Keine juristische Klärung der Streitfrage
Für die einen ist es Diebstahl, für die anderen ein Schritt gegen die Verschwendung von Lebensmitteln. Die Rede ist vom "Containern". Damit sollte sich jüngst das Bundesverfassungsgericht befassen.
Für die einen ist es Diebstahl, für die anderen die Rettung von Lebensmitteln vor der Verschwendung. Die Rede ist vom sogenannten Containern. Damit sollte sich jüngst auch das Bundesverfassungsgericht befassen - hat eine Entscheidung aber verweigert. Die Begründung dafür kommentiert Annika Dießner im Verfassungsblog.
Zwei Studierende hatten im Juni 2018 noch verzehrfähige Lebensmittel aus dem verschlossenen Container eines Supermarkts entnommen. In diesem Container hatte der Marktbetreiber abgelaufene bzw. beschädigte Lebensmittel entsorgt. Die Studierenden hatten sich mit einem Vierkantschlüssel Zugang zu dem Container verschafft. Sie wurden in den ersten beiden Instanzen (Amtsgericht Fürstenfeldbruck und Bayerisches Oberstes Landesgericht) wegen Diebstahls verurteilt. Dagegen legten die beiden Verfassungsbeschwerde ein. Sie rechtfertigten das Containern als sinnvollen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Lebensmitteln und begründeten, warum nach ihrer Auffassung die Lebensmittel herrenlos waren, da der Supermarktbetreiber durch das Einlagern in den Abfallcontainer seinen Willen zur Eigentumsaufgabe deutlich gemacht habe.
Annika Dießner befasst sich ausführlich mit der Begründung des Bundesverfassungsgericht, dass das Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen hat. Nach ihrer Einschätzung "wehrt sich das Bundesverfassungsgericht mit Händen und Füßen dagegen, in der höchst umstrittenen Frage der Strafwürdigkeit der Wegnahme ... [von Abfall] rechtspolitisch vereinnahmt zu werden, und verweist wiederholt auf den Gesetzgeber."
Dießner, Annika (2020): Beredtes Schweigen: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des Containerns. VerfBlog (2020/8/21). Online verfügbar unter https://verfassungsblog.de/beredtes-schweigen/.