Neues Präsidium der HWR Berlin ist komplett
Präsidiumswahlen an der HWR Berlin
Prof. Dr. Andreas Zaby wird zum 1. April 2016 Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Sein bisheriges Amt als Erster Vizepräsident übernimmt Prof. Dr. Harald Gleißner, Dekan des Fachbereichs Duales Studium Wirtschaft ● Technik. Dafür votierte der Akademische Senat der HWR Berlin am Dienstag, dem 19. Januar 2016. Als Vizepräsident/innen neu in das Präsidium gewählt wurden Prof. Dr. Susanne Meyer und Prof. Marcel Kuhlmey.
Damit ist das neue Präsidium der HWR Berlin um Prof. Dr. Andreas Zaby, der zum Sommersemester 2016 sein Amt als Hochschulpräsident aufnimmt, komplett. „Ich freue mich darauf und bin sehr zuversichtlich, gemeinsam mit diesem kompetenten und hoch motivierten Managementteam die Führungsrolle, die die HWR Berlin zum Beispiel in den Bereichen Internationalisierung, Weiterbildung und bei Unternehmenspartnerschaften in der Berliner Hochschullandschaft einnimmt, auf hohem Niveau ausbauen zu können“, sagt Zaby nach der Wahl am Dienstag. „Die HWR Berlin ist leistungsstark und vielfältig, weltoffen und anwendungsbezogen, mit einem interdisziplinären Ansatz bei gleichzeitiger fachlicher Tiefe“, hebt Zaby hervor und verweist auf die dualen Studiengänge, die Kapazitäten nicht nur in der gesamten Bandbreite der Wirtschaftswissenschaften, sondern auch in den Rechts-, Verwaltungs-, Ingenieur- und Sozialwissenschaften sowie in den Bereichen Polizei, Rechtspflege und Technik. Die HWR Berlin leiste durch Lehre und Forschung, aber auch durch ihre Gründungsaktivitäten, den Einsatz von E-Learning und die Erhöhung der Durchlässigkeit einen Beitrag zur weiteren Entwicklung Berlins als international anerkannter Wissenschaftsstandort.
Die Mitglieder des neuen Präsidiums bringen ein breites Spektrum an Erfahrungen mit für die Ziele, die der neue Präsident der HWR Berlin für seine Amtszeit bis 2020 gesteckt hat.
Prof. Dr. Harald Gleißner ist seit 2011 Dekan des Fachbereichs Duales Studium der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR). Vor seinem Ruf an die HWR Berlin arbeitete Gleißner im Management eines großen deutschen Handelsunternehmens, als Unternehmensberater sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der praxisorientierten Forschung. Er studierte Wirtschaftswissenschaften an der Fachhochschule für Wirtschaft Pforzheim, an der New York City University und an der Fernuniversität Hagen und promovierte an der Universität Kassel.
Prof. Dr. Susanne Meyer lehrt seit 2004 Wirtschaftsrecht an der HWR Berlin, seit September 2005 als Professorin. Sie ist Vorsitzende des gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, langjähriges Mitglied des Akademischen Senats und verschiedener anderer Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Sie war Prodekanin am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das Wirtschaftsrecht, insbesondere Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sowie das Hochschulrecht. Prof. Dr. Meyer ist Mitglied des EMF Instituts für Entrepreneurship und Familienunternehmen an der HWR Berlin. Die Volljuristin studierte und promovierte an den Universitäten Mainz, in Dijon (Frankreich) und Freiburg und war lange als Rechtsanwältin tätig.
Prof. Marcel Kuhlmey ist seit 2011 Dekan des Fachbereichs Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin. Zuvor wirkte er als Pro- und Studiendekan des Fachbereichs. Der Professor für Risiko- und Krisenmanagement und Einsatzlehre erhielt 2009 seinen Ruf an die HWR Berlin, lehrte vorher schon zwei Jahre als Gastprofessor an einer der Vorgängereinrichtungen, der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR). Kuhlmey war von 2006 bis 2007 Pressesprecher und Leiter der Pressestelle der Berliner Polizei, zuvor als Referent für Personalangelegenheiten im Stab des Polizeipräsidenten von Berlin. Er trat 1984 in den Polizeidienst ein und absolvierte nach dem Studium des gehobenen auch das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst. Er ist Experte für Verkehrssicherheitsarbeit, Risikomanagement und Sicherheitseinsätze.
Die Amtszeit des Präsidenten und des Ersten Vizepräsidenten dauert vier Jahre, die der weiteren Vizepräsident/innen zwei Jahre.