berufs- und Religionsfreiheit) der AdressatInnen eingeschränkt.
Guido Kirchhoff spricht sich deshalb dafür aus, die Meldeauflagen in allen Bundesländern möglichst umgehend gesetzlich zu regeln, da der Rückgriff auf die polizeirechtliche Generalklausel rechtlich problematisch ist und von den Gerichten zunehmend als unzulässig zurückgewiesen wird.
Eine explizite gesetzliche Regelung der Meldeauflagen böte zudem mehrere Vorteile: Einerseits könnten die Maßnahmen an besondere Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs geknüpft werden, die dann auch für die Bürger*innen besser nachvollziehbar sind; zugleich könnte der Opferschutz ausgebaut und die Kontrollmöglichkeiten für Gerichte wie Parlamente ergänzt werden.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind veröffentlicht in:
Kirchhoff, Guido (2020): Polizeiliche Meldeauflagen zur Gefahrenabwehr. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), S. 1617-1622.