Neuigkeit | FÖPS-Kommentar

Streit um Corona-Kontaktlisten

Corona-Kontaktlisten wurden bereits mehrfach für die Aufklärung von Straftaten durch die Polizei genutzt. Ob das zulässig und zielführend ist, kommentieren J. Fährmann, C. Arzt und H. Aden.

21.08.2020 — Sven Lüders

Im Rahmen der Corona-Vorsorge werden in vielen Restaurants, öffentlichen Einrichtungen und bei Veranstaltungen Kontaktlisten geführt. Dass solche Listen geeignet sind, im Fall einer Ansteckung die Infektionsketten schnell nachvollziehen und eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen zu können, lässt sich kaum bestreiten. Ebenso verständlich ist, dass die Polizeibehörden bei anstehenden Ermittlungen gern auf solche Daten zugreifen wollen. Mehrfach wurden solche Listen deshalb schon für die Aufklärung von Straftaten genutzt. Ob das rechtlich zulässig ist und welche Folgen dies haben kann, untersuchen Jan Fährmann, Hartmut Aden und Clemens Arzt in einem Gastbeitrag auf dem Verfassungsblog. Sie warnen davor, dass die Corona-Kontaktlisten ein hohes Vertrauen auf Seiten der Bürger*innen voraussetzen - wenn jene befürchten (müssen), dass ihre Angaben auch für andere Zwecke verwendet werden, könnte das dazu führen, das viele Personen die Listen gar nicht oder mit falschen Daten ausfüllen - was den gewünschten Infektionsschutz ins Leere laufen lässt. Die Autoren plädieren daher für eine rasche gesetzliche Regelung der Corona-Kontaktlisten.

Fährmann, Jan; Arzt, Clemens; Aden, Hartmut (2020): Corona-Gästelisten – maßlose polizeiliche Datennutzung. VerfBlog (2020/8/14).
Online verfügbar unter verfassungsblog.de/corona-gaestelisten-masslose-polizeiliche-datennutzung/. 2020/8/14, https://verfassungsblog.de/corona-gaestelisten-masslose-polizeiliche-datennutzung/.