Staatsgewalt - Die Polizei zwischen Opfer und Täter
Nachdem jüngst Aufnahmen einer gewaltsamen Festnahme durch die Frankfurter Polizei auftauchten, befasste sich HR2 mit dem Corps-Geist in der Polizei und der Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens.
Das Auffliegen rechtsextremer Netzwerke in verschiedenen Polizeibehörden (z.B. als NSU 2.0) sowie öffentlich gewordene Beispiele gewaltsamer Polizeieinsätze gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Polizei. HR2 Kultur widmete sich in seiner Sendung "Der Tag" vom 25. August 2020 deshalb der Gewaltanwendung durch und gegen Polizisten.
Dabei wurde auch der Direktor des FÖPS Berlin, Prof. Clemens Arzt, zu seiner Einschätzung der jüngst bekannt gewordenen Vorfälle befragt. Er wies auf die wichtige Unterscheidung zwischen Gewalt und (unmittelbaren) Zwang hin: Wenn sich ein Polizist wie im vorliegenden Fall aus Frankfurt in der Rechtfertigung seines Vorgehens darauf beruft, dass er zuvor von dem Betroffenen beleidigt worden sei, dann rechtfertige dies keine Zwangsmaßnahmen - sondern es handle sich um eine mutmaßlich illegale Anwendung von Gewalt. Die Polizei habe eben keine pauschale Befugnis zur Gewaltanwendung, sondern dürfe lediglich unmittelbaren Zwang bei der Durchsetzung gesetzlich legitimer Ziele (etwa: einer Festnahme, der sich jemand entziehen will) ausüben.
Problematisch an diesen Vorfällen sei zudem, dass für die betroffenen Bürger oft der Eindruck einer zögerlichen Aufklärung und voreingenommenen Ermittlung gegen die beschuldigten Polizeibeamten hängen bleibe, da die meisten Verfahren bereits vor der Anklageerhebung eingestellt werden oder mit Freisprüchen für die betroffenen Beamt*innen enden.
Clemens Arzt in: "Staatsgewalt - Die Polizei zwischen Opfer und Täter" (Der Tag). hr2 Kultur v. 25.08.2020.
Online verfügbar unter https://www.hr2.de/podcasts/der-tag/staatsgewalt---die-polizei-zwischen-opfer-und-taeter,podcast-episode-74594.html.